Región: Turingia

Gegen Steuerverschwendung und Landschaftszerstörung auf der Leuchtenburg.

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
89 Apoyo 89 En. Turingia

El proceso de petición ha terminado.

89 Apoyo 89 En. Turingia

El proceso de petición ha terminado.

  1. Iniciado 2016
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Thüringer Landtages.

11/09/2017 13:17

Der Petitionsausschuss hat die Petition in seiner 22. Sitzung am 18. August 2016 abschließend be¬handelt.

Die Petition wurde am 14. April 2016 auf der Petitionsplattform veröffentlicht und im sechswöchigen Mitzeichnungszeitraum durch 91 Mitzeichnungen unterstützt. Da das in § 16 Abs. 1 S. 2 Thüringer Petitionsgesetz vorgegebene Quorum von 1.500 Mitzeichnungen nicht erreicht wurde, hat der Petitionsausschuss von einer öffentlichen Anhörung in der Angelegenheit abgesehen.

Der Petitionsausschuss hat im Rahmen des Petitionsverfahrens die Thüringer Landesregierung aufgefordert, zu der Petition Stellung zu nehmen. Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft teilte daraufhin mit, die Stiftung Leuchtenburg plane durch die Errichtung eines Schrägaufzugs die Leuchtenburg zur „ersten barrierefreien Höhenburg“ zu machen. Erste Gespräche mit Denkmalschutz- und Naturschutzbehörden seien geführt worden. Dabei sei deutlich geworden, dass eine Baugenehmigung ohne vorherige Bauleitplanung nicht möglich sei.

Die Stiftung Leuchtenburg habe daher die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mit der Erarbeitung eines Bebauungsplans beauftragt. Bisher seien lediglich Vorarbeiten durchgeführt worden. Auch die Gemeinde Seitenroda habe noch keinen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst.

Bei der abschließenden Beratung der Petition konnte der Petitionsausschuss gut nachvollziehen, dass das bedeutsame Projekt in der Region kontrovers beurteilt wird. Im Rahmen der weiteren Planungen gilt es aus Sicht des Petitionsausschusses, Vor- und Nachteile sorgsam abzuwägen. Der Petitionsausschuss geht davon aus, dass in der vom Ministerium angekündigten Bauleitplanung eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden wird. In diesem Rahmen wird es interessierten Bürgern möglich sein, Einwendungen vorzutragen.

Im Ergebnis der Beratung beschloss der Petitionsausschuss gemäß § 17 Nr. 2 b) Thüringer Petitionsgesetz, die Petition mit diesen Hinweisen zu den Beteiligungsmöglichkeiten im Rahmen der Bauleitplanung für erledigt zu erklären.


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