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Gemeinderat Roggentin handeln sie jetzt! Keine weitere Wohnbebauung im LSG Kösterbeck!

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  5. Sukses

Peticioni ishte i suksesshëm!

30.05.2018, 10:19

Erfolg für die Petition. Es wird "vorerst" keine Aktivitäten zur Bebauung von Flächen des Landschaftsschutzgebietes "Wolfsberger Seewiesen" geben.

Warum vorerst?

Am 28.05. fand die entscheidende Gemeindevertreterversammlung statt. Zur Abstimmung standen zwei Beschlüsse, welche durch die stellvertretende Bürgermeisterin eingebracht wurden. Am 09.04.2018 erreichten die beiden Beschlüsse bereits die notwendigen Mehrheiten in einer adhoc-Abstimmung, mussten jedoch noch einmal rechtssicher in Schriftform eingebracht werden. Die Abstimmung vom 09.04.2018 zeigte schon die Wirkung der Petition. 637 wahlberechtigte Bürger zeigten mit ihrer Unterschrift, dass sie einer Bebauung von Flächen des Landschaftsschutzgebietes ablehnend gegenüberstehen. Die große Anzahl der Unterstützer eröffnete die Möglichkeit einen Bürgerentscheid einzufordern, um selbstständig ohne die Gemeindevertretung zu entscheiden. Sie signalisierten ihren gewählten Gemeindevertretern ihre Meinung ernstzunehmen und entsprechend abzustimmen. Die Mehrheit der Gemeindevertreter folgte dem Anliegen der Petitionsunterzeichner bereits am 09.04.2018.

Was passierte nun am 28.05.2018? Es sah im Vorfeld doch nach einer reiner formellen Angelegenheit aus?

Der Bürgermeister nutzte wiederholt die Zeit nach der Bürgerfragestunde, danach darf kein Bürger mehr reden auch wenn er persönlich angegriffen wird, um seine subjektive Sichtweise kundzutun. Er überraschte die Gemeindevertretung und die anwesenden Bürger mit einer Tischvorlage, um mit einer Abstimmung ein Vertreterbegehren zu initieren. Was war das Ziel? Mit dem Vertreterbegehren sollte die Bürgerinitiative um Ihre Möglichkeit gebracht werden, eigenständig den Bürgerentscheid einzufordern. Die Gemeindevertretung sollte um ihr Recht gebracht werden, über die Beschlüsse, für welche die notwendige Mehrheit wahrscheinlich war, abzustimmen.

Die Kommunalverfassung gibt diese Möglichkeit her, jedoch haben die Gemeindevertreter das Manöver durchschaut. Der Bürgermeister hat seine Mehrheit nicht erreicht.

Die stellvertretende Bürgermeisterin verlas vor der Abstimmung einen Brief der Umweltbehörde des Landkreises Rostock an das Amt Carbäk und den Bürgermeister. Inhalt des Briefes war, dass bereits im April 2017 die Umweltbehörde eine Bebauung von Flächen im LSG "Wolfsberger Seewiesen" ablehnte. Dieses Schreiben war selbst der Bürgerinitiative unbekannt. Um so mehr erfreute es uns, dass die Umweltbehörde dieselbe Sichtweise hatte. Nun fragt man sich, warum wird das Projekt weiter vorangetrieben? Warum sollen Gemeindemittel für einen B-Pan aufgewand werden, welcher keine Aussicht auf Erfolg hat. Gibt es hier persönliche Interessen?

Die Abstimmung brachte das gewünschte Ergebnis. Eine Mehrheit, die sich gegen die Umwandelung von Flächen des Landschaftsschutzgebietes zu Bauland aussprach.

In dem Artikel in der Ostseezeitung vom 30.05.2018 stellt der amtierende Bürgermeister nochmals seine subjetive Sichtweise dar. Auch dass er weiterhin Hoffnungen hegt, die Flächen des Landschaftsschutzgebietes anzugreifen. Er setzt seine Hoffnungen auf die Neufassung des Flächennutzungsplanes, obwohl die Gemeindevertretung bereits festgelegt hat, dass diese Flächen nur nach Innenbereichssatzung BauBG betrachtet werden dürfen.

Die Bürgerinitiative bleibt wegen dieser Kampfansage wachsam.

Henrik Holtz
Vertreter der Bürgerinitiative Kösterbeck


25.04.2018, 10:51

Guten Tag an alle Unterstützer der Petition.

