10.07.2015, 18:58
Textkorrektur
Neue Begründung: Kauft ein Verbraucher heutzutage hochwetige hochwertige Waren in einem Geschäft vor Ort bei einem Discounter, auf dessen Ware es im Durchschnitt 2 Jahre Gewährleistung gibt, bekommt man eine ausgedruckte Quittung aus einem Thermodrucker (ausser bei Elektromärkten wie Mediamarkt, Saturn o.ä., aber nur ab einem gewissen Einkaufswert), welche, laut Kassierer/in zum Aufheben empfohlen wird, da im normalen Fall 2 Jahre Gewährleistung auf den gekauften Artikel gegeben wird.