Regija: Njemačka

Gesetzliche Krankenversicherung - Abschaffung der Finanzierung der Krankenkassen durch den Gesundheitsfond

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Deutschen Bundestag
94 Potpora 94 u Njemačka

Peticija je odbijena.

94 Potpora 94 u Njemačka

Peticija je odbijena.

  1. Pokrenut 2013
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

18. 11. 2015. 16:10

Pet 2-17-15-827-054711

Gesetzliche Krankenversicherung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 04.12.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition wird gefordert, die bestehende Finanzierung der gesetzlichen
Krankenversicherung in Form des Gesundheitsfonds als gescheitert zu erklären und
die Finanzhoheit wieder den jeweiligen Krankenkassen zuzuerkennen.
Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 94 Mitzeichnungen sowie 13 Diskussionsbeiträge
ein.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar:
Der Petitionsausschuss verweist auf das "Gesetz zur Weiterentwicklung der
Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-
FQWG)" (Deutscher Bundestag Drucksache 18/1307 vom 05.05.2014) vom
21.07.2014, das zum 01.01.2015 in Kraft tritt.
Das Gesetz hat zum Ziel, die Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) sowie die Qualität der Versorgung nachhaltig zu stärken
und dauerhaft auf eine solide Grundlage zu stellen. Dies ist erforderlich, weil trotz der
derzeit guten Finanzlage der GKV davon auszugehen ist, dass perspektivisch die
voraussichtlichen jährlichen Ausgaben der Krankenkassen die voraussichtlichen
jährlichen Einnahmen des Gesundheitsfonds übersteigen werden. Der
Gesundheitsfonds (§ 271 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB V) bleibt bestehen.

Zu den Kernelementen des Gesetzes gehört, dass der allgemeine paritätisch
finanzierte Beitragssatz bei 14,6 Prozent festgesetzt wird; der Arbeitgeberanteil bleibt
bei 7,3 Prozent gesetzlich festgeschrieben. Damit soll im Hinblick auf Wachstum und
Beschäftigung zugleich an der Entkopplung der Lohnzusatzkosten von den
Gesundheitsausgaben festgehalten werden. Der Beitragssatz der Arbeitnehmer wird
von heute 8,2 Prozent auf 7,3 Prozent reduziert.
Der einkommensunabhängige Zusatzbeitrag und der damit verbundene
steuerfinanzierte Sozialausgleich werden abgeschafft. Die Krankenkassen erheben
den Zusatzbeitrag zukünftig als prozentualen Satz von den beitragspflichtigen
Einnahmen. Zusatzbeiträge können weiter von Krankenkasse zu Krankenkasse
variieren. Die Versicherten werden daher auch weiterhin Preissignale im Hinblick auf
die Wahl ihrer Krankenkasse erhalten. Mit diesen Maßnahmen soll die
Beitragsautonomie der Krankenkassen gestärkt werden, was dem Wettbewerb
zwischen den Krankenkassen um eine hochwertige und effiziente Versorgung zugute
kommen soll.
Damit die unterschiedliche Einkommensstruktur der Krankenkassen (bzw. ihrer
Mitglieder) nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führt, ist ein vollständiger
Einkommensausgleich vorgesehen; damit soll die Einkommensumverteilung wieder
im System der GKV finanziert werden.
Vor dem Hintergrund des Dargestellten kann der Petitionsausschuss nicht in
Aussicht stellen, im Sinne des in der Petition vorgetragenen Anliegens tätig zu
werden. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.
Der abweichende Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition
der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen und den Fraktionen des
Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, wurde mehrheitlich abgelehnt.Begründung (pdf)


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