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Gemeinderat Isernhagen
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  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

19.06.2019 klo 1.29

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Sehr geehrte Unterstützende,

leider ist der Planungs- und Bauauschuss der Vorlage der Gemeindeverwaltung gefolgt und hat die Änderung der ÖBV wieder bis auf Weiteres zurückgestellt, somit herrscht nach 2012 und 2014 auch jetzt wieder Stillstand.

Für die Gemeindeverwaltung sind nur die tatsächlich eingegangenen Bauvoranfragen und Bauanträge ausschlaggebend.

Eine nicht angemessene, um nicht zu sagen unverschämte, Äußerung der Gemeindeverwaltung gebe ich hier nicht wieder.
Auch weißt die Vorlage einerseits inhaltliche Fehler auf und anderseits kann man sich fragen, wie ein 36 oder 32 Grad Satteldach "städtebaulich-gestalterischer durchaus als beeinträchtigend für den beabsichtigten sensiblen Landschaftsübergang zu werten" ist, es aber im selben Planungsgebiet, direkt am Landschaftsübergang, eine Ausnahmegenehmigung für ein Flachdachgebäude mit 6,50 Traufhöhe geben kann.

An alle Lohner:
Wer sich mit dem Gedanken von Umbau- / Modernisierungsmaßnahmen, insbesondere die vom BPlan abweichen, trägt, sollte ggf. eine Bauvoranfrage einreichen, auch wenn das Geld kostet (je nach Aufwand, bei uns waren es ca 100 .- EUR) und die Anfrage abgelehnt wird.
Nur dann wird sie bei der Gemeinde erfasst und tatsächlicher Bedarf festgestellt.

Vielen herzlichen Dank an alle Unterzeichner für die Unterstützung.

Am Ende wird alles gut. Wenn es nicht gut wird, ist es noch nicht das Ende.
"Oscar Wilde"

Mit freundlichen Grüßen

Karsten Wisweh


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