Dialog

Geschlechterspezifische Fragen - Reformierung des Transsexuellengesetzes

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
1.522 Unterstützende 1.522 in Deutschland

Sammlung beendet

1.522 Unterstützende 1.522 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

31.10.2019, 03:23

Pet 3-18-17-2161-039988 Geschlechterspezifische Fragen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.09.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend, dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – als Material zu
überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

Begründung

Der Petent möchte eine Änderung des Transsexuellengesetzes erreichen.

Er regt an, dieses entsprechend dem Vorbild aus Dänemark, Irland und Malta zu
gestalten. Erforderlich seien der Schutz intersexueller Säuglinge und Kleinkinder vor
operativen Eingriffen, das Recht auf Selbstbestimmung ohne jahrelangen Alltagstest
sowie die Änderung des juristischen Geschlechts unabhängig vom Familienstand.
Erforderlich seien weiterhin die Übernahme medizinischer Leistungen durch
Krankenkassen sowie die Anerkennung eines dritten Geschlechts. Das deutsche
Transsexuellengesetz sei bereits 2011 vom Bundesverfassungsgericht als
grundgesetzwidrig festgestellt worden. In etlichen Studien seien als Ursache der
psychischen Leiden transsexueller Menschen hauptsächlich die fehlende Akzeptanz
ihrer Identität durch die Gesellschaft und die Inkongruenz zwischen Körper und
Identität festgestellt worden. Hilfreich sei allein die Angleichung des Körpers an die
geschlechtliche Identität. Die derzeit geforderten jahrelangen Alltagstests seien
unnötig und nicht sinnvoll. Sie würden das Leiden verstärken. Die Änderung sei
daher erforderlich.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 1527 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Weiterhin hat der Petitionsausschuss mehrere
Petitionen mit einem vergleichbaren Anliegen erhalten, die wegen des
Sachzusammenhangs mit der vorliegenden Petition gemeinsam behandelt wird. Es
wird um Verständnis dafür gebeten, falls nicht alle vorgetragenen Gesichtspunkte
dargestellt wurden. Der Petitionsausschuss hat die Bundesregierung gebeten, zu
dem Anliegen ihre Haltung mitzuteilen. Die Prüfung des Petitionsausschusses hatte
das im Folgenden dargestellte Ergebnis:

Am 8. September 2014 wurde die interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG)
„Intersexualität/Transsexualität“ unter Federführung des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eingerichtet. Sie hat sich mit
folgenden Themenblöcken beschäftigt:

a) medizinische Behandlung von Menschen mit angeborenen Variationen der
Geschlechtsmerkmale,

b) Ausbau und Stärkung von Beratungs-, Aufklärungs- und Präventionsstrukturen,

c) Prüfung erforderlicher Gesetzesänderungen und

d) Analyse der faktischen und rechtlichen Situation transsexueller, trans- und
intergeschlechtlicher Menschen.

Begleitend zur Arbeit der IMAG fanden regelmäßige Besprechungen statt, die auch
durch die Stellungnahmen externer Sachverständiger unterstützt wurden. Weiterhin
hat das BMFSFJ vier öffentliche Fachaustausche zu den Themenschwerpunkten
Beratung, Medizin und Gesellschaft und Recht organisiert. Nach den Ausführungen
des BMFSFJ wurden zudem aktuelle Fragestellungen und Debatten, z. B. durch die
EU, den Europarat, parlamentarische Anfragen oder Nichtregierungsorganisationen,
in den Arbeitsprozess eingebracht.

Das BMFSFJ hat zwei Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Es handelte sich
einerseits um das Gutachten der Humboldt-Universität zu Berlin „Regelungs- und
Reformbedarf für transgeschlechtliche Menschen“ und andererseits um das
Gutachten des Deutschen Instituts für Menschenrechte „Geschlechtervielfalt im
Recht – Status quo und Entwicklung von Regelungsmodellen zur Anerkennung und
zum Schutz von Geschlechtervielfalt“. Beide Rechtsgutachten sind veröffentlicht. Sie
sind enthalten im „Begleitmaterial zur Interministeriellen Arbeitsgruppe Inter- &
Transsexualität“ in Band 7 und Band 8. Weiterhin sind sie auf der Webseite des
BMFSFJ abrufbar. Das BMFSFJ hat zudem in einem Positionspapier die aus seiner
Sicht wichtigsten Schlussfolgerungen zum Schutz und zur Akzeptanz
geschlechtlicher Vielfalt veröffentlicht. Dies wurde auch den Vorsitzenden mehrerer
Bundestagsausschüsse übersandt. Das Positionspapier ist einsehbar unter:
www.bmfsfj.de/blob/jump/119686/positionspapier-schutz-anerkennung-inter-
trans-data.pdf.

Das Positionspapier enthält folgende Forderungen:

1. Die Ersetzung des Transsexuellengesetzes durch ein Gesetz zum Schutz und zur
Akzeptanz der geschlechtlichen Vielfalt,

2. eine klarstellende Verbotsregelung im Bürgerlichen Gesetzbuch, dass Eltern von
Kindern mit angeborenen Variationen der körperlichen Geschlechtsmerkmale in
Operationen ohne zwingende medizinische Notwendigkeit nicht einwilligen dürfen
– ergänzend dazu eine obligatorische Beratungspflicht für Eltern,

3. die Aufnahme einer weiteren Geschlechtskategorie im Personenstandsrecht,

4. ein klarstellendes Diskriminierungsverbot im Hinblick auf geschlechtliche Vielfalt,

5. den Ausbau von Maßnahmen zur Akzeptanzförderung und zum Abbau von
Diskriminierung,

6. die Schaffung von flächendeckenden Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für
trans- und intergeschlechtliche Menschen und ihre Familien.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ) und das
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) haben am 8. Mai 2019
einen gemeinsamen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der
Änderung des Geschlechtseintrags zur Ressortabstimmung vorgelegt, der auch
Regelungen zum Wechsel des Geschlechtseintrags für transgeschlechtliche
Menschen enthält.

Der Petitionsausschuss hält die vorliegende Petition geeignet, in die weiteren
Planungen einbezogen zu werden und empfiehlt daher, sie dem BMFSFJ, dem BMI
und dem BMJ als Material zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen
Bundestages im Hinblick auf mögliche Gesetzesinitiativen zur Kenntnis zu geben.

Begründung (PDF)


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