Regione: Germania

Gesetzliche Krankenversicherung - Verpflichtende Mindestmitgliederzahl für jede Krankenkasse

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
32 Supporto 32 in Germania

La petizione è stata respinta

32 Supporto 32 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2018
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

22/05/2019, 04:27

Pet 2-19-15-827-004220 Gesetzliche Krankenversicherung

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass jede Krankenkasse über eine
Mindestmitgliederzahl verfügt.

Zur Begründung wird u. a. ausgeführt, durch eine Mindestmitgliederzahl könne der
Dschungel an Krankenkassen etwas gelichtet werden.

Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 32 Mitzeichnungen sowie 13 Diskussionsbeiträge
ein.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar:

Für die Festlegung einer konkreten Mindestmitgliederzahl gibt es keine
begründbaren Kriterien und damit keine sachliche Rechtfertigung. Sowohl die
Qualität als auch die Wirtschaftlichkeit einer Krankenkasse hängt nicht von ihrer
Größe ab. Zudem sind gerade die freie Krankenkassenwahl und der Wettbewerb
zwischen den Krankenkassen wesentliche Steuerungsinstrumente in der
gesetzlichen Krankenversicherung.

Der Wettbewerb setzt bei den Kassen die maßgeblichen Anreize, um die Qualität
und Wirtschaftlichkeit der Versorgung zu verbessern und Versicherte hierüber an
sich zu binden. Ein funktionierender Wettbewerb setzt indes voraus, dass die
Versicherten eine ausreichende Auswahl zwischen verschiedenen Krankenkassen
haben. Ein Grund die Anzahl der Kassen gesetzlich einzuschränken ist daher nicht
ersichtlich.

Zudem ist darauf hinzuweisen, dass sich die Zahl der Krankenkassen seit 1992
bereits deutlich von 1.223 auf rd. 112 verringert hat. Ursache hierfür ist eine
Gesetzesänderung aus dem Jahr 1992, die es den Krankenkassen erleichtert, sich
zu größeren Organisationen zusammenzuschließen. Seit April 2007 können
Krankenkassen auch kassenartenübergreifend fusionieren, d.h. dass sich zum
Beispiel Betriebskrankenkassen oder Ortskrankenkassen mit Ersatzkassen
zusammenschließen können. Auch der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen,
der mit der Einführung der Kassenwahlrechte 1996/97 erheblich verstärkt worden ist,
trägt dazu bei, dass Krankenkassen fusionieren. Auch zukünftig ist eine weitere
Verringerung der Zahl der Kassen zu erwarten. Eine Notwendigkeit eine
Mindestmitgliederzahl bei Krankenkassen festzulegen, wird daher auch aus diesen
Gründen nicht gesehen.

Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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