Am Montag dem 23.04.2018 besuchten die Vertreter der Bürgerinitiative und interessierte Bürger die Gemeindevertretersitzung. Im öffentlichen Teil gab die Vertreterin des Amtes Carbäk bekannt, dass die beiden ad hoc Beschlüsse vom 09.04.2018 wegen Formfehlern nicht rechtskräftig werden können. Ganz so einfach funktioniert Demokratie in unserem Rechtsstaat dann leider doch nicht. Inhalt der Abstimmung war die Rücknahme eines Beschlusses von 2015, welcher wiederholt herangezogen wurde, um Flächen des Landschaftsschutzgebietes zu Bauland umzuwandeln. Der zweite Beschluss sollte grundsätzlich darüber entscheiden, dass die Innenbereichssatzung (Baurecht) des südlichen Ortsteils von Kösterbeck nicht auf Gebiete des Landschaftsschutzgebietes ausgedehnt wird. Die beiden Anträge müssen mit entsprechenden Schriftsätzen erneut der Gemeindevertretung zum Beschluss vorgelegt werden. Dieses wird durch die
1. stellvertretende Bürgermeisterin erfolgen. Das Amt Carbäk erstellt dann die Beschlussvorlagen, welche in der nächsten Gemeindevertretersitzung, am 28.05.2018 um 19:00 Uhr, erneut zur Abstimmung kommen werden.
Die Vertreter der Bürgerinitiative unterstützen diesen rechtsstaatlichen Vorgang und bekräftigen ihre Entschlossenheit, den Willen der Unterstützer der Petition durchzusetzen. Wir gehen davon aus, dass die Beschlüsse wieder die notwendige Mehrheit finden und die Durchführung eines Bürgerentscheides nicht notwendig wird.
Wir Vertreter der Bürgerinitiative unterstützen unsere Gemeindevertreter und freuen uns auf eine rege Beteiligung bei der nächsten Gemeindevertretersitzung.
Vielen Dank für Ihre bisherige Unterstützung.

Henrik Holtz
Vertreter der Bürgerinitiative


17.04.2018, 13:18

Hallo und guten Tag an die Unterstützer der Petition.

Heute möchte die Bürgerinitiative kurz über den Stand der Petition nach der Einreichung berichten.
Die Vertreter der Bürgerinitiative haben am 09.04.2018 die Petition in der Bürgermeistersprechstunde erfolgreich übergeben. Anliegen der Petition ist zu verhindern, dass Flächen des Landschaftsschutzgebietes „Wolfsberger Seewiesen“ in der Ortslage Kösterbeck zu Bauland umgewandelt werden. Am Abend des 09.04. fand die reguläre Gemeindevertretersitzung statt. In der Einwohnerfragestunde wurden die Belange der Petition emotional, aber sachlich durch die zahlreichen anwesenden Bürger hinterfragt. Die Gemeindevertreter erhielten so einen Eindruck, warum 637 wahlberechtigte Einwohner und 795 Unterstützer der Unterschriften- und der Onlinepetition als Möglichkeit wählten, sich an der direkten Demokratie auf Gemeindeebene zu beteiligen.

Im Anschluss an die Bürgerfragestunde und Feststellung der Beschlussfähigkeit kam es zur Änderung der Tagesordnung. Gemeindevertreter brachten spontan zwei Beschlüsse ein. Der erste Beschluss führte dazu, dass ein Beschluss von 2015 rückgängig gemacht wurde. Dieser Beschluss wäre Anlass zu den Bauplanungen im Landschaftsschutzgebiet gewesen. Der zweite Beschluss stellt einen Grundsatzbeschluss dar, der zukünftige Bebauung ausschließlich im Innenbereich vorsieht und keine Ausdehnung der bestehenden Innenbereichssatzung.

Beide Beschlüsse entsprechen dem Anliegen der Petition und sind als Erfolg zu werten. Beschlüsse einer Gemeindevertretung erlangen nach 14 Tagen Rechtskraft, wenn es keinen Widerspruch gibt. Wir werden den Vorgang verfolgen.

