Gesetzliche Krankenversicherung - Beiträge - - Familienversicherung für Studenten ohne Einkommen bis zum Abschluss des Erststudiums auch nach dem 25. Lebensjahr

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
165 Unterstützende 165 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

165 Unterstützende 165 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

18.11.2015, 16:07

Pet 2-18-15-8272-010973

Gesetzliche Krankenversicherung
- Beiträge -


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.05.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass Studenten, die über kein Einkommen verfügen,
bis zum Abschluss ihres Erststudiums (Master eingeschlossen) auch über das
25. Lebensjahr hinweg familienversichert bleiben können.
Zu den Einzelheiten des Vortrages der Petentin wird auf die von ihr eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 165 Mitzeichnungen sowie
27 Diskussionsbeiträge ein.
Zu diesem Thema liegt dem Petitionsausschuss eine weitere Eingabe mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Zusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung zugeführt wird. Der Ausschuss bittet daher um
Verständnis, dass nicht auf alle vorgetragenen Gesichtspunkte eingegangen werden
kann.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar:
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind Kinder, Ehegatten und
eingetragene Lebenspartner von Mitgliedern beitragsfrei familienversichert, wenn sie
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und über ein
Gesamteinkommen verfügen, das eine bestimmte Einkommensgrenze (2014:
395 Euro monatlich) nicht regelmäßig überschreitet. Für geringfügig Beschäftigte
beträgt das zulässige Gesamteinkommen 450 Euro monatlich. Voraussetzung für die
Familienversicherung ist auch, dass die Angehörigen nicht anderweitig

versicherungspflichtig, versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit
sind (§ 10 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch - SGB V).
Die beitragsfreie Familienversicherung von Kindern ist eine Ausnahme von dem
Grundsatz, dass jeder Versicherte in der GKV einen eigenen Beitrag zu entrichten
hat. Sie entlastet Eltern bei der Erfüllung ihrer persönlichen Unterhaltsverpflichtungen
gegenüber ihren Kindern, die auch die Vorsorge für den Krankheitsfall mit
einschließt. Diese Entlastung muss indes von den anderen Mitgliedern der GKV,
insbesondere den Arbeitnehmern, mitfinanziert werden.
Die beitragsfreie Familienversicherung von Kindern ist deshalb zeitlich begrenzt. Das
Gesetz sieht für die Familienversicherung in typisierender Betrachtungsweise daher
die nachfolgenden Altersgrenzen vor:
Kinder unterstehen bis zum Eintritt der Volljährigkeit, d.h. bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres, ohne weitere Voraussetzungen dem besonderen Schutz der
Solidargemeinschaft. Das Gesetz erweitert den Schutz über die
Familienversicherung bereits über die Volljährigkeit hinaus:
Für Kinder, die sich nicht mehr in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden und
keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, besteht längstens bis zum 23. Lebensjahr ein
Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung. Ein noch über diese bereits
erweiterte Altersgrenze hinausgehender Anspruch auf Familienversicherung bis zum
25. Lebensjahr ist nur dann gerechtfertigt, wenn eine Schul- oder Berufsausbildung
oder z.B. ein freiwilliges soziales/ökologisches Jahr vorliegt. Hierzu zählt auch ein
Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule. Der gesetzlich
vorgegebene Zeitrahmen, bis zu der eine beitragsfreie Familienversicherung möglich
ist, geht dabei von einer für den jeweiligen Bildungsweg typisierenden Dauer aus, in
der in der Regel die Schul- oder Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen
werden kann.
Um die Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten vor einer
finanziellen Überforderung zu schützen, ist der Zugang zur beitragsfreien
Familienversicherung für Kinder diesen Beschränkungen unterworfen. Die derzeit
geltenden Altersgrenzen für die beitragsfreie Familienversicherung sind nach
Aussage der Bundesregierung sachgerecht. Jede Erhöhung der Altersgrenze würde
zu einer zusätzlichen Belastung der Solidargemeinschaft führen.
Bei Studierenden ist des Weiteren zu berücksichtigen, dass nach dem Ende der
Familienversicherung wegen Überschreitens der Altersgrenze eine Mitgliedschaft in

der Krankenversicherung der Studenten bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters,
längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres begründet werden kann. Dabei
genießen Studierende gegenüber anderen Mitgliedern beitragsrechtlich eine
privilegierte Stellung in Form niedriger Beiträge.
Eine Anhebung der Altersgrenze für die beitragsfreie Familienversicherung von
Studierenden wurde vor dem Hintergrund der damit einhergehenden finanziellen
Belastung für die übrigen Beitragszahler nicht in Aussicht gestellt.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen.Begründung (pdf)


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