Region: Tyskland
Dialog

Geschlechterspezifische Fragen - Aufbau von Männerhäusern für männliche Opfer häuslicher Gewalt

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
129 Støttende 129 i Tyskland

Samlingen er afsluttet

129 Støttende 129 i Tyskland

Samlingen er afsluttet

  1. Startede 2017
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog med modtageren
  5. Beslutning

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

22.03.2019 03.27

Pet 3-19-17-2161-002238 Geschlechterspezifische Fragen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition
a) dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu
überweisen und
b) allen Landesvolksvertretungen zuzuleiten, soweit Aufbau und Finanzierung
von Schutzhäusern betroffen sind.

Begründung

Der Petent möchte den vermehrten Bau von Schutzhäusern für männliche Opfer
häuslicher Gewalt erreichen.

Dieser solle durch öffentliche Mittel gefördert werden. Weiterhin sollten geeignete
gesetzliche Vorgaben hierfür und zur Unterstützung dieser Einrichtungen geschaffen
werden. Er verweist darauf, dass sich in Deutschland 400 Einrichtungen um
betroffene Frauen kümmern würden. Lediglich 3 Einrichtungen stünden zur
Verfügung, um von Gewalt betroffenen Männern zu helfen. Da die Spätfolgen von
Gewalteinwirkung zu erheblichen Folgekosten für das Gesundheitssystem führen
würden, bestehe auch aus dieser Sicht Handlungsbedarf.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht wurde. 129 Mitzeichnende haben das
Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hatte sich bereits in der letzten
Wahlperiode mit einem vergleichbaren Anliegen befasst und beschlossen zu
empfehlen, die Petition allen Landesvolksvertretungen zuzuleiten, da der Bund
aufgrund des Gewaltenteilungsprinzips für die Finanzierung der lokalen und
regionalen Hilfestruktur für gewaltbetroffene Frauen oder Männer nicht zuständig ist.
Der Petitionsausschuss hat erneut die Bundesregierung gebeten, eine
Stellungnahme zu dem Anliegen abzugeben. Die parlamentarische Prüfung hatte
das im Folgenden dargestellte Ergebnis:
Die staatliche Pflicht, Gewalt zu bekämpfen, vor Gewalt zu schützen und
Gewaltopfer zu unterstützen, bezieht sich auf Frauen wie Männer gleichermaßen.
Die Politik ist allerdings gehalten, geschlechtsspezifische Besonderheiten zu
berücksichtigen.

Zur Bekämpfung von Gewalt hat die Bundesregierung zahlreiche gesetzgeberische
Maßnahmen ergriffen. Diese betreffen sowohl den strafrechtlichen als auch den
zivilrechtlichen Bereich. Der Petitionsausschuss verweist in diesem Zusammenhang
auf das im Januar 2002 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung des
zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur
Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung (Gewaltschutzgesetz).
Dieses ist selbstverständlich geschlechtsneutral. Es kann von Männern und Frauen
in Anspruch genommen werden.

Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass die Evaluierung des Gewaltschutzgesetzes
ergeben hat, dass häusliche Gewalt und Stalking überwiegend von Frauen angezeigt
werden. Dies zeige, dass die Betroffenheit und damit auch die Wahrnehmung von
Gewalt geschlechtsspezifisch stark differieren. Hierdurch ist der weitaus größere
Anteil an Wegweisungen von Männern im Vergleich zu Frauen zu erklären. Die
Bundesregierung hat zudem auf eine Pilotstudie des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) verwiesen, die jedoch nicht repräsentativ
ist. Die Studie „Gewalt gegen Männer" kam zu der Erkenntnis, dass Männer Gewalt
überwiegend durch männliche Täter im öffentlichen Raum erfahren. Nach den
Ausführungen der Bundesregierung gibt es bislang keine belastbaren Erkenntnisse,
ob Unterstützungsbedarf für gewaltbetroffene Männer erforderlich ist und wie dieser
über die nur rudimentär bestehenden Hilfsangebote hinaus ausgestaltet sein soll.

Von familiärer Gewalt betroffene Männer können heute jederzeit mit ihren Kindern
Eheberatungs-, Familien- und auch Männerberatungsstellen kontaktieren. Speziell
für gewaltbetroffene Männer gibt es darüber hinaus einige Einrichtungen. Es handelt
sich um sogenannte Männerhäuser. Diese finden sich z. B. in Oldenburg, Berlin,
Osterode am Harz, Leipzig und Dresden. Die Unterschiede des Gewalterlebens bei
Frauen und Männern sollen nach den Ausführungen der Bundesregierung künftig
sowohl bei der Datensammlung als auch bei ihrer Interpretation berücksichtigt
werden. Sie sollen weiterhin in die darauf aufbauenden
Unterstützungs-, Interventions- und Präventionskonzepte der Länder und Kommunen
einbezogen werden.
Der Petitionsausschuss verweist jedoch darauf, dass die Finanzierung der lokalen
und regionalen Hilfestruktur für gewaltbetroffene Frauen und Männer in der
Kompetenz der Länder und Kommunen liegt. Hierzu gehört auch die bedarfsgerechte
Versorgung.

Abschließend weist er noch auf das „Bundesforum Männer – Interessenverband für
Jungen, Männer und Väter e.V.“ hin. Dieser bundesweite Dachverband
gleichstellungspolitisch orientierter Organisationen der Männer-, Jungen- und
Väterarbeit sowie der Forschung setzt sich intensiv mit der Gewaltbetroffenheit von
Männern auseinander. Das Bundesforum hat in einer „Plattform"
(www.bundesforum-maenner.de) verbindliche Grundsätze und Zielvorstellungen
festgelegt, auf die sich alle Mitgliedsorganisationen verpflichten müssen. Auch die
Themen Opferschutz und Männer als Opfer von Gewalt spielen eine wichtige Rolle.

Der Petitionsausschuss empfiehlt, die Petition wegen der Datensammlung und
–auswertung dem BMFSFJ zu überweisen und im Hinblick auf die
Finanzierungskompetenz und – zuständigkeit die Petition allen
Landesvolksvertretungen zuzuleiten.

Begründung (PDF)


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