Région: Allemagne
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Gegen die Aufweichung des Abtreibungs"rechts"!

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La pétition est adressée à
Bundestag
13 423 Soutien 13 249 en Allemagne

La pétition est partiellement acceptée.

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  1. Lancé 2017
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Succès partiel

22/02/2019 à 18:44

Liebe Unterstützer der Petition „Gegen die Aufweichung des Abtreibungsrechts“,

vor gut einem Jahr haben wir unsere Petition für die Beibehaltung des Werbeverbots von Abtreibungen an alle Bundestagsfraktionen und die entsprechenden Ministerien gesendet. Jeder Vorsitzende bekam einen deftigen Ordner mit einer über 13.000 Unterschriften schweren Liste von Bürgern zugesendet, die die Forderung erheben, die Würde und das Leben ungeborener Kinder auch weiterhin gegen explizite oder subtile Werbung zu schützen.
Der Streit wurde lange und heftig geführt. Die CDU und die AfD lehnen eine Abschwächung des Werbeverbots ab, die FDP hatte zunächst eine Reform des Paragrafen vorgeschlagen, hat sich nun aber doch zu den Befürwortern einer gänzlichen Streichung gesellt, zu denen von Anfang an auch SPD, Grüne und Linke gehören.

Gestern nun, am 21.02.2019, wurde ein mühsam ausgehandelter Kompromiss zwischen SPD und CDU als Gesetz verabschiedet, über den wir nicht glücklich sein können, aber erleichtert.
Die gute Nachricht der Reform:
Das Werbeverbot bleibt bestehen!
Damit bleiben auch weiterhin sog. „Informationen“ strafbar, wie jene der verurteilten Ärztin, Kristina Hänel, aus Gießen, die in ihren Ausführungen den ungeborenen Menschen zum „Gewebe“ oder „Schwangerschaftsgewebe“ degradiert und damit den Eingriff auf unerträgliche Weise verharmlost.
Ärzte dürfen aber künftig darüber informieren, dass sie Abtreibungen durchführen. Für weitere Informationen müssen sie auf neutrale Informationsstellen im Internet verweisen, die nun eingerichtet werden (Bundesärztekammer). Besorgniserregend daran ist, dass nun in den Listungen ärztlicher Leistungen immer wieder der Schwangerschaftsabbruch auftauchen wird, wodurch nach und nach der allgemeine Eindruck erweckt werden könnte, es handele sich um eine unproblematische medizinische Leistung, die sich ethisch nicht von den anderen Behandlungen auf der Liste unterscheidet.

Wie geht es nun weiter?
Die Chancen stehen nicht schlecht, dass nun erst einmal Ruhe einkehrt.
Zwar erwägt die FDP einen Gang zum Bundesverfassungsgericht gegen den Kompromiss (Normenkontrollantrag), aber ich wage die laienhafte Vorhersage, dass sie vor Karlsruhe scheitern würden.

Auch müssen wir festhalten, dass die SPD weiterhin die gänzliche Streichung von §219a als das Wünschenswerteste vertritt. Wir können voraussehen, dass das Thema spätestens dann wieder hochkommen wird, wenn es einmal eine Regierung bzw. Koalition ohne die CDU(CSU geben wird. Die SPD würde diese Chance sofort nutzen und ebenso die anderen bürgerlich-liberalen Kräfte des Bundestags.

Hoffen und wirken wir weiter für das Leben! Es ist hart umkämpft: Die Jugendorganisation der SPD (Jusos) möchte Abtreibungen bis kurz vor der Geburt legalisieren (ähnlich auch Teile der Linken), in New York wurde ein solch furchtbares Gesetz gerade verabschiedet. Ebenso hat auch Justizministerin Katarina Barley unlängst in einem Grußwort anlässlich einer Preisverleihung an Kristina Hänel geäußert, dass die Abschaffung des §218, was die Abtreibung bis kurz vor der Geburt legalisieren würde, etwas Selbstverständliches sein sollte.
Es gilt wachsam zu sein, den Mund aufzumachen – bestimmt, respektvoll und (wenn nötig) laut. Die Würde des Menschen ist unantastbar! Das muss immer wieder gesagt werden, dass müssen sie immer wieder hören.

