Gefahrenabwehrverordnung für den ehemaligen Truppenübungsplatz Daaden-Stegskopf

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Petitionsausschuss des Rheinland-Pfälzischen Landtages
355 Stödjande 355 i Rheinland-Pfalz

Petitionen är avslutad

355 Stödjande 355 i Rheinland-Pfalz

Petitionen är avslutad

  1. Startad 2014
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Rheinland-Pfälzischen Landtages.

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2018-11-12 11:11

Der Petent wandte sich mit seiner Eingabe gegen eine Gefahrenabwehrverordnung für den
ehemaligen Truppenübungsplatz Daaden-Stegskopf und begehrte eine sofortige Freigabe für
das Betreten der Wege des ehemaligen Truppenübungsplatzes.

Die Ermittlungen hatten ergeben, dass die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) mit
Wirkung zum 01.07.2014 als zuständige Landesordnungsbehörde eine Gefahrenabwehrverord-
nung auf der Grundlage des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes für das Gebiet des ehe-
maligen Truppenübungsplatzes Daaden-Stegskopf erlassen hat, die das Betreten des Platzes
durch die Allgemeinheit verbietet. Diese Maßnahme ist nach Auskunft der ADD nach Beendi-
gung der militärischen Nutzung und Aufhebung des militärischen Sicherheitsbereichs zwingend
notwendig, da aufgrund der intensiven militärischen Nutzung auf dem gesamten Gebiet des
ehemaligen Truppenübungsplatzes von einer außerordentlich hohen Kampfmittelbelastung und
damit erheblichen Gefahren für wichtige Rechtsgüter auszugehen ist.

Nach Mitteilung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Eigentümerin wurden
bereits im 2. Weltkrieg auf dem Gelände zwei Schießplätze errichtet. Anschließend folgte in der
Zeit von 1950 bis 1958 eine intensive Nutzung durch die französische Armee, die den gesamten
Platz unkoordiniert zu Schießübungen genutzt habe. Nach Beendigung der Nutzung seien ins-
besondere die beiden stark genutzten Schießbahnen nur oberflächlich geräumt worden. In der
Folge seien durch die Bundeswehr neue Schießbahnen und Hand- und Blendgranatenwurfstän-
de sowie ein Sprengplatz angelegt und intensiv für militärische Übungen genutzt worden. Die
starke Kampfmittelbelastung des Truppenübungsplatzes sei in der historisch-genetischen Re-
konstruktion der Kampfmittelbelastung, die die dafür bundesweit zuständige Oberfinanzdirektion
(OFD) Niedersachsen als Leitstelle des Bundes für Kampfmittelräumung im Jahr 2012 im Auftrag
der BImA durchführte, bestätigt worden. In diesem Gutachten wird nach Auskunft der ADD bei
der Bewertung der Kampfmittelbelastung nicht zwischen den vorhandenen Wegeflächen und
dem übrigen Gelände differenziert, sodass nach der derzeitigen Sachlage auch auf den Wegen
von einer Kampfmittelbelastung und somit einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ord-
nung ausgegangen werden müsse. Da sehr häufig Personen mit Quads oder anderen Kraftfahr-
zeugen das Gelände auch außerhalb der vorhandenen Wege befuhren und sich in Lebensge-
fahr begaben, habe es sich als notwendig erwiesen, an bestimmten Stellen Steine zu platzieren,
um ein Befahren der Flächen zu verhindern.

Hinsichtlich der beanstandeten Jagdausübung teilte die BIma nach Auskunft der ADD mit, dass
auf dem Gelände störungsarm im Intervall gejagt werde und zwar an sechs Tagen im Jahr, je-
weils ein Wochenende im August, Oktober und Dezember. Gastjäger mit gültiger Haftungsver-
zichtserklärung würden zu den Hochsitzen verbracht und auch dort wieder abgeholt. Es sei den
Jagdgästen ausdrücklich untersagt, sich auf dem Gelände frei zu bewegen. Die unmittelbaren
Randbereiche des Geländes (50 bis max. 100 Meter) würden ganzjährig bejagt, um der von den
Jagdbehörden geforderten starken Schwarzwildreduktion Folge zu leisten.

Im Laufe des Petitionsverfahrens hatte die OFD Niedersachsen ihre Kampfmittelstudie abge-
schlossen. Nach Auskunft der ADD kommt diese, wie bereits die historisch-genetische Rekon-
struktion der Kampfmittelbelastung, zu dem Ergebnis, dass ein Großteil des Platzes (83 %) als
kampfmittelverdächtig einzustufen ist. Eine Erholungsnutzung auf Wegen innerhalb der Flä-
chen mit geringerem Gefährdungspotential wäre nach vorangehender exemplarischer techni-
scher Überprüfung der vorliegenden „Einschätzung nach Aktenlage“ möglich und könne bis
2016 umgesetzt werden. Im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung habe ein
Vertreter der OFD Niedersachsen in Aussicht gestellt, dass nach einer weiteren, baldmöglichst
erfolgenden Gefahrerkundung und gegebenenfalls durchzuführenden Räumung der Randstrei-
fen, die beiden Platzrandstraßen Nord und Süd zur Begehung und Befahrung mit Fahrrädern
zu Erholungszwecken freigegeben werden können. Ein bestimmter Zeitpunkt könne noch nicht
angegeben werden, da die Kampfmittelsuche und Räumung nur außerhalb der Vegetationspe-
riode erfolgen kann. Zusätzlich sei vorgesehen, nach entsprechender Gefahrerkundung, auf
bestimmten weiteren Wegen geführte Wanderungen zu ermöglichen. Bei der Veranstaltung
hat sich nach den von der ADD getroffenen Feststellungen gezeigt, dass der Wunsch, den
Platz zu Erholungszwecken zu betreten, in der Bevölkerung sehr groß ist, das Gefährdungspo-
tential jedoch von vielen Bürgern nicht gesehen wird. Der Vertreter der OFD habe deutlich ge-
macht, dass aufgrund der aus der intensiven Übungstätigkeit der Bundeswehr und der franzö-
sischen Truppen resultierenden Gefahren für die hochrangigen Rechtsgüter Leib und Leben
eine Freigabe erst verantwortet werden kann, nachdem weitergehende Untersuchungen und
soweit erforderlich, Räummaßnahmen erfolgt sind. Diese Vorgehensweise sei bei allen ehe-
maligen Truppenübungsplätzen in Deutschland gleich. Zudem sei bei der Entscheidung über
die Freigabe bestimmter Bereiche des Truppenübungsplatzes zusätzlich zu berücksichtigen,
dass sich nach neuesten Erkenntnissen neun ehemalige Bergwerksschächte auf dem Gelände
befinden. Es müsse geprüft werden, wie mit dieser zusätzlichen Gefahrenlage umgegangen
wird. Im Ergebnis lasse die Gefahrensituation auf dem Truppenübungsplatz eine sofortige
Freigabe der Platzrandstraßen nicht zu.

Der Petitionsausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz hat in seiner nicht-öffentlichen Sitzung
am 12.05.2015 festgestellt, dass dem in der Eingabe vorgebrachten Anliegen nicht abgeholfen
werden kann.

Begründung (PDF)


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