Région: Allemagne

Gerichtsverfassung - Zulassung einer Direktübertragung eines Prozesses bei Platzmangel

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
338 Soutien 338 en Allemagne

Le processus de pétition est terminé

338 Soutien 338 en Allemagne

Le processus de pétition est terminé

  1. Lancé 2013
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

18/11/2015 à 16:14

Pet 4-17-07-300-050255Gerichtsverfassung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.05.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz – als Material zu überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, den Paragraphen 169 des
Gerichtsverfassungsgesetzes dahingehend klarzustellen, dass bei Prozessen mit
sehr großem öffentlichen Interesse und nicht adäquater räumlicher Ausstattung des
zuständigen Gerichts die direkte Übertragung in einen anderen Gerichtssaal o. ä.
ermöglicht wird.
Die Petition steht im Zusammenhang mit dem sogenannten „NSU-Verfahren“ vor
dem Oberlandesgericht München. Der Petent kritisiert, dass die anfängliche
Nichtberücksichtigung ausländischer Pressevertreter in dem vom Gericht zur
Vergabe ständiger Zuschauerplätze angewandten Akkreditierungsverfahren der
Reputation der deutschen Justiz erheblich geschadet habe.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 338 Mitzeichnern unterstützt.
Außerdem gingen 137 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Eine Änderung des § 169 GVG wirft erhebliche rechtliche und tatsächliche Fragen
auf, die derzeit sorgfältig fachlich geprüft und mit den betroffenen Kreisen und der
Wissenschaft diskutiert werden. Die Möglichkeiten einer entsprechenden
gesetzlichen Klarstellung waren auch Thema der 84. Konferenz der
Justizministerinnen und Justizminister am 12. und 13. Juni 2013. Ob und ggf. welche
gesetzgeberische Maßnahmen vorgeschlagen werden sollen, wird vom Ergebnis der
weiteren fachlichen Prüfung abhängen.
In Anbetracht der zahlreichen Forderungen, eine Simultanübertragung von
Gerichtsverhandlungen gesetzlich zuzulassen, empfiehlt der Petitionsausschuss
daher, die Eingabe der Bundesregierung – dem BMJV – als Material zuzuleiten,
damit sie bei zukünftiger Gesetzgebung in die Überlegungen mit einbezogen wird,
und die Petition den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben,
da sie als Anregung für eine parlamentarische Initiative geeignet erscheint.Begründung (pdf)


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