Geschlechterspezifische Fragen - Verschärfende Gesetzgebung hinsichtlich Gewalt und Ausgrenzung von Männern und Jungen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
55 Unterstützende 55 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

55 Unterstützende 55 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

11.09.2017, 12:59

Pet 3-18-17-2161-030956Geschlechterspezifische Fragen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.01.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent fordert eine Verschärfung der Gesetzgebung bei Gewalt und Ausgrenzung
von Männern und Jungen im öffentlichen wie im häuslichen Raum. Weiterhin möchte
er die Abschaffung der „Zentralstellen für die Verwirklichung der Gleichberechtigung
der Frauen“ erreichen.
Er führt aus, dass das Gewaltmonopol des Staates versage. Männer und Jungen
erlitten aufgrund von gegen sie ausgeübter Gewalt erhebliche Beeinträchtigungen.
Dies werde gesellschaftlich ignoriert. Gerade in Kindertagesstätten und in
Schulklassen würden Jungen von Seiten der Erzieherinnen und Klassenlehrerinnen
geschlechterspezifisch ausgegrenzt. Auch in der Arbeitswelt führten familienpolitische
Einflüsse in den Unternehmen zur Ausgrenzung von Männern.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 56 Mitzeichnende haben das
Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Auffassung zu dem Anliegen darzulegen. Die Prüfung des Petitionsausschusses hatte
das im Folgenden dargestellte Ergebnis:
Eine Verschärfung der Gesetzgebung nur bei Gewalt gegen Männer und Jungen
verstieße gegen den Gleichheitsgrundsatz gemäß Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz.
Bei den genannten „Zentralstellen für die Verwirklichung der Gleichstellung der Frau“
handelt es sich im Bereich der Bundeskompetenz offensichtlich um die
Gleichstellungsbeauftragten nach dem Bundesgleichstellungsgesetz. Der

Petitionsausschuss weist darauf hin, dass Ziel des Bundesgleichstellungsgesetzes
nach § 1 ist, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen. Weiterhin
sollen bestehende Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts beseitigt werden.
Künftige Benachteiligungen sollen verhindert werden. Weiterhin sollen die
Familienfreundlichkeit sowie die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit
für Frauen und Männer verbessert werden.
Dies zeigt, dass die Forderung des Petenten im Hinblick auf eine Gleichstellungspolitik
für Frauen und Männer kontraproduktiv ist.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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