Zeitgleich mit Übergabe der Petition wurde der Antrag auf Bürgerentscheid gemäß §20 Abs. 4 Kommunalverfassung gestellt. Möglich machten dieses die 637 Einwohner, welche die Petition unterstützt haben. Für einen Antrag wären in unserer Gemeinde ca. 200 wahlberechtigte Einwohner notwendig gewesen. Das Amt Carbäk hat mittlerweile auf den Antrag positiv reagiert und die Möglichkeit eines Bürgerbescheides in Aussicht gestellt. Allerdings ist dann eine weitere Unterschriftensammlung notwendig, welche der Durchführungsverordnung der Kommunalverfassung entspricht. Die aktuellen Unterschriftenlisten entsprechen dem Petitionsrecht und können leider nicht herangezogen werden. Wir als Vertreter der Bürgerinitiative streben selbstverständlich ein rechtssicheres Verfahren an.

Der aktuelle Sachstand erübrigt jedoch einen Bürgerentscheid, sofern die oben genannten Beschlüsse der Gemeindevertretung rechtskräftig werden und zukünftig eine Bebauung, egal welcher Art, auf Flächen des Landschaftsschutzgebietes ausgeschlossen sind.

Henrik Holtz
Vertreter der Bürgerinitiative Kösterbeck


11.04.2018, 09:59

Guten Tag an alle Unterstützer.

Am 09.04.2018 wurde die Petition dem Bürgermeister übergeben. Gleichzeitig hat die Bürgerinitiative einen Antrag auf Bürgerentscheid gestellt. Dieses wurde uns durch die 637 Unterschriften der wahlberechtigten Bürger der Gemeinde Roggentin ermöglicht. Danke auch für die breite Unterstützung der Einwohner der umliegenden Gemeinden und den weltweiten Unterstützern für unser Anliegen.

Henrik Holtz
Vertreter der Bürgerinitiative


07.04.2018, 13:26

Shikoni dokumentin

Guten Tag an alle Unterstützer.

Heute beenden wir die Petition und bereiten die Übergabe vor. Die Onlinepetition wie auch die Sammelbogenpetition waren ein überwältigender Erfolg. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Bürgerinitiative Kösterbeck
vertreten durch

Henrik Holtz



15.03.2018, 07:00

openPetition hat heute von den gewählten Vertretern im Parlament Gemeinderat eine persönliche Stellungnahme angefordert.

Die Stellungnahmen veröffentlichen wir hier:
www.openpetition.de/petition/stellungnahme/gemeinderat-roggentin-handeln-sie-jetzt-keine-weitere-wohnbebauung-im-lsg-koesterbeck

Warum fragen wir das Parlament?

Jedem Mitglied des Parlaments wird hiermit die Möglichkeit gegeben, sich direkt an seine Bürger und Bürgerinnen zu wenden. Aufgrund der relevanten Anzahl an engagierten und betroffenen Bürgern aus einer Region, steht das jeweilige Parlament als repräsentative Instanz in einer politischen Verantwortung und kann durch Stellungnahme zu einem offenen Entscheidungsfindungsprozess beitragen.

Öffentliche Stellungnahmen des Parlaments ergänzen das geordnete Verfahren der Petitionsausschüsse der Länder und des Bundestags. Sie sind ein Bekenntnis zu einem transparenten Dialog auf Augenhöhe zwischen Politik und Bürgern.


Was können Sie tun?

Bleiben Sie auf dem Laufenden, verfolgen Sie in den nächsten Tagen die eintreffenden Stellungnahmen.

Sie haben die Möglichkeit, einen der gewählten Vertreter zu kontaktieren? Sprechen Sie ihn oder sie auf die vorhandene oder noch fehlende Stellungnahme an.

Unterstützen Sie unsere gemeinnützige Organisation, um den Bürger-Politik-Dialog langfristig zu verbessern. openPetition finanziert sich überwiegend aus Kleinspenden unserer Nutzer.


07.03.2018, 19:33

Hinweis zu Adressangabe in der Unterschriftenliste.


Neue Begründung: Ein Landschaftsschutzgebiet-LSG dient hauptsächlich der Erhaltung ökologisch besonders wertvoller und vielfältiger natürlicher, naturnaher und historisch gewachsener Landschaftsstrukturen und der Erhaltung des für die Region typischen Landschaftsbildes, dass durch natürliche und historische Einflüsse entstanden ist. In LSGen sind alle Handlungen verboten, die dem Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Befreiungen von den Verboten in der Verordnung vom 16. Juni 1994 sind nicht gegeben.
Bitte geben Sie bei der Adresseingabe, wenn Sie Einwohner aus Kösterbeck, Unterkösterbeck oder Fresendorf sind, bei der Adresse z.B. Roggentin OT Kösterbeck an.



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