Mit ganz herzlichen Grüßen
Bertram Lenke


18/06/2018 à 16:22

Liebe Unterstützer gegen die Aufweichung des Abtreibungsrechts,
im Moment läuft in der Politik bzgl. der Abschaffung des §219a nicht viel Konkretes. Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hält glücklicherweise an einem Werbeverbot bzgl. Abtreibungen fest. Die SPD will eigentlich eine komplette Streichung des §219a erreichen, wird aber durch ihren konsequenten Koalitionspartner daran gehindert. Es wird nun darüber diskutiert, ob in der Tat ein Informationsdefizit für Frauen in Schwangerschaftskonflikten bestehen könnte und wenn ja, wie dieses behoben werden kann. Informationen sollen auch nach Auffassung der Christsozialen zugänglich sein, Werbung jedoch ausgeschlossen werden. Der Präsident der Ärztekammer Montgomery hat eine zentral geschaltete Liste vorgeschlagen, auf der alle Ärzte geführt werden, die Abtreibungen vornehmen. D.h. die Ärzte dürften nicht selbst informieren, womit ein direktes oder indirektes Werben ausgeschlossen würde. M.E. wäre dies das kleinere Übel.
Auch soll es Vorschläge geben, die gesetzlich den Konfliktberatungsstellen umfängliche Listen über Abtreibungen vornehmende Ärzte zur Verfügung stellen.
Oberstes Ziel muss m.E. sein, dass die Ärzte nicht selbst über Abtreibungen "informieren" dürfen. Am Fall Kristina Hänel wird deutlich, wie gefährlich das ist. Sie spricht nicht von Embryo oder Kind, sondern von Schwangerschaftsgewebe, das entfernt wird. Als wäre ein ungeborenes Kind nicht mehr wert als ein entzündeter Blinddarm. Hier erfolgt Werbung im Gewand medizinischer Neutralität durch die unerträgliche Verharmlosung des Eingriffs.

Hoffen wir das beste, lassen wir nicht locker, beten wir und ermutigen wir weiter! Darum bitte ich Sie.


24/02/2018 à 14:04

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Liebe Unterzeichner der Petition gegen die Aufweichung des Abtreibungsrechts,

es ist nun einige Zeit vergangen, seitdem wir Unterschriften für unsere Initiative gesammelt haben. Deutlich über 13.000 Unterschriften kamen zusammen. Das wäre ohne Ihre Mithilfe nicht möglich gewesen. Haben Sie vielen Dank! Es ist so wichtig, dass wir unsere Stimme erheben – und sie wird gehört – ob gewollt oder ungewollt. Es gibt ein starkes Bewusstsein in Politik und Gesellschaft, dass es Menschen in unserem Land gibt, die für die stummen ungeborenen Kinder ihre Stimme erheben und das oft ungemütlich deutlich und sachlich.

Folgendes in Kürze:
- Petition an alle Fraktionen sowie an Maas, Barley und Merkel verschickt.
- Vorgestern erste Lesung im Bundestag – Zeichen steht auf schlecht. Aber kleine Hoffnung.
- Vorschlag E-Mail-Verteiler für künftige Initiativen.

Und nun ausführlicher:

STAND DER PETITION
Ende Januar habe ich die Petition samt der 254 Seiten starken Unterschriftenliste an die Vorsitzenden aller Fraktionen des Deutschen Bundestag sowie an die Bundeskanzlerin und die Minister Maas und Barley versendet. Begleitet wurden diese Sendungen von einem offenen Brief von Reinhard Klein, Leiter des Vereins „Hilfe zum Leben Pforzheim e.V.“. Darin wurde noch einmal zur aktuellen Diskussionslage Stellung genommen, kompetent informiert und umlaufende Fehlinformationen korrigiert (siehe Anhang).
Antworten sind erst einige eingegangen. Hoffen wir, dass unsere Petition (und auch die vielen anderen Aktionen, Zuschriften und Proteste) Gedanken und Herzen bewegen und auch ideologische Mauern überspringen.

