Familie

Gesetzliche Gleichstellung von Familien mit unverheirateten Partnern

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutscher Bundestag
28 Ondersteunend 28 in Duitsland

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

28 Ondersteunend 28 in Duitsland

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

  1. Begonnen 2020
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Mislukt

14-05-2020 23:18

Hab einen Rechtschreibfehler entdeckt und diesen korrigiert


Neuer Petitionstext: **Es werden durch aktuell geltende Gesetze Familien mit nicht verheirateten Partnern finanziell benachteiligt.**
**Beispiel für den konkreten Fall einer Patchworkfamilie:**
- Mann: Vater von Kind 2 und Alleinverdiener in der Familie
- Frau: Mutter von Kind 1 und Kind 2
- Mann und Frau sind nicht verheiratet !
- Kind 1 – Kind aus erster Ehe der Frau
- Kind 2 – gemeinsames uneheliches Kind von Mann und Frau
Es wird konkret gefordert folgende Gesetze anzupassen:
• Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ab §1601 Unterhaltsverpflichtete
Dies hat zur Folge, dass in der oben genannten Patchworkfamilie, der tatsächlich geleistete Naturalunterhalt in der Steuererklärung des Mannes nicht berücksichtigt wird.
Konkret steht dann momentan im Steuerbescheid: „Unterhaltsleistungen werden nicht berücksichtigt, weil Sie gegenüber der unterstützten Person nicht gesetzlich unterhaltsverpflichtet sind.“
Obwohl eine gemeinsame Haushaltsführung besteht wie bei jeder andere Familie. Dies Bedeutet das das Gesamteinkommen gleichermaßen auf alle Haushaltsmitglieder aufgeteilt wird.
Damit handelt das Finanzamt sittenwidrig obwohl kein Anspruch auf Unterhaltsleistungen nach SGB II besteht.
• § 10 SGB V Familienversicherung
Ohne Trauschein gibt es keine gemeinsame Familienversicherung.
Und wenn kein Anspruch auf Unterhaltsleistungen nach SGB II besteht und kein eigenes Einkommen vorhanden ist muss man sich freiwillig gesetzlich versichern.
Für die oben genannte Patchworkfamilie bedeutet es, dass sich die Frau, freiwillig gesetzlich Versichern muss, obwohl sie Sie keinerlei Einkommen hat freiwillig gesetzlich Versichern muss. . Die freiwillig gesetzliche Versicherung kostet ca. 190 € monatlich.
• SGB II § 7 Unterstellt einen wechselseitigen Willen auf alle Bewohner einer Bedarfsgemeinschaft
Stellt diese Patchwork-Familie einen Antrag beim Jobcenter - so unterstellt das Jobcenter den Wechselseitigen willen und eine eheähnliche Gemeinschaft.
Dies bedeutet, dass das das gesamte Einkommen aller Bewohner entsprechend auf alle Personen im Haushalt aufgeteilt wird. Unabhängig ob eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung besteht oder nicht.
**Damit unterstellt der Staat dem Mann eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung gegenüber Kind 1 und der Frau und widerspricht somit dem Bürgerlichem Gesetzbuch.**

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 11 (11 in Deutschland)


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