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Petīcijas Gegen die Benachteiligung von Kindern auf Integrativplätzen und Mehrbelastungen für die Eltern attēls
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Gegen die Benachteiligung von Kindern auf Integrativplätzen und Mehrbelastungen für die Eltern

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Landschaftsverband Rheinland, Oberbergischer Kreis, Landesregierung NRW
236 Atbalstošs

Petīcijas autors petīciju nav iesniedzis

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Petīcijas autors petīciju nav iesniedzis

  1. Sākās 2014
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

12.10.2018 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


23.05.2014 11:42

Ergänzung um weitere Fakten
Neuer Petitionstext: Unter dem Deckmantel des Inklusionsgedankens werden integrativkinder Integrativkinder und deren Eltern unangemessen benachteiligt!

Der Inklusionsgedanke soll nicht auf dem Rücken der Kinder, insbesondere der Kleinsten, ausgetragen werden. Es sollte die Wahlmöglichkeit geben: Integrativkindergarten mit dem bisherigen System der Finanzierung oder aber ein behindertes oder von Behinderung bedrohtes Kind in einen Regelkindergarten mit dem entsprechenden Zuschuss, zumindest bis zum Jahr 2018.

Wir als Eltern stehen nun vor vollendeten Tatsachen ohne Übergangszeit; Integrativkindergärten werden quasi über Nacht zu Regelkindergärten.

Eltern behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder sind ohnehin finanziell mehr belastet als Eltern nicht behinderter Kinder; daher sollte die Entlastung nach wie vor bestehen bleiben (Übernahme der Elternbeiträge durch den LVR, Therapien weiterhin in den Einrichtungen.). Neue Begründung: Vielen Eltern wird der Umfang nicht bewusst sein, da in meinen Augen eine Verschleierungstaktik gefahren wird. Unten hänge ich daher einen Link ein, bei dem sicher sich jede interessierte Person informieren kann. Der Landschaftsverband Rheinland hat mit Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses das Fördersystem für Kinder mit Behinderung ab 01.08.2014 geändert.

Ab dem 01.08.2014 werden pro Kind, welches behindert ist oder welches von Behinderung bedroht ist, 5000 € zusätzlich ("freiwillig" an die Einrichtung gezahlt. Damit soll den Kindern ermöglicht werden, im Rahmen der Inklusion in einen Regelkindergarten zu gehen - die Förderung ist NICHT mehr daran gebunden, ob es sich um einen speziellen Kindergarten mit speziell ausgebildetem Personal handelt. Die Eltern der jetzt ungewollt betroffenen Kinder haben sich jedoch explizit für einen Integrativkindergarten (welcher ebenso Regelkinder aufnimmt) entschieden und diese Entscheidung sollte von der Politik akzeptiert werden. Die Folgen sind nun, dass spezielle logopädische, physiotherapeutische und motopädische Förderungen AUSSERHALB der Einrichtung stattfinden müssen, was oft heißt, nach 16 Uhr, nachdem auch die Kinder einen langen Tag hinter sich haben.

Die Therapeuten können nur noch nach Langzeit-Verordnung durch einen Arzt ab einer bestimmten Anzahl von Kindern in der Einrichtung in eingeschränktem Umfang tätig werden, was auch eine erhebliche Mehrbelastung für die Krankenkassen bedeutet, mit denen im Übrigen NOCH KEIn Rahmenvertrag abgeschlossen wurde.

Hierdurch kommt es außerdem zu eriner Erschwerung der Berufstätigkeit und einer enormen Mehrbelastung der (oft noch kleinen) Kinder. Bedingt durch die Dezentralisierung der Integrativkinder kommt es dazu, dass sich die betroffenen Eltern nicht mehr so ohne Weiteres mit Erziehern, Therapeuten und untereinander austauschen können.

Im Weiteren wird die Förderung der betroffenen Kinder weiter eingeschränkt. In den 5.000,00 € Fallpauschale sind alle Mehraufwendungen enthalten. Auch müssen ab dem 01.08.2014 wieder die von den Kommunen festgelegten Elternbeiträge gezahlt werden, die von Eltern der Integrativkinder als weiterer Mehraufwand aufgefangen werden müssen, diese balufen sich beispielsweise im Bereich des Oberbergischen Kreises zusätzlich zu weiteren Fahrtkostenzu den Therapien auf bis. max. 319 € MONATLICH!

Link zum Nachlesen:

dom.lvr.de/lvis/lvr_recherchewww.nsf/6FBAA36E54AB0801C1257C00002C97D6/$file/Begr%C3%BCndung13-2779.pdf

dom.lvr.de/lvis/lvr_recherchewww.nsf/42EE649B94646166C1257C840035D641/$file/beschluss%20kindpauschale.pdf


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