BUNDESTAGSDEBATTE
Vorgestern, am 22.02.2018, wurde über die Streichung bzw. Berechtigung des §219a nun in erster Lesung im Bundestag debattiert. Bzgl. dieses Themas verläuft eine ziemlich klare Trennlinie zwischen den Bundestagsfraktionen hindurch. Die CDU/CSU-Fraktion sprach sich in lobenswerter Deutlichkeit für den Schutz und die Würde der ungeborenen Kinder und damit für die Erhaltung des Werbeverbots aus. Auch die AfD ist hier eindeutig, ebenso Frauke Petry (fraktionslos). Die SPD, Grüne und am stärksten die Linken beurteilen das Thema allein aus der (vermeintlichen) Sicht der ungewollt schwangeren Frauen und lassen keinerlei Fähigkeit erkennen, zumindest den ethischen Konflikt von Schwangerschaftsabbrüchen zu benennen, was ihnen von der CDU/CSU auch zu Recht vorgeworfen wurde.
Was auch in der ersten Lesung besonders eindrücklich wurde, ist der Umstand, dass der Lebensschutz des ungeborenen Kindes durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts unzweideutig verbrieft ist. Darauf können wir uns immer berufen. Wenn wir für die ungeborenen Kinder eintreten, sind wir auf ganzer Linie mit unserem Grundgesetz. So hatten denn die liberalen Kräfte des Bundestags dem argumentativ auch wenig entgegenzusetzen und ließen wohl darum konsequent bei ihren Reden keine Zwischenfragen zu – das wäre für sie nämlich nicht gut ausgegangen.
Die Bundestagsreden können Sie gerne nachsehen unter:
www.bundestag.de/mediathek?videoid=7203312#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03MjAzMzEy&mod=mediathek

WIE ES WEITERGEHT
Doch auch wenn die Verteidiger des §219a argumentativ weit überlegen sind – im Kräfteverhältnis scheinen sie den Kürzeren zu ziehen. Die Zeichen stehen auf schlecht. Die geplante interfraktionelle Initiative gegen den §219a scheint in der Tat zwischen SPD, Grünen, Linke und FDP stattzufinden. Wahrscheinlich kommt es wegen der gemäßigteren Haltung der FDP nicht zu einer Streichung, sondern „nur“ zu einer Aufweichung des Paragrafen, sodass nur noch grob anstößige Werbung strafbar ist – was auch immer das sein soll. Wir werden sehen, was die Ausschussberatungen bringen. Die geringe Chance zur vollen Erhaltung des Werbeverbots könnte noch darin bestehen, dass einzelne Abgeordnete aus den Aufweichungs-Fraktionen ausscheren, weil sie sich mit guten Argumenten beschäftigt haben und/oder dass die SPD doch noch einen Rückzieher macht, um es sich mit dem künftigen Koalitionspartner nicht zu verscherzen. Hier kann nur noch gebetet werden.
Ich werde Sie über Entwicklungen auf der Seite der Petition unter Neuigkeiten auf dem Laufenden halten.

EIN VORSCHLAG
Es zeigt sich immer wieder, dass wir wachsam sein müssen, dass unsere gesetzlichen Bestimmungen zum Lebensschutz nicht aufgeweicht werden. Mitunter gilt es schnell zu sein und einen deutlichen Protest in Form von Initiativen, Briefen oder rechtsverbindlichen Petitionen gegen solche Bestrebungen zu starten.
Darum habe ich mir gedacht, dass es gut wäre einen Verteiler zu haben, um ggf. für das Thema sensibilisierte Personen schnell zu erreichen und um die Teilnahme an einer Mitzeichnung, Protestbriefaktion oder dergleichen zu bitten. Wer von Ihnen in solch einem Verteiler gerne sein möchte, kann mir unkompliziert eine Mail an
Lenke.Bertram@gmail.com
schreiben – textlos oder mit einem schlichten: „Ich bin dabei“. Natürlich werden diese Daten nicht weitergegeben und auch nur für diesen Zweck gebraucht. Sie werden auch nicht von mir zugespamt. Sollte es zu einer großen Koalition kommen, werden wir wahrscheinlich diesbezüglich die nächsten vier Jahre Ruhe haben, aber danach könnte es wieder bunt werden – und interfraktionell ist ja vorher auch einiges möglich.

