Region: Göttingen
Familie

Gegen die unverhältnismäßige Erhöhung der Kita-Gebühren in der Stadt Göttingen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Wolfgang Meyer
356 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

356 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

12.10.2018, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


22.01.2014, 12:37

Lieber Unterstützer,

nach Ablauf der Zeichnungsfrist werden wir die gesammelten Unterschriften nun am 29.01.2014 persönlich Stadtrat Siegfried Lieske (Dezernat B – Jugend, Schule und Ordnung) überreichen.
Leider wird Oberbürgermeister Wolfgang Meyer aus - wie uns mitgeteilt wurde - terminlichen Gründen nicht teilnehmen.

Zudem mussten wir die online abgegebenen Stimmen noch etwas nach unten korrigieren, da einige Unterzeichner doppelt abgestimmt haben (online und unterschriftlich).

Über Neuigkeiten aus dem Übergabetermin halten wir euch auf dem Laufenden.


27.11.2013, 09:07

Das Göttinger Tageblatt berichtet in seiner Ausgabe vom 27.11.2013 über die neue Kita-Beitragsstaffelung und unsere Initiative.

Leider ist der Bericht teilweise fehlerhaft, so dass der Eindruck vermittelt werden könnte, unserer Initiative gehe es vorrangig um die "Sicherung eigener Pfründe". Dies ist NICHT der Fall. Nachfolgend daher die E-Mail, die wir dem Verfasser des Artikels bereits haben zukommen lassen:

"Guten Morgen Herr Fuhrmann,

danke für den Beitrag.

Die angegebene Erhöhung zahlen wir in der Tat. Leider trifft es aber nicht zu, dass wir in der Stufe 6 eingruppiert sind. Mir geht es tatsächlich um die mangelnde Gerechtigkeit der Staffelung und nicht, wie man nun annehmen könnte, um die Wahrung der eigenen Interessen und "Sicherung der eigenen Pfründe".

Ich fände es schön, wenn das noch klargestellt werden könnte.

Viele Grüße

Susanne Rother"


25.11.2013, 13:34

Laut Herrn LIESKE gab es im Rahmen des EHP an die Verwaltung die Vorgabe, die Beträge von 125.000 EUR für 2013 und ab 2014 jährlich 300.000 EUR im Bereich Kita einzusparen. Die Festlegung der nunmehr geltenden Staffelgrenzen wie auch die Höhe der neuen Elternbeiträge ist daher vor dem Hintergrund der Erreichung dieses Ziels zu sehen. Es wurde also vom Ergebnis her gedacht und versucht einen Weg zu finden, jährlich 300.000 EUR einzusparen. Die Verwaltung hat dazu abgeschätzt, wie viele Familien vermutlich in welcher Einkommensstufe angesiedelt sind und auf Basis dieser Prognose die Staffelgrenzen sowie die konkreten Beiträge festgesetzt.

Weiter lässt sich laut Herrn LIESKE aktuell noch nicht ersehen, ob die Einschätzung der Verwaltung zutrifft und so die vorgegeben 300.000 EUR einzusparen sind. Belastbare Zahlen dazu werden erst im Februar 2014 vorliegen.

Was geschieht, wenn die Einsparziele nicht erreicht werden ist laut Herrn LIESKE unklar. Er persönlich könne sich jedenfalls nicht vorstellen, dass jemand die Chuzpe besäße, weitere Erhöhungen vorzunehmen.

