Gegen die Aufweichung des Abtreibungs"rechts"!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundestag
13.423 Unterstützende 13.249 in Deutschland

Der Petition wurde teilweise entsprochen

13.423 Unterstützende 13.249 in Deutschland

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

30.11.2017, 10:42

Korrektur vorgenommen: Frau Kristina Hänel ist Fachärztin für Allgemeinmedizin und keine Gynäkologin.


Neuer Petitionstext: Entgegen aktuell laut gewordenen Appellen, fordern wir hiermit: Der Bundestag darf die aktuellen gesetzlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland nicht aufweichen, insbesondere nicht §218 und §219a StGB. Etwaige Änderungen der Gesetzeslage dürfen nur erfolgen, wenn diese zum erhöhten gesetzlichen Schutz ungeborener Kinder beitragen.
Solche von uns gewünschten gesetzlichen Veränderungen müssten dann auch einhergehen mit einer zunehmenden staatlichen Unterstützung für Frauen mit Kindern, insbesondere wenn diese alleinerziehend sind.
**ANLASS DER PETITION**
Das Gießener Amtsgericht hat am 24.11.2017 die Frauenärztin Ärztin Kristina Hänel wegen unzulässiger Bewerbung von Schwangerschaftsabbrüchen auf ihrer Homepage zu einer Strafzahlung über 6000 € verurteilt.
Grundlage dieses Urteils ist §219a StGB, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche untersagt. Die vorsitzende Richterin begründete ihr Urteil damit, dass der Gesetzgeber nicht möchte, dass über den Schwangerschaftsabbruch diskutiert werde, als wäre es eine ganz normale Sache.
Der Prozess – und erst recht sein Urteil – löste lösten Proteste und Solidaritätsbekundungen für die Gynäkologin Frau Hänel und ihre Haltung aus. Die Abschaffung des §219a wird nun von vielen Seiten gefordert.. gefordert. Auch der §218, der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland prinzipiell verbietet und nur unter bestimmten Bedingungen unter Straffreiheit stellt, soll nach Meinung vieler ersatzlos gestrichen werden.
So fordern Politiker der Linken, der Grünen und der SPD des Wiesbadener Landtags die Abschaffung oder Änderung des Paragrafen 219a. Sahra Wagenknecht und andere forderten unlängst auch die Streichung des §218.
KURZ: Die Stimmen der Liberalisierung des Abtreibungsrechts sind aktuell sehr laut geworden. Diese Petition möchte dieser Haltung eine deutliche Stimme entgegensetzen - eine Stimme, die der Würde auch des ungeborenen Menschen und seiner Schutzbedürftigkeit Achtung entgegenbringt; Dies ist eine Petition die das Thema „Abtreibung“ nicht auf die Gesundheit und Souveränität der Frau beschränkt, sondern auch an die Kinder denkt, über deren Leben entschieden wird.



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