Familie

Gesetzliche Gleichstellung von Familien mit unverheirateten Partnern

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23.05.2020, 16:20

Damit sagte mir das Finanzamt im Steuerbescheid für 2018 eindeutig, dass man gegenüber seiner eigenen Lebensgefährtin und der Kind aus erster Ehe nicht unterhaltsverpflichtet ist.
Das Jobcenter jedoch unterstellt eine Unterhaltspflicht gegenüber der Lebensgefährtin und dem Kind und rechnet damit das Einkommen entsprechend an.

Es kann nicht sein dass der Staat immer zum Nachteil der Familie rechnet!
Für den Fall dass das Jobcenter das Einkommen auf alle Bewohner verteilt, so müssen diese als Unterhaltsleistungen absetzbar sein.
Für den Fall dass das Finanzamt die Praxis des Jobcenters nicht akzeptiert, so darf das Jobcenter das Einkommen unter keinen Umständen keine Unterhaltspflicht unterstellen!


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