Gesundheitsfachberufe - Abschaffung von Krankenversicherungsbeiträgen für Angestellte in der Medizin/Abschaffung der Rentenversicherungsbeiträge für Angestellte in Pflegeeinrichtungen

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
28 Støttende 28 inn Deutschland

Begjæringen ble ikke tatt til følge

28 Støttende 28 inn Deutschland

Begjæringen ble ikke tatt til følge

  1. Startet 2018
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Fullført

Dette er en nettbasert petisjon des Deutschen Bundestags .

02.11.2019, 03:25

Petitionsausschuss

Pet 2-19-15-2124-003533
22045 Hamburg
Gesundheitsfachberufe

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.10.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird die Abschaffung von Krankenversicherungsbeiträgen für Angestellte
in der Medizin (z.B. Krankenhäuser, Arztpraxen) sowie die Abschaffung der
Rentenversicherungsbeiträge für Angestellte in Pflegeeinrichtungen (z.B. Seniorenheime)
angeregt.
Zur Begründung wird u. a. ausgeführt, Menschen, die in den o.g. Bereichen arbeiten,
sollten nicht dafür zahlen müssen, eine gute Krankenversorgung oder Altersversorgung
zu erhalten.
Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
eingestellt. Es gingen 28 Mitzeichnungen sowie 21 Diskussionsbeiträge ein.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar:
Der Vorschlag, alle Angestellten in der Medizin von Krankenversicherungsbeiträgen
freizustellen, ist kein gangbarer Weg, um Gesundheits- und Pflegeberufe attraktiver zu
machen. Eine derartige Regelung würde gegen das Solidarprinzip der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) verstoßen, nach dem alle Mitglieder Beiträge auf Basis ihrer
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu entrichten haben.
Petitionsausschuss

Mit einer derartigen Regelung wären im Übrigen erhebliche Mindereinnahmen zu Lasten
der GKV verbunden. Bei einer Beitragsfreiheit für die gesetzlich versicherten abhängig
Beschäftigten in Arztpraxen und Krankenhäusern wäre auf Basis der
Gesundheitspersonalrechnung des Statistischen Bundesamtes mit Mindereinnahmen der
GKV in Höhe von jährlich ca. 10 Mrd. Euro zu rechnen, die von allen Beitragszahlern über
dementsprechend höhere Zusatzbeiträge zu refinanzieren wären. Im Ergebnis würden
Geringverdiener aus anderen Branchen mit höheren Zusatzbeiträgen die
Beitragsfreistellung von Angestellten in Arztpraxen und Krankenhäusern mit höheren
Einkommen finanzieren.
Zudem wäre eine ausschließliche Begünstigung von Angestellten gegenüber
Selbstständigen nicht zu rechtfertigen, die sich durch ihre Tätigkeit gleichermaßen um
das Gesundheitswesen "verdient machen".
Um die Arbeit in der Pflege attraktiver zu machen, wurde im Juli 2018 die "Konzertierte
Aktion Pflege" auf Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit, des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gestartet. Hier sollen innerhalb eines Jahres
Maßnahmen und Empfehlungen erarbeitet werden, um die Arbeitsbedingungen und die
Verdienstmöglichkeiten für Fach- und Hilfskräfte in der Pflege zu verbessern. Dies
beinhaltet insbesondere auch Maßnahmen zur flächendeckenden Entlohnung in der
Altenpflege nach Tarif und die Nutzung der Digitalisierung zur Entlastung von
Pflegekräften.
Des Weiteren werden Maßnahmen vorbereitet, um die Gesundheitsvorsorge auszubauen,
Auszubildende für die neue Pflegeausbildung zu gewinnen, die Aus-, Fort- und berufliche
Weiterbildung zu stärken, Pflegekräfte in der Pflege zu halten, den Wiedereinstieg in den
Beruf zu fördern, Fachkräfte aus dem Ausland zu gewinnen.
Dem Vorschlag zur Abschaffung der Rentenversicherungsbeiträge für die Angestellten
kann nicht gefolgt werden:
Zum einen basiert die gesetzliche Rentenversicherung auf einer von der
Solidargemeinschaft aller Versicherten getragenen Umlagefinanzierung. Das bedeutet,
dass alle Leistungen der Rentenversicherung (Rentenzahlungen und Leistungen zur
Teilhabe) grundsätzlich aus den zur selben Zeit eingehenden Einnahmen finanziert
Petitionsausschuss

werden. Die Umsetzung des Vorschlages würde zu einer Schwächung des
Umlageverfahrens führen, weil eine Freistellung der Angestellten in Pflegeeinrichtungen
von der Beitragszahlung - wie in der GKV auch - zu Beitragsmindereinnahmen führen
würde.
Zum anderen ist die gesetzliche Rentenversicherung ein vorleistungsbezogenes
Alterssicherungssystem mit Lohnersatzfunktion. Die Höhe einer Rente richtet sich im
Grundsatz nach der Dauer des Versicherungslebens und nach der Höhe der durch
Beitragszahlung versicherten Entgelte. Der Vorschlag würde die Lohnersatzfunktion der
Rente in Frage stellen und zugleich die Frage aufwerfen, in welcher Höhe Angestellte in
Pflegeeinrichtungen Rentenanwartschaften für die Zeit ihrer Beitragsfreistellung
erwerben und wie diese finanziert werden sollen. Ähnlich wie bei der vorgeschlagenen
Freistellung von den Krankenversicherungsbeiträgen könnte dies nur zu Lasten der
Solidargemeinschaft der Rentenversicherung und hier insbesondere aller aktiven
Beitragszahlerinnen und Beitragszahler gehen, die die Leistungen über höhere
Beitragssätze zu finanzieren hätten, ohne dafür selbst höhere Rentenanwartschaften zu
erwerben.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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