Región: Alemania

Gesundheitsfachberufe - Änderung der geplanten Berufsbezeichnung "Pflegefachfrau" und "Pflegefachmann" im neuen PflBRefG

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
28 Apoyo 28 En. Alemania

El proceso de petición ha terminado.

28 Apoyo 28 En. Alemania

El proceso de petición ha terminado.

  1. Iniciado 2016
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

11/09/2017 13:01

Pet 2-18-15-2124-033290

Gesundheitsfachberufe


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.12.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

1. Die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Gesundheit - als
Material zu überweisen, soweit es darum geht, eine moderne und wertschätzende
Berufsbezeichnung zu finden,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Begründung

Der Petent fordert, dass die im neuen Pflegeberufegesetz geplante
Berufsbezeichnung "Pflegefachfrau" und "Pflegefachmann" durch eine zeitgemäße
und ansprechende Berufsbezeichnung ersetzt wird.
Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 28 Mitzeichnungen sowie 10 Diskussionsbeiträge
ein.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar:
Der Petent spricht sich auf Basis der neuen Ausbildungsstrukturen, die eine
vertiefende Kompetenzanbahnung in allgemeinen und speziellen Bereichen der
Pflege vorsehen, für die Beibehaltung der derzeit im Gesetz über die Berufe in der
Krankenpflege (Krankenpflegegesetz - KrPflG) und im Gesetz über die Berufe in der
Altenpflege (Altenpflegegesetz- AItPflG) geregelten Berufsbezeichnungen aus.
Der Entwurf des Pflegeberufereformgesetzes setzt die langjährig vorbereitete Reform
der Pflegeberufe um. Es sieht die Zusammenführung der bisherigen getrennten
Ausbildungen in der Kinderkrankenpflege, der Krankenpflege und der Altenpflege zu
einem weiterentwickelten neuen Beruf vor, der den Anforderungen der sich
wandelnden Versorgungsstrukturen und Pflegebedarfe gerecht wird. Eine

zukunftsgerechte Berufsausbildung muss die Pflegefachkräfte dazu befähigen, in
weiterhin hoher Qualität die pflegerische Versorgung von Menschen über
Altersgrenzen hinweg in allen Versorgungsformen sicherzustellen und ihnen
gleichzeitig ausreichende berufliche Mobilität und Entwicklungsmöglichkeiten
eröffnen. Das ist die Voraussetzung für eine attraktive, in die Zukunft gerichtete
Ausbildung, die darüber hinaus einen wichtigen Beitrag für den langjährigen Verbleib
der ausgebildeten Pflegefachkräfte im Berufsfeld Pflege leistet.
Mit der Reform der Pflegeausbildungen wird nicht nur die formale Trennung
zwischen den drei bisherigen Pflegeausbildungen