Seien Sie alle ganz herzlich gegrüßt

Bertram Lenke


08/02/2018 à 12:42

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Liebe Unterstützer der Petition "Gegen die Aufweichung des Abtreibungs'rechts'",
die Mitzeichnungsfrist unserer Initiative ist abgelaufen. Die Petition wurde nun an die Bundeskanzlerin, an die Minister Maas und Barley sowie an alle Bundestagsfraktionen versendet. Freundlicherweise hat der Vorsitzende des Vereins "Hilfe zum Leben Pforzheim e.V.", Reinhard Klein, der Petition noch ein Begleitschreiben beigelegt, in dem noch einmal wichtige Fakten und Einschätzungen zur Thematik zur Sprache gebracht werden, die oft in der öffentlichen Berichterstattung ungenannt bleiben oder eine bedauerliche Verkürzung erfahren.
Sie können das Schreiben hier nachlesen.

Kommende Entwicklungen werde ich hier immer anfügen. Es lohnt sich bei Interesse also immer mal wieder hineinzuschauen.

Bis dahin, liebe Grüße
Bertram Lenke


14/12/2017 à 02:07

Liebe Unterstützer der Petition gegen die Aufweichung des Abtreibungsrechts,
ich bin wirklich dankbar für Ihre Mitzeichnungen und Ihr Verbreiten dieses Anliegens. Allein gestern sind über 2000 Unterschriften hinzugekommen. Vielen Dank!
Doch um den Erhalt des §219a StGB, der die Bewerbung von Abtreibungen verbietet, sieht es düster aus. SPD, Linke und Grüne möchten seine ersatzlose Streichung im Eiltempo durchsetzen. Jetzt brauchen sie nur noch die Stimmen der FDP und schon haben sie eine Mehrheit. Die interfraktionellen Gespräche laufen m.W. bereits.
Darum schreibe ich nun Sie an, denn nun gilt es schnell zu sein. Die FDP hat noch (!) ein differenziertes Verhältnis zum §219a. Sie sieht ihn kritisch und schwankt zwischen Abschwächung und Streichung hin und her. Hier können wir ansetzen und versuchen, die Einigung zwischen den vier Parteien zu verhindern, indem wir versuchen, die FDP sowohl inhaltlich als auch mit Masse vom Sinn des Paragrafen zu überzeugen.
Darum bitte ich jeden von Ihnen, der das möchte, an die FDP-Bundestagsfraktion eine E-Mail zu schreiben. Ich habe bereits einen Text vorformuliert, den Sie einfach kopieren und Ihren jeweiligen Namen daruntersetzen können. Natürlich sind auch eigens formulierte Mails wunderbar! Wichtig sind dabei Sachlichkeit und eine freundliche Bestimmtheit.

Ich wünsche Ihnen allen eine gesegnete und fröhliche Advents- und Weihnachtszeit.
Es grüßt herzlich: Bertram Lenke.

PS: Gerne können Sie auch zusätzlich eine Mail an Katja Suding (katja.suding@fdp-hh.de) sowie Stephan Thomae (stephan.thomae@bundestag.de) versenden, die die Petition für die Streichung des Paragrafen leider relativ wohlwollend für die FDP-Fraktion entgegengenommen haben. Entsprechend müsste dann das „Damen und Herren“ verändert werden.

PPS: Zum Verlauf der Petition: Wahrscheinlich muss die Zeichnungsfrist Ende Dezember / Anfang Januar vorzeitig beendet werden, um sie noch rechtzeitig den Bundestagsfraktionen zukommen zu lassen und Stellungnahme entgegen zu nehmen.
---

E-Mail an: buergerdialog@fdpbt.de

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Sie ausdrücklich bitten, einer von den Bundestagsfraktionen der SPD, Grünen und Linken geforderten Streichung des §219a StGB nicht zuzustimmen und auch dessen Aufweichung entschieden abzulehnen.
Laut §219 StGB hat jedes ungeborene Kind auch gegenüber seiner Mutter ein eigenes Recht auf Leben. Diese Würde des ungeborenen Menschen gilt es zu bejahen, auch gesetzlich. Wir haben kein Recht, die Würde und das Lebensrecht des ungeborenen Kindes dadurch praktisch zu negieren. Dies geschieht aber, wenn wir gesetzlich erlauben, dass über eine Abtreibung von daran verdienenden Ärzten gesprochen werden kann als wäre es ein wertneutraler medizinischer Eingriff, eine normale und akzeptable Sache. Das ist es keinesfalls! Bei jeder Abtreibung stirbt ein ungeborenes Kind und damit kann die Thematik nicht auf die körperliche Selbstbestimmung der Frau reduziert werden.
Die Abschaffung von §219a ermöglicht nicht nur die Rede über Abtreibungen als wäre es etwas Normales, sondern ermöglicht auch das Bewerben eines solchen Eingriffs. Beides verneint die Menschenwürde des ungeborenen Kindes.
Das darf nicht geschehen und darum bitte ich Sie, sich weder für eine Abschwächung noch Streichung des §219a StGB stark zu machen.

Mit freundlichen Grüßen


30/11/2017 à 10:42

Korrektur vorgenommen: Frau Kristina Hänel ist Fachärztin für Allgemeinmedizin und keine Gynäkologin.


Neuer Petitionstext: Entgegen aktuell laut gewordenen Appellen, fordern wir hiermit: Der Bundestag darf die aktuellen gesetzlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland nicht aufweichen, insbesondere nicht §218 und §219a StGB. Etwaige Änderungen der Gesetzeslage dürfen nur erfolgen, wenn diese zum erhöhten gesetzlichen Schutz ungeborener Kinder beitragen.
Solche von uns gewünschten gesetzlichen Veränderungen müssten dann auch einhergehen mit einer zunehmenden staatlichen Unterstützung für Frauen mit Kindern, insbesondere wenn diese alleinerziehend sind.
**ANLASS DER PETITION**
Das Gießener Amtsgericht hat am 24.11.2017 die Frauenärztin Ärztin Kristina Hänel wegen unzulässiger Bewerbung von Schwangerschaftsabbrüchen auf ihrer Homepage zu einer Strafzahlung über 6000 € verurteilt.
Grundlage dieses Urteils ist §219a StGB, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche untersagt. Die vorsitzende Richterin begründete ihr Urteil damit, dass der Gesetzgeber nicht möchte, dass über den Schwangerschaftsabbruch diskutiert werde, als wäre es eine ganz normale Sache.
Der Prozess – und erst recht sein Urteil – löste lösten Proteste und Solidaritätsbekundungen für die Gynäkologin Frau Hänel und ihre Haltung aus. Die Abschaffung des §219a wird nun von vielen Seiten gefordert.. gefordert. Auch der §218, der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland prinzipiell verbietet und nur unter bestimmten Bedingungen unter Straffreiheit stellt, soll nach Meinung vieler ersatzlos gestrichen werden.
So fordern Politiker der Linken, der Grünen und der SPD des Wiesbadener Landtags die Abschaffung oder Änderung des Paragrafen 219a. Sahra Wagenknecht und andere forderten unlängst auch die Streichung des §218.
KURZ: Die Stimmen der Liberalisierung des Abtreibungsrechts sind aktuell sehr laut geworden. Diese Petition möchte dieser Haltung eine deutliche Stimme entgegensetzen - eine Stimme, die der Würde auch des ungeborenen Menschen und seiner Schutzbedürftigkeit Achtung entgegenbringt; Dies ist eine Petition die das Thema „Abtreibung“ nicht auf die Gesundheit und Souveränität der Frau beschränkt, sondern auch an die Kinder denkt, über deren Leben entschieden wird.



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