Terület: Németország

Gesetzliche Krankenversicherung - Beiträge - - Wiederherstellung der paritätisch finanzierten gesetzlichen Krankenversicherung

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
283 Támogató 283 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

283 Támogató 283 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

  1. Indított 2016
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2019. 01. 09. 3:23

Pet 2-18-15-8272-029703 Gesetzliche Krankenversicherung
- Beiträge –

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die paritätisch finanzierte
gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland wieder hergestellt wird. Die
Regelung über die Zusatzbeiträge nur für Arbeitnehmer ist ersatzlos zu streichen.

Die paritätische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist ferner ins
Grundgesetz als Grundrecht für alle deutschen Arbeitnehmer aufzunehmen.

Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die Unterlagen verwiesen.

Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 283 Mitzeichnungen sowie 31
Diskussionsbeiträge ein.

Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss weitere Eingaben mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung zugeführt werden. Der Ausschuss bittet daher um
Verständnis, dass nicht auf alle vorgetragenen Gesichtspunkte eingegangen werden
kann.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen Stellungnahmen der Bundesregierung
eingeholt. Darüber hinaus hat der Ausschuss das Verfahren nach § 109 Abs. 1
Satz 2 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) eingeleitet und eine
Stellungnahme des Ausschusses für Gesundheit eingeholt, da die Petition einen
Gegenstand der Beratung in diesem Fachausschuss betrifft. Der Ausschuss hat
mitgeteilt, dass er die Petition in seiner 81. Sitzung am 22.06.2016 beraten hat.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich unter Berücksichtigung der
Stellungnahmen und der Mitteilung des Ausschusses wie folgt dar:

Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die Parität bei den Beiträgen zur gesetzlichen
Krankenversicherung wieder hergestellt wird. Ab 1. Januar 2019 werden die Beiträge
zur Krankenversicherung wieder in gleichem Maße von Arbeitgebern und
Beschäftigten geleistet. Der bisherige Zusatzbeitrag wird paritätisch finanziert.

Die administrative Umsetzung zum 1. Januar 2019 benötigt einige Monate
Vorlaufzeit bei Krankenkassen, Arbeitgebern, der Bundesagentur für Arbeit und der
Rentenversicherung. Das BMG arbeitet an einem entsprechenden Gesetzentwurf.

Eine Abschaffung der Zusatzbeiträge ist abzulehnen. Die Stärkung des Wettbewerbs
unter den Krankenkassen, die mit der Einführung von Zusatzbeiträgen im Jahr 2009
einherging, hat zu erheblichen Anstrengungen der Krankenkassen geführt, effizienter
zu wirtschaften und sorgsam mit den Beitragsgeldern der Versicherten umzugehen.
Dies zeigt sich unter anderem in einem sehr moderaten Anstieg der
Verwaltungskosten der Krankenkassen sowie einem erheblichen Anstieg der
Einsparungen, die die Krankenkassen in den Rabattverträgen mit der
pharmazeutischen Industrie erzielen. Dieser positive Einfluss des Wettbewerbs ist
ein wesentlicher Grund für die Beitragsstabilität, von der die Versicherten in den
letzten Jahren profitiert haben.

Die Zusatzbeiträge sind daher im derzeitigen Finanzierungssystem ein wichtiges
Instrument für den Preiswettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung und zur
Sicherung einer qualitativ hochwertigen und zugleich bezahlbaren Versorgung in
Deutschland. Effizientes Wirtschaften ist angesichts steigenden Ausgabendrucks
notwendige Voraussetzung für eine langfristig finanzierbare Gesundheitsversorgung
auf hohem qualitativen Niveau.

Vor dem Hintergrund des Dargelegent vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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