Region: Germany

Gesetzliche Krankenversicherung - Verbleib der Überschüsse bei den Krankenkassen

Petitioner not public
Petition is directed to
Deutschen Bundestag
485 supporters 485 in Germany

The petition is denied.

485 supporters 485 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2012
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08/29/2017, 16:52

Pet 2-17-15-827-035162Gesetzliche Krankenversicherung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.07.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass die Überschüsse der gesetzlichen
Krankenkassen bei den Krankenkassen verbleiben und nicht zur Tilgung der
Staatsschulden verwendet werden.
Zur Begründung wird ausgeführt, gesetzliche Krankenkassenbeiträge würden von
Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezahlt. Freiberufler und Selbstständige könnten
sich zwar freiwillig versichern, müssten es aber nicht. Auch Versicherte, die privat
versichert seien, hätten nicht in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
eingezahlt. Es sei daher nicht einzusehen, warum Gelder, die nur von einem Teil der
Gesellschaft in die Krankenkassen eingezahlt wurden, für anderweitige Zwecke
verwendet werden sollen.
Zu den Einzelheiten des Vortrags der Petentin wird auf die von ihr eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 485 Mitzeichnungen sowie
31 Diskussionsbeiträge ein.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss weitere Eingaben mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Zusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung zugeführt werden. Der Ausschuss bittet daher um
Verständnis, dass nicht auf alle vorgetragenen Gesichtspunkte eingegangen werden
kann.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage von
Stellungnahmen der Bundesregierung wie folgt dar:

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass zum mit der Petition angesprochenen
Jahresende 2011 beim Gesundheitsfonds und bei den gesetzlichen Krankenkassen
hohe Überschüsse zu verzeichnen waren. Hierdurch konnte die Liquiditätsreserve
des Gesundheitsfonds auf 9,5 Milliarden Euro aufgefüllt werden und die
Finanzreserven bei den Krankenkassen ein Gesamtvolumen von rd. 10 Milliarden
Euro erreichen. Diese positive Entwicklung war vor allem darauf zurückzuführen,
dass entgegen ursprünglicher Befürchtungen die internationale Finanzkrise nicht zu
konjunkturellen Einbrüchen, zu gravierenden Arbeitsplatzverlusten und damit
einhergehenden Rückgängen der Einnahmen in den unterschiedlichen Zweigen der
Sozial-versicherung führte. Gleichzeitig haben auf der Ausgabenseite die
gesundheits-politischen Reformen des GKV-Finanzierungsgesetzes und des
Gesetzes zur Neuregelung des Arzneimittelmarktes gewirkt und dazu beigetragen,
dass der Ausgabenanstieg im Jahr 2011 deutlich moderater verlief als ursprünglich
prognostiziert.
Die Befürchtung der Petentin, dass diese Überschüsse oder Beitragseinnahmen der
GKV dem Bundeshaushalt zufließen würden und damit das Geld der Krankenkassen
zweckentfremdet würde, ist nach Aussage der Bundesregierung unbegründet. Der
Bund beteiligt sich an der Finanzierung der GKV mit Bundeszuschüssen.
Bundeszuschüsse werden aus Steuermitteln für versicherungsfremde Leistungen an
die GKV gezahlt. Seit 2012 beträgt der Bundeszuschuss jährlich 14 Milliarden Euro.
2013 wurde er zur Konsolidierung des Bundeshaushalts auf 11,5 Milliarden Euro
abgesenkt. Eine Abführung von Finanzmitteln des o.g. Gesundheitsfonds oder der
Krankenkassen an den Bundeshaushalt ist hingegen nichtvorgesehen und wurde
von der Bundesregierung zu keinem Zeitpunkt in Erwägung gezogen.
Die o.g. Kürzung des Bundeszuschusses führt nach Aussage der Bundesregierung
gegenüber dem Petitionsausschuss nichtzu einer Kürzung der Zuweisungen des
Gesundheitsfonds an die Krankenkassen, da die entsprechenden Finanzmittel aus
der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds bereitgestellt werden können.
Die Bundesregierung teilte im Mai 2014 ergänzend mit, dass die GKV aufgrund ihrer
derzeit günstigen Finanzlage vorübergehend auch in den Jahren 2014 und 2015
einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten kann. Für das Jahr 2014 ist im
Gesetzentwurf für ein Haushaltsbegleitgesetz 2014 eine vorübergehende Absenkung
des Bundeszuschusses auf 10,5 Milliarden Euro und für das Jahr 2015 auf
11,5 Milliarden Euro vorgesehen. Die mit diesen Absenkungen verbundenen
Mindereinnahmen können in beiden Jahren durch entsprechende Entnahmen aus

der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds ausgeglichen werden, ohnedass es zu
Kürzungenbei den Zuweisungen an die Krankenkassen kommt. Die gesetzlich
Versicherten werden dadurch nichtbelastet.
Wegen der demografischen Entwicklung und des medizinischen Fortschritts ist
jedoch damit zu rechnen, dass in absehbarer Zeit die voraussichtlichen jährlichen
Ausgaben der Krankenkassen die voraussichtlichen jährlichen Einnahmen des
Gesundheitsfonds übersteigen werden. Deshalb trifft der o.g. Entwurf auch mittel-
und langfristige Festlegungen zur Höhe des Bundeszuschusses in den kommenden
Jahren. Der Entwurf sieht vor, dass der Bundeszuschuss im Jahr 2016 auf
14 Milliarden Euro und ab 2017 langfristig auf 14,5 Milliarden Euro festgeschrieben
wird. Das Gesetzgebungsverfahren zum Haushaltsbegleitgesetz bleibt abzuwarten.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten empfiehlt der Petitionsausschuss das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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