10.07.2015, 18:56
Änderung der Petitionsausführung
Neue Begründung: Kauft ein Verbraucher heutzutage Elektrowaren hochwetige Waren in einem Geschäft vor Ort, egal ob Discounter oder Elektromarkt, Ort bei einem Discounter, auf dessen Sonder- /Ware Ware es im Durchschnitt 2 Jahre Gewährleistung gibt, bekommt man eine ausgedruckte Quittung aus einem Thermodrucker (ausser bei Elektromärkten wie Mediamarkt, Saturn o.ä., aber nur ab einem gewissen Einkaufswert), welche, laut Kassierer/in zum Aufheben empfohlen wird, da im normalen Fall 2 Jahre Gewährleistung auf den gekauften Artikel gegeben wird.