Gebührenfreies letztes Kindergartenjahr

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages
1.724 1.724 in Schleswig-Holstein

Petiția a fost inchisa

1.724 1.724 in Schleswig-Holstein

Petiția a fost inchisa

  1. A început 2014
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Schleswig-Holsteinischen Landtages .

02.03.2016, 03:28

23.02.2016Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat sich mit der öffentlichen Petition auf der Grundlage der von der Petentin vorgetragenen Gesichtspunkte und einer Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung mehrfach befasst. Vor seiner abschließenden Beratung hat er eine Anhörung der Petentin durchgeführt, an der eine Vertretung des Sozialministeriums teilgenommen hat.Das Sozialministerium führt aus, dass es Ziel der schleswig-holsteinischen Familienpolitik sei, jungen Familien die Möglichkeit zu eröffnen, Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren zu können und Kindern von Anfang an eine gute Bildung zu Teil werden zu lassen. Zentraler Bestandteil sei hierfür die Förderung von Kindertageseinrichtungen. Jeder Familie solle die Teilhabe sozial gerecht ermöglicht werden. Kinder hätten ab Vollendung des ersten Lebensjahres seit dem 1. August 2013 einen Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege. Das Land habe erhebliche finanzielle Anstrengungen unternommen, um die Kommunen beim Ausbau der Einrichtungen zu unterstützen und ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen bereitzustellen. Da die für den noch laufenden Ausbau der Betreuungsplätze zur Verfügung gestellten 150 Millionen Euro Landes- und Bundesmittel nicht ausgereicht hätten, habe das Land zum Jahresende 2013 weitere 10 Millionen Euro und darüber hinaus im Jahr 2013 gemeinsam mit dem Bund insgesamt 136,5 Millionen Euro zur laufenden Betriebskostenfinanzierung der Kindertagesbetreuung bereitgestellt. Der Zuschuss von Land und Bund habe in 2014 bereits 158,29 Millionen Euro betragen und werde bis 2017 auf 208,24 Millionen Euro anwachsen. Trotz knapper Haushaltsmittel sei der Kindertagesstätten-Bereich von Einsparungen ausgenommen und deutlich gestärkt worden.Um zu vermeiden, dass Kinder aus finanziellen Gründen von dem Besuch einer Kindertageseinrichtung ausgeschlossen werden, sollten die Elternbeiträge nach § 25 Absatz 3 Kindertages-stättengesetz nach dem Familieneinkommen und der Anzahl der Kinder sozialverträglich ge-staffelt werden. Aufgrund der Zuständigkeit der Träger und Kommunen für die Festsetzung der zu leistenden Beiträge sowie die Sozialstaffelausgestaltung gebe es zwischen den Kommunen deutliche Unterschiede. Dies führe tatsächlich dazu, dass Familien durch Elternbeiträge stark belastet würden. Durch eine Änderung des geltenden Rechts sollten diese Unterschiede beseiti-gen und das System der sozialen Ermäßigung von Elternbeiträgen in mehreren Stufen gerechter und sozialer gestaltet werden. In einem ersten Schritt seien alle Familien, die Grundsicherung für Arbeitsuchende oder vergleichbare niedrige Einkünfte beziehen, beitragsfrei gestellt.Der Petitionsausschuss kann nachvollziehen, dass eine Entscheidung über solche strukturelle Mehrausgabe nur erfolgen kann, wenn die Haushaltslage dies zulässt. Das Sozialministerium weist darauf hin, dass Schleswig-Holstein zu den am höchsten verschuldeten Flächenländern in der Bundesrepublik Deutschland gehöre. Das strukturelle Defizit des Landeshaushaltes müsse bis 2020 schrittweise abgebaut werden. Ab dann gelte für das Land ein absolutes verfassungsrechtliches Verschuldungsverbot. Aus diesem Grund sei es dem Land derzeit nicht möglich, neben den Maßnahmen zum Krippenausbau und der Weiterentwicklung der Qualität der Kindertageseinrichtungen auch die Beitragsfreiheit mit gleicher Priorität zeitnah umzusetzen.Mit der öffentlichen Petition und in der erfolgten Anhörung hat die Petentin von der Möglich-keit Gebrauch gemacht, ein gebührenfreies letztes Kindergartenjahr anzuregen. Der Ausschuss stellt fest, dass das Ansinnen der Petentin im parlamentarischen Raum bereits umfänglich, aber auch kontrovers thematisiert wird. Es bedarf aus Sicht des Petitionsausschusses weiterer Diskussionen in den Fachgremien und im Plenum, denen der Petitionsausschuss nicht vorgreifen wird. Der Ausschuss geht davon aus, dass das Land Schleswig-Holstein im Rahmen des finanziell Machbaren weiter Schritte unternehmen wird, um die Situation von Familien zu verbessern.Der Petitionsausschuss schließt damit seine Beratung ab.Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt voraussichtlich in der Tagung vom 8. bis 10. Juni 2016.


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