Gesetzliche Krankenversicherung - Beiträge - - Grenzwert der Beitragszahlung bei Gesetzgebung zur "Mütterrente"

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
112 Ondersteunend 112 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

112 Ondersteunend 112 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2013
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

18-11-2015 16:13

Pet 2-18-15-8272-001845Gesetzliche Krankenversicherung
- Beiträge -
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.07.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird für die beitragsfreie Familienversicherung eine Sonderregelung
bezüglich der geplanten besseren Anerkennung von Erziehungsleistungen
(Mütterrente) gefordert.
Dem Wunsch des Petenten entsprechend sollen die bisher beitragsfrei
familienversicherten Rentenbezieherinnen einen Bestandsschutz in der
Familienversicherung erhalten, wenn die Rente infolge der gesetzlichen Novellierung
die Einkommensgrenze übersteigt.
Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 112 Mitzeichnungen sowie
16 Diskussionsbeiträge ein.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss weitere Eingaben mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Zusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung zugeführt werden. Der Ausschuss bittet daher um
Verständnis, dass nicht auf alle vorgetragenen Gesichtspunkte eingegangen werden
kann.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage von
Stellungnahmen der Bundesregierung wie folgt dar:
Kinder, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner von Mitgliedern sind beitragsfrei
familienversichert, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland

haben und über ein Gesamteinkommen verfügen, das eine bestimmte
Einkommensgrenze (im Jahr 2014: 395 Euro monatlich) nicht regelmäßig
überschreitet. Für geringfügig Beschäftigte beträgt das zulässige Gesamteinkommen
450 Euro monatlich. Voraussetzung für die Familienversicherung ist ferner, dass die
Angehörigen nicht anderweitig versicherungspflichtig, versicherungsfrei oder von der
Versicherungspflicht befreit sind (§ 10 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB V).
Die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen ist ein wesentliches
Element des sozialen Ausgleichs, das die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
prägt. Sie stellt eine Ausnahmevom Grundsatz der eigenen Beitragspflicht eines
Versicherten dar. Um die Solidargemeinschaft vor einer finanziellen Überforderung
zu schützen, wirkt die beitragsfreie Familienversicherung nur unterstützend in den
Fällen, in denen die Angehörigen kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen
erzielen. Angehörigen mit eigenem Einkommen oberhalb der gesetzlich festgelegten
Grenze ist hingegen eine eigene Beitragszahlung zuzumuten.
Das Gesamteinkommenist die Summe der Einkünfte im Sinne des
Einkommensteuerrechts; es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das
Arbeitseinkommen (§ 16 Viertes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IV).
Unterhaltszahlungen werden bei der Ermittlung des Gesamteinkommens nicht
berücksichtigt. Bei Rentenwird der Zahlbetrag ohneden auf Entgeltpunkte für
Kindererziehungszeitenentfallenden Teil berücksichtigt. Dies soll auch für die
geplante erweiterte Anrechnung der Kindererziehung für vor 1992 geborene Kinder
gelten, so dass die oben dargestellte beitragsfreieFamilienversicherung fortbestehen
kann.
Die Bundesregierung sieht daher nach Aussage gegenüber dem Petitionsausschuss
keine Notwendigkeit einer speziellen Regelung (Sonderregelung).
Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen.Begründung (pdf)


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