Region: Germany

Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen - - Kostenübernahme bei der Registrierung in Knochenmarkspenderdatenbanken durch die GKV

Petitioner not public
Petition is directed to
Deutschen Bundestag
99 supporters 99 in Germany

The petition is denied.

99 supporters 99 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2015
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08/29/2017, 16:20

Pet 2-18-15-8271-027458

Gesetzliche Krankenversicherung
- Leistungen -


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.12.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird angeregt, die Finanzierung der Kosten für die Ersttypisierung
von potenziellen Knochenmarkspendern den gesetzlichen Krankenkassen zu
übertragen, so dass diese nicht über Spenden finanziert werden müssen.
Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 100 Mitzeichnungen sowie
14 Diskussionsbeiträge ein.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar:
Die organisatorischen Strukturen für eine effektive Spendersuche sind durch eine
Initiative der Bundesregierung im Jahre 1991 geschaffen worden. Mit rund
12,3 Mio. Euro wurde der Aufbau eines Spendersuch- und Vermittlungssystems
gefördert. Die Gesundheitsversorgung kranker Menschen ist indes originäre Aufgabe
der Krankenkassen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat deshalb den Aufbau
des Systems nur im Wege der Anschubfinanzierung fördern können.
Nach der Aufbauphase haben die Krankenkassen die Finanzierung des Systems
übernommen. Sie tragen sämtliche im Rahmen der Behandlung eines Versicherten
entstehenden Kosten für die Knochenmark- und Blutstammzellspende und
-transplantation. Neben den Kosten für die Behandlung, einschließlich der Kosten
der Knochenmark- und Blutstammzellentnahme beim Spender, wird damit auch der
Betrieb der Dateien, die Pflege der Spenderdateien sowie das Zentrale

Knochenmarkspender-Register Deutschland (ZKRD) in Ulm finanziert. Damit leisten
die gesetzlichen Krankenkassen einen erheblichen Beitrag.
Deutschland verfügt mit dem ZKRD über eines der leistungsfähigsten Register
weltweit. Derzeit führen über 80 Prozent der Suchen nach nicht verwandten
Spendern zum Erfolg. Berücksichtigt man auch verwandte Spender, können
inzwischen 90 Prozent der Patientinnen und Patienten versorgt werden. Dabei sind
nach drei Monaten etwa drei Viertel aller Spendersuchen erfolgreich beendet.
Die Zahl der beim ZKRD registrierten potenziellen Knochenmark- und
Blutstammzellspender in Deutschland ist kontinuierlich über mehr als ein Jahrzehnt
von 2002 bis August 2015 von rd. 2 Mio. auf über 6 Mio. angestiegen. Wenn ein
Register - wie in Deutschland - eine bestimmte kritische Größe erreicht hat, kann für
den überwiegenden Teil der Patientinnen und Patienten rasch ein passender
Spender gefunden werden. Für Patienten mit sehr seltenen Gewebemerkmalen wird
die Wahrscheinlichkeit, unter neu hinzugewonnenen Spendern einen passenden zu
finden, immer geringer. Dieses Phänomen hängt mit der genetisch bedingten
unterschiedlichen Verteilung der für eine erfolgreiche Spende maßgeblichen
Gewebemerkmale in der Bevölkerung zusammen. Vor diesem Hintergrund steht in
Deutschland bei Aufnahme neuer potenzieller Spender nicht mehr ein möglichst
großer Zuwachs an Spendern, sondern primär die Bestandspflege und die
Qualitätssicherung der insgesamt 27 Spenderdateien im Vordergrund.
Sozialgesetzlich sind die Krankenkassen im Übrigen nur für die Vergütung von
Leistungen für einen konkreten Patienten zuständig und dazu zählen
Ersttypisierungen bei der Neuaufnahme von Spendern nicht. Darüber hinaus ist zu
bedenken, dass ein möglicher, überschaubarer finanzieller Eigenanteil für die
Ersttypisierung als Ausdruck des sozialen Engagements auch dazu beitragen kann,
die Identifikation der Spendewilligen mit der Spenderdatei zu erhöhen und damit die
Bereitschaft zur zukünftigen Knochenmark- oder Blutstammzellspende.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen.

Begründung (PDF)


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