Zu den Verwaltungskosten für die Neuberechnungen teilte Herr SCHMIDT mit, dass sich die in V061 angegebene 0,3 Stelle nur auf den Aufwand beziehe, der für die Neuberechnungen bei den 15 städtischen Einrichtungen anfalle. Nicht umfasst seien davon die 38 Einrichtungen der 10 freien Träger. Allerdings habe sich herausgestellt, dass sich die meisten freien Träger nicht in der Lage sahen, die Neuberechnungen in eigener Regie durchzuführen. Daher haben sich rund 75 % der freien Träger an die Stadt gewandt, damit dort die Neuberechnungen auch für sie vorgenommen werden. Die dadurch bei der Stadt zusätzlich anfallenden Verwaltungskosten werden an die freien Träger (im Rahmen der Neuverhandlung der Bugetverträge) weitergegeben, so dass bei der Stadt selbst keine zusätzlichen Kosten anfallen. Laut Herrn SCHMIDT seien mit den Neuberechnungen (für 15 städtische Einrichtungen und 75 % der freien Träger) derzeit 2,0 Vollzeitstellen befasst. Die Personalkosten dafür beliefen sich auf ca. 80.000 EUR/Jahr.

UNSER FAZIT:
Unsere Vermutung, dass es vorranging nicht um eine "einkommensgerechtere Staffelung der Kita-Beiträge" ging (wie es der Titel von V061 aber vorgaukelt), sehen wir nun bestätigt. Es geht in erster Linie um die allgemeine Entschuldung des städtischen Haushalts, so dass für die Festsetzung der neuen Eltern-Beiträge auch niedrigere Einkommensstufen gewählt wurden als in der im Februar 2009 gescheiterten "sozialverträglichen Staffelung der Gebühren für Kindertagesstätten". Nur so können ja die geforderten Einsparungen/Mehreinnahmen (wenn überhaupt) realisiert werden. Nur so ist auch zu erklären, dass es selbst in den Stufen 2 und 3 z.B. zu Erhöhungen von 8 % bzw. 16 % kommt (Krippe, 8 Stunden).

Deutlich wurde auch, dass die Verwaltung nicht gerade traurig war ob des Umstands, dass es den Stadtelternrat "Kitas" nicht mehr gibt. So konnte man schließlich recht bequem Erhöhungen umsetzen, da frühzeitige Kritik oder Alternativvorschläge aus der Elternschaft ausblieben.
Den Optimismus, dass es schon zu keinen weiteren Erhöhungen kommen werde teilen wir nicht. Offen ist auch, wie die freien Träger die Kosten für die Neuberechnung der Elternbeiträge auffangen werden. Weitergabe an die Eltern? Einsparungen in der Kita selbst?

Wieso überhaupt Einsparungen im Bereich Kita? Der Rahmen des Zukunftsvertrags selbst gab grundsätzlich nicht vor, in welchen Bereichen Einsparungen vorzunehmen sind. Vorgabe war nur die Einsparung eines Betrages X, um in den Genuss der Entschuldungshilfe durch das Land Niedersachsen zu kommen. Wo und wie der Betrag X eingespart werden soll lag allein in der Entscheidung der Stadt. (So hat die Stadt z.B. auch in V009 aufgenommen, dass die Gewerbesteuer ab 2016 nur dann um 5 % erhöht wird, wenn dies die Finanzlage der Stadt im Jahr 2016 erfordert.)
Leider herrscht verbreitet die Auffassung, dass die Erhöhung der Kita-Beiträge "mich ja nicht betrifft". Z.B., weil man keine Kinder hat, die Kinder aus dem Kita-Alter (inkl. Hort) heraus sind oder man zu denjenigen gehört, die durch die Neustaffelung unglaubliche 3 EUR/Monat sparen. Diese Haltung macht es der Stadt besonders leicht, einseitige Erhöhungen umzusetzen. Gerade wer (gewollt oder ungewollt) ohne Kinder ist sollte sich auch über den demografischen Wandel Gedanken machen. Haben nicht gerade unter diesem Aspekt ALLE eine besondere Verantwortung in Sachen Familien- und Bildungsförderung?

Wieso sollen zur ALLGEMEINEN Entschuldung der Stadt nicht ALLE gleichermaßen beitragen? Dies betrifft nicht nur V061 sondern alle Maßnahmen, die einzelne Bevölkerungsgruppen (Hundebesitzer, Autofahrer, Sport- und Kulturfreunde, etc.) besonders und zum Teil mehrfach belasten. Wäre unter diesem Gesichtspunkt dann nicht auch die gleichmäßige Belastung ALLER (z.B. über Grundsteuer B - diese trifft sowohl Eigentümer wie auch Mieter) gesamt- und sozialpolitisch gerechter?

Von gebrochenen Wahlv



20.09.2013, 11:53

Da wir uns durch den Gesprächstermin mit Herrn Lieske am 07.10.2013 auf konkrete Fragen (sh. vorhergehenden Blog-Eintrag) einige konkrete Antworten erhoffen, haben wir uns dazu entschlossen, die Petitionsfrist um zwei Monate zu verlängern. So können wir euch auch nach dem ursprünglich geplanten Petitionsende noch über die Entwicklung unterrichten.

Ebenso möchten wir in dieser Zeit noch weitere Unterstützer finden, insbesondere im Göttinger Raum. Leider wird unsere Aktion in der Göttinger Tagespresse (trotz z.T. mehrmaliger Kontaktaufnahme unsererseits) totgeschwiegen.

Ihr seid daher herzlich aufgerufen, unsere Petition weiter bekannt und auch von der Möglichkeit der Sammlung von Unterschriften mittels UNTERSCHRIFTENBÖGEN Gebrauch zu machen. Bitte benutzt dazu ausschließlich die auf der Petitionsseite direkt abrufbaren Bögen ("Unterschriftenbögen herunterladen" - rechts auf der Seite). Wenn ihr die unterzeichneten Listen nicht selbst hochladen wollt/könnt übernehmen wir dies natür
Neuer Petitionstext: Wir sind gegen die unverhältnismäßige und überzogene neue Gebührenstaffelung der Elternbeiträge für die Göttinger Kindertagesstätten.

Im Rahmen des Entschuldungshilfeprogramms (EHP) hat der rot-grün dominierte Rat der Stadt Göttingen zum Teil drastische Einspar- bzw. Mehreinnahmemaßnahmen beschlossen.

www.zukunftsvertrag.goettingen.de/dito/forum/Anlage-1.pdf?action=openattachment&id=2362&attachmentid=466

Die Maßnahme V061 (Seite 69 f.) trägt den Titel "Einkommensgerechtere Staffelung der Kita-Beiträge". Damit sollen jährlich Mehreinahmen bzw. Minderausgaben i.H.v. 300.000 € erzielt werden.

Bis zum 31.07.2013 existierten 3 Einkommensstufen zur Berechnung der Kita-Beiträge. Eltern, die Sozialleistungen bezogen, wurden den Stufen 1 und 2 zugeordnet. Eltern, mit einem eigenständigen Einkommen - unabhängig von der Höhe ihres Einkommens - hatten den Elternbeitrag der Stufe 3 zu entrichten.

Seit dem 01.08.2013 gelten 6 Staffelstufen zur Berechnung der Elternbeiträge. In die 6. und damit höchste Stufe gelangen Familien (Angestellte) mit einem Kind ab einem Haushalts-Bruttojahreseinkommen von mehr als 69.290 €.

www.dropbox.com/s/nnxm7mf0k68dhm5/A02%20Selbsteinstufung_nach_Bruttojahreseinkommen.pdf

Dabei sind nach § 5 der Entgeltordnung zum Haushaltseinkommen sämtliche Einkünfte zu zählen (u.a. selbständige und nichtselbständige Arbeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge, etc. vgl. § 2 EStG), Lohnersatzleistungen (Elterngeld, Arbeitslosengeld) und sogar Einkünfte der Kinder (z.B. Zinserträge).

www.dropbox.com/s/5ih0i0i9r5ln509/A03%2012-07-13AnlageEntgeltordnung2013Stand25062012.pdf

Wenn also beide Elternteile berufstätig sind und daneben keinerlei weiteren Einkünfte erzielen, fällt man bereits dann in die höchste Stufe, wenn jeder ein Bruttomonatseinkommen i.H.v. 2.887,09 € hat.

Die Mehrbelastungen der Eltern betragen durch diese unverhältnismäßige Beitragserhöhung bis zu 22 % im Hort, bis zu 40 % im Kindergartenbereich und sogar bis zu 55 % in der Krippenbetreuung.

www.dropbox.com/s/us9ri0rx5mx9p0s/A04%20Kita%20Beitragsvergleich%202012-2013.pdf

Gegen diese familienunfreundliche Politik wehren wir uns!

Wir sind bereits mit Unterschriftenaktionen in den Göttinger Kitas unterwegs. Wenn ihr dort schon unterschrieben habt, zeichnet diese Petition bitte nicht noch einmal (eure Unterschrift wurde dann bereits gezählt)!

Bitte helft uns und verbreitet diese Petition! Jede Unterschrift zählt! Neuer Sammlungszeitraum: 3 Monate


20.09.2013, 00:44

Der uns von Herrn Lieske zugesagte Gesprächstermin soll am 07.10.2013 stattfinden.

Insbesondere erhoffen wir uns Aufklärung dazu, wie sich die in Maßnahme V061 genannten Zahlen zusammensetzen, wie es aktuell tatsächlich aussieht und welche Konsequenzen drohen?

Die städtischen Mehreinnahmen sollen sich lt. V061 in 2013 auf 125.000 EURO, ab 2014 auf jährlich 300.000 EURO belaufen. Weiter heißt es in V061: "Die mit der Einführung einer neuen Entgeltordnung erforderlichen Stellenanteile (0,3) zur Einkommensberechnung sind bereits von den Mehreinnahmen abgezogen."

Unsere Fragen (bislang):

1.
Wie hoch sollten die konkreten Mehreinnahmen aus V061 in EURO sein (OHNE Abzug der Verwaltungskosten)? Wie hoch sollten die konkreten Personalkosten für die in V061 genannte 0,3 Stelle in EURO sein? Als Ergebnis müssten sich dann die genannten jährlichen Mehreinnahmen i.H.v. 125.000 EURO bzw. 300.000 EURO ergeben.

Im Protokoll der 14. Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 11.04.2013 heißt es allerdings (dort Punkt 8):

"Für die ab diesem Jahr nötigen Einkommensberechnungen habe man beim Fachbereich Jugend Personalkosten in Höhe von circa 100.000,- EURO angesetzt."

Sind dies die Kosten für die in V061 genannte 0,3 Stelle? Sind die im Jugendhilfeausschuss genannten 100.000 EURO jährliche Kosten? Wie setzt sich dieser Betrag zusammen? Wie viele Verwaltungsstellen stehen dahinter? Welche weiteren Kosten fallen für die Neuberechnung in der Verwaltung an (z.B. Einrichtung des Arbeitsplatzes, Papier, Porto, etc.)?

Um es an einem extremen Beispiel darzustellen: Wenn die geplanten Mehreinnahmen aus der Neustaffelung 400.000 EURO betragen und die Verwaltungsmehrkosten für die Neuberechnung 275.000 EURO ausmachen, käme man für 2013 auch auf ein Plus i.H.v. 125.000 EURO. Allerdings ist wohl offensichtlich, dass das Verhältnis zwischen Nutzen/Kosten in keiner Weise stimmt. Daher unsere Frage nach den KONKRETEN Planzahlen und den tatsächlichen aktuellen Zahlen.

2.
Im Protokoll der 14. Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 11.04.2013 heißt es weiter (dort Punkt 8):

"Er [Anmerkung d. Petenten: Herr Schmidt] erklärt auf Anfrage, dass es für die Stadt Göttingen keine Datenbasis über die Einkommensverteilung der Haushalte gebe, da im Rahmen der bisherigen Elternbeitragsstaffelung keine allgemeinen Einkommensberechnungen durchgeführt worden seien."

Auf welcher Basis wurden dann die konkreten Einkommensgrenzen der seit dem 01.08.2013 geltenden Beitragsstufen festgelegt?

3.
Im Protokoll der 14. Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 11.04.2013 heißt es ferner (dort Punkt 8):

"Ob die angenommene Einnahmeverbesserung durch die neue Elternbeitragsstaffelung realistisch ist, werde noch Anfang 2014 im Rahmen einer Revision überprüft."

Gibt es mittlerweile neuere Erkenntnisse zu den erhofften Einnahmeverbesserungen? Immerhin waren die seitens der Eltern vorzunehmenden Selbsteinstufungen bereits bis Mitte März 2013 abzugeben. Das Kindergartenjahr hat zum 01.08.2013 begonnen. Wann sollen die Beitragsbescheide mit der von der Verwaltung festgesetzten Einstufung ergehen?

Wird hier auf Kosten der Eltern erst einmal experimentiert, was man denn so benötigt, um Betrag X einzusparen? Welche Konsequenzen sollen daraus resultieren? Drohen weitere Erhöhungen der Kita-Beiträge, um die Sparpläne aus V061 doch noch zu erreichen? Wenn ja, in welcher konkreten Höhe? Was muss noch passieren, um V061 als gescheitert anzusehen?

Aus unserer Sicht spricht einiges dafür, dass die Planvorgaben der Maßnahme V061 nicht erreicht werden, da a) die Einkommensverteilung der Göttinger Haushalte offenbar unbekannt ist und b) für die Neuberechnung der Elternbeiträge nunmehr reine Personalkosten i.H.v. 100.000 EURO angesetzt werden.

Hier sei nur an die flammenden Reden insbesondere von SPD, CDU und FDP in der Ratssitzung vom 06.02.2009 (dort TOP 16) erinnert, in der die Einführung einer 6-stufigen Staffelung vehement abgelehnt wurde.

Solltet ihr noch weitere Fragen haben so schickt uns dazu eine E-Mail.


18.09.2013, 14:31

Während der Bürgerfragestunde haben wir in der Ratssitzung am 13.09.2013 die ersten 531 direkt in den Krippe/Kindergärten gesammelten Unterschriften an Stadtrat Herrn Lieske (Dezernat für Jugend, Schule und Ordnung) übergeben.

Zuvor äußerte sich Oberbürgermeister Herr Meyer auf unseren Vorhalt, die neuen Beitragsstufen bedeuteten Erhöhungen von bis zu 55 %, dass er sich dies nicht vorstellen könne. Einfaches nachrechnen wird dieses Ergebnis allerdings bestätigen!

Auf weitere Nachfrage zur Höhe des Verwaltungsaufwands erwiderte Herr Meyer, man wolle doch hier jetzt nicht über Zahlen diskutieren. Doch, das wollten wir!

Unsere Fragen, insbesondere zu den Verwaltungsmehrkosten für die Beitragsneuberechnung, konnten oder sollten in der Bürgerfragestunde nicht beantwortet werden.

Dazu möchten wir nochmals auf die im Jugendhilfeausschuss am 11.04.2013 (dort TOP 8) genannten 100.000 EUR (als reine Personalkosten) hinweisen .
Link: www.dropbox.com/sh/zksxiduwtoadriw/ho9TFeu7w6

Wie sich dieser Betrag mit der ursprünglich in V061 angesetzten 0,3 Stelle decken soll ist bislang nicht nachvollziehbar.

Immerhin hat uns Herr Lieske zugesagt, in einem persönlichen Gesprächstermin unsere Fragen noch zu beantworten.

WIR BLEIBEN DRAN!

Ein Kurzbericht findet sich auf der Internetseite des StadtRadio Göttingen:
www.stadtradio-goettingen.de/redaktion/nachrichten/elterninitiative_kritisiert_neustaffelung_der_kita_gebuehren_als_kostenerhoehung/index_ger.html


18.09.2013, 13:53

Im Rahmen unserer Aktion konnten wir an den knapp 90 Krippen/Kindergärten im Göttinger Stadtgebiet bis zum 13.09.2013 trotz erschwerter Bedingungen 531 Unterschriften sammeln.

Erschwerte Bedingungen deshalb, weil wir nur von rund einem Drittel der Krippen/Kindergärten bei unserem Anliegen unterstützt wurden.

Erfolgreich Unterschriften sammeln konnten wir bei folgenden Einrichtungen, für deren Unterstützung wir uns nochmals ausdrücklich bedanken:

ELLIEHAUSEN: Kita Elliehausen (Träger: Ev.-luth.); GEISMAR: Kita Kiesseecarree (AWO), Kita Maria-Frieden (Kath.); GRONE: Kita Jona-Gemeinde (Ev.-luth.), Kita St. Petri (Ev.-luth.); HOLTENSEN: Kita St.-Margarethen (Ev.-luth.); GÖ-INNENSTADT: Kita St.-Jacobi (Ev.-luth.); NORDSTADT: Kita St.-Paulus (Kath.), Studentenwerk-Krippe (Studentenwerk); OSTSTADT: Kita Kreuzkirchengemeinde (Ev.-luth.), Montessori-Kinderhaus/Habichtsweg, Krippe Nonnenstieg (Kinderhaus e.V.); RORINGEN: Kita Roringen (Ev.-luth.); SÜDSTADT: Kita Insterburger Weg (Stadt), Kita Thomas-Gemeinde (Ev.-luth.), Kita Rosdorfer Weg/LKH (Stadt), Kita Tilsiter Str. (AWO), Kita Okerweg (Kinderhaus e.V.), Krippe Leinezwerge (AWO), ASC Club-Kita (ASC); WEENDE: Kiga Ernst-Fahlbusch-Haus (Stadt), Kita Weende-West (Stadt), Kita Bunte Welt (Studentenwerk), Kita Weende-Nord (Stadt), Kita MPI-Exp. Medizin (Kinderhaus e.V.); WESTSTADT: Kita Pfalz-Grona-Breite (Stadt), Kita Friedensgemeinde (Ev.-luth.), Kita Bethlehem-Gemeinde (Ev.-luth.), Kita Elisabeth-Heimpel-Haus (Stadt), Krippe Adamswerke (AWO).

Bei den nicht genannten Einrichtungen waren wir mit unseren Unterschriftenlisten leider nicht erfolgreich. Es kann sein, dass einige wenige dieser Einrichtungen von unserer Unterschriftenaktion nicht erfahren oder wir eine Liste falsch zugeordnet haben. Wir hoffen, dass die Eltern mit Kindern in den nicht genannten Einrichtungen noch über unsere Online-Petition erreicht werden.

Bei der weit überwiegenden Mehrzahl der nicht aufgeführten Krippen/Kindergärten durften wir die Listen jedoch entweder erst gar nicht auslegen oder man wusste bei unserem Bemühen, die zuvor dort abgegebenen Listen wieder abzuholen, angeblich nichts von der Aktion oder konnte die Listen nicht mehr auffinden. Vereinzelt erhielten wir auch die (wohl ehrlichere) Antwort, der "Chef" habe es verboten oder der Träger habe die Plakate/Listen entfernt.

Während von in den städtischen Einrichtungen immerhin noch in 7 von 15 Krippen/Kindergärten die Unterschriftensammlung zugelassen/unterstützt wurde kam auffällig wenig Unterstützung von Einrichtungen unter der Trägerschaft des Kinderhaus e.V. Dort beteiligten sich nur 3 von 15 kontaktierten Krippen/Kindergärten. Geschäftsführer des Kinderhaus e.V. ist Herr Michael Höfer (Ratsherr im Rat der Stadt Göttingen).


04.09.2013, 02:13

fehlerhafte Links
Neuer Petitionstext: Wir sind gegen die unverhältnismäßige und überzogene neue Gebührenstaffelung der Elternbeiträge für die Göttinger Kindertagesstätten.

Im Rahmen des Entschuldungshilfeprogramms (EHP) hat der rot-grün dominierte Rat der Stadt Göttingen zum Teil drastische Einspar- bzw. Mehreinnahmemaßnahmen beschlossen.

www.zukunftsvertrag.goettingen.de/dito/forum/Anlage-1.pdf?action=openattachment&id=2362&attachmentid=466

Die Maßnahme V061 (Seite 69 f.) trägt den Titel "Einkommensgerechtere Staffelung der Kita-Beiträge". Damit sollen jährlich Mehreinahmen bzw. Minderausgaben i.H.v. 300.000 € erzielt werden.

Bis zum 31.07.2013 existierten 3 Einkommensstufen zur Berechnung der Kita-Beiträge. Eltern, die Sozialleistungen bezogen, wurden den Stufen 1 und 2 zugeordnet. Eltern, mit einem eigenständigen Einkommen - unabhängig von der Höhe ihres Einkommens - hatten den Elternbeitrag der Stufe 3 zu entrichten.

Seit dem 01.08.2013 gelten 6 Staffelstufen zur Berechnung der Elternbeiträge. In die 6. und damit höchste Stufe gelangen Familien (Angestellte) mit einem Kind ab einem Haushalts-Bruttojahreseinkommen von mehr als 69.290 €.

ratsinfo.goettingen.de/bi/___tmp/tmp/45-181-136759412548/759412548/00124383/83-Anlagen/03/Selbsteinstufung_nach_Bruttojahreseinkommen.pdf www.dropbox.com/s/nnxm7mf0k68dhm5/A02%20Selbsteinstufung_nach_Bruttojahreseinkommen.pdf

Dabei sind nach § 5 der Entgeltordnung zum Haushaltseinkommen sämtliche Einkünfte zu zählen (u.a. selbständige und nichtselbständige Arbeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge, etc. vgl. § 2 EStG), Lohnersatzleistungen (Elterngeld, Arbeitslosengeld) und sogar Einkünfte der Kinder (z.B. Zinserträge).

ratsinfo.goettingen.de/bi/___tmp/tmp/45-181-136759412548/759412548/00124383/83-Anlagen/01/12-06-12_Anlage_Entgeltordnung_2013_Stand_12-0.pdf www.dropbox.com/s/5ih0i0i9r5ln509/A03%2012-07-13AnlageEntgeltordnung2013Stand25062012.pdf

Wenn also beide Elternteile berufstätig sind und daneben keinerlei weiteren Einkünfte erzielen, fällt man bereits dann in die höchste Stufe, wenn jeder ein Bruttomonatseinkommen i.H.v. 2.887,09 € hat.

Die Mehrbelastungen der Eltern betragen durch diese unverhältnismäßige Beitragserhöhung bis zu 22 % im Hort, bis zu 40 % im Kindergartenbereich und sogar bis zu 55 % in der Krippenbetreuung.

www.dropbox.com/s/us9ri0rx5mx9p0s/A04%20Kita%20Beitragsvergleich%202012-2013.pdf

Gegen diese familienunfreundliche Politik wehren wir uns!

Wir sind bereits mit Unterschriftenaktionen in den Göttinger Kitas unterwegs. Wenn ihr dort schon unterschrieben habt, zeichnet diese Petition bitte nicht noch einmal (eure Unterschrift wurde dann bereits gezählt)!

Bitte helft uns und verbreitet diese Petition! Jede Unterschrift zählt! Neue Begründung: 1.
Schon zur Kommunalwahl 2006 warb die Göttinger SPD:

"Die Kindertagesstätten in unserer Stadt werden langfristig kostenfrei und damit für alle nutzbar."

Dieses Wahlversprechen bekräftigte die SPD Göttingen nochmals vor der Kommunalwahl 2011:

"Bildung für alle. Bildung beginnt unserer Meinung nach bereits in Krippe und Kindergarten. Sie setzt sich fort über Grundschule, Hort und weiterführende Schulen [...]. Bildung muss kostenlos sein."

Das waren offenbar nur wiederholte Wahlversprecher und Verrat am Wähler!

2.
Auch für die Bundestagswahl 2013 wirbt die SPD mit:

"Eltern müssen kein Geld für die Kinder-Tages-Stätte bezahlen."

LINK: dort Seite 9
www.spd.de/linkableblob/103836/data/20130628_regierungsprogramm_2013_2017_leichte_sprache.pdf

Und:

"Gebührenfrei. Bildung ist ein Recht. Darum soll sie nichts kosten. Von der Kita bis zur Universität soll alles gebührenfrei sein."

LINK: dort Seite 12 oben
www.spd.de/linkableblob/104494/data/broschuere_in_einfache_sprache.pdf

Ist das in Göttingen nicht bekannt? Oder auch nur Wahlversprecher?

3.
Zahlreiche Städte sind im Sinne der Familienförderung dazu übergegangen, Kitagebühren zu reduzieren bzw. sogar ganz abzuschaffen. Dies ist auch das Ergebnis des "INSM-ELTERN-Kindergartenmonitor 2010".

LINK: dort Seite 2 Mitte
www.insm-kindergartenmonitor.de/files/Summary-Kindergartenmonitor.pdf

Paradoxerweise führt der Rat der Stadt Göttingen die Studie als Begründung für die Gebührenanhebung an.

4.
Von einer einkommensgerechten Staffelung kann unserer Ansicht nach nicht die Rede sein, wenn selbst in Stufe 1 (neu) eine Erhöhung von bis zu 19 % erfolgt.

5.
Von einer einkommensgerechten Staffelung kann unserer Ansicht nach nicht die Rede sein , wenn man bereits mit einem Bruttomonatseinkommen i.H.v. 2.887,09 € in Stufe 6 gelangt. Nach dem "Gehaltsreport 2013"(des manager magazin zusammen mit dem Business-Netzwerk Xing) liegt das Brutto-Jahresgehalt für Angestellte in Deutschland bei 57.500 €, also bei 4.791,67 € im Monat.

www.manager-magazin.de/finanzen/artikel/a-900019.html

6.
Von einer einkommensgerechten Staffelung kann unserer Ansicht nach nicht die Rede sein, wenn die Gebühren nicht nur einkommensabhängig, sondern zusätzlich auch mit zunehmender Betreuungsdauer überproportional steigen.

7.
Die Stadt Göttingen leistet sich aktuell eine kostenintensive Innenstadtsanierung mit offenbar nicht alltagstauglichem Luxuspflaster. Dieser Straßenbelag erforderte bereits nächtliche Sonderreinigungsmaßnahmen in bislang unbekannter Höhe welche vermutlich regelmäßig wiederholt werden müssen.

www.goettinger-tageblatt.de/Nachrichten/Goettingen/Uebersicht/Aerger-um-Dreck-auf-neuem-Pflaster-Stadt-Goettingen-laesst-Pflastersteine-mit-Spezialmaschine-reinigen

Da bleibt natürlich kein Geld für vernünftige Familienförderung.

8.
Die Beitragserhöhungen kommen nicht den Kitas zugute: Der Betreuungsschlüssel wird dadurch nicht verbessert und die ErzieherInnen erhalten dadurch nicht mehr Gehalt. Die Erhöhung zu Lasten der Familien dient allein der Sanierung des Haushalts.

9.
Andere Maßnahmen im Rahmen des EHP fallen deutlich weniger drastisch aus (z.B. V005 Erhöhung der Spielautomatensteuer um 20 %, V008 Erhöhung der Parkgebühren um 17 %, V014 Erhöhung der Hundesteuer um 9 %).

10.
Die Elterninitiative gegen die unverhältnismäßige Erhöhung der Kitagebühren in der Stadt Göttingen stößt bei vielen Trägern und Einrichtungen auf erheblichen Widerstand. Aushänge und Unterschriftenlisten wurden untersagt bzw. entfernt.

Unter Demokratie verstehen wir etwas anderes. Andere Meinungen als die des Stadtrats sollten auch in Göttingen geäußert werden dürfen.

Auch Eltern haben eine Stimme. Unsere Kinder sind auch Eure Zukunft!!!

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E-Mail: elternvertreter-holtensen@arcor.de


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