Regiune: Germania

Gesetzliche Krankenversicherung - Beiträge - - Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
104 de susținere 104 in Germania

Petiția este respinsă.

104 de susținere 104 in Germania

Petiția este respinsă.

  1. A început 2018
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

29.05.2019, 04:29

Pet 2-19-15-8272-006467 Gesetzliche Krankenversicherung
- Beiträge –

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass die Beitragsbemessungsgrenze insofern
abgeschafft wird, dass es keine Höchstgrenze zur Zahlung von Beiträgen zur
gesetzlichen Versicherung gibt.

Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 104 Mitzeichnungen sowie
19 Diskussionsbeiträge ein.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar:

Die gesetzliche Kranken- und die soziale Pflegeversicherung sind vom
Solidaritätsprinzip geprägt. Der Anspruch auf die jeweiligen Leistungen ist
unabhängig von der Höhe der gezahlten Beiträge.

Die Beitragszahlungen gesetzlich Krankenversicherter finden in der sogenannten
Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ihre Begrenzung. Diese
Beitragsbemessungsgrenze (2018: 4.425 Euro, 2019: 4.537,50 Euro monatlich) wird
jährlich an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst. Übersteigt das für die
Beitragsleistung zu berücksichtigende Einkommen diese Grenze, sind von dem
übersteigenden Betrag keine Beiträge zu zahlen. Grundsätzlich steht dem
Gesetzgeber bei der Gestaltung der Beitragsbemessungsgrenze (und auch der
Versicherungspflichtgrenze, 2018: 4.950 Euro, 2019: 5.062,50 Euro monatlich) ein
weiter Spielraum zur Verfügung.

Der Solidarcharakter würde jedoch bei einer Aufhebung der BBG überdehnt und
insbesondere die Frage aufwerfen, inwieweit der Wert der in Anspruch genommenen
Leistung dann noch in einem angemessenen Verhältnis zu der Höhe der
Beitragsleistung stünde. Eine Erhöhung der BBG würde zwar grundsätzlich zu
Mehreinnahmen für die gesetzliche Kranken- und soziale Pflegeversicherung führen,
andererseits würde es erfahrungsgemäß auch zu einer Abwanderung von bisher
freiwillig Versicherten, deren Einkommen oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze
liegt, in die private Krankenversicherung kommen, wodurch der gesetzlichen
Krankenversicherung wiederum Beitragseinnahmen entgehen würden.

Die aktuell greifenden Ausgleichs- und Verteilungsmechanismen zwischen jungen,
gesunden, alleinstehenden und besser verdienenden Versicherten auf der einen
Seite und älteren, gesundheitlich beeinträchtigten, geringer verdienenden
Versicherten sowie Familien mit Kindern bieten - auch unter Berücksichtigung der
aus Steuermitteln finanzierten Beteiligung des Bundes an versicherungsfremden
Leistungen - eine ausreichende und sachgerechte Lösung der angesprochenen
Gerechtigkeitsfragen.

Eine Erhöhung oder Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen
Krankenversicherung ist daher nicht Gegenstand aktueller Reformüberlegungen.

Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Der abweichende Antrag der Fraktion DIE LINKE., die Petition der Bundesregierung
- dem Bundesministerium für Gesundheit - als Material zu überweisen und den
Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, wurde mehrheitlich
abgelehnt.

Der abweichende Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition
der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales - als Material
zu überweisen, soweit die Petition eine solidarische Bürgerversicherung fordert,
wurden mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


Ajutați la consolidarea participării cetățenilor. Dorim să vă facem auzite preocupările, rămânând în același timp independenți.

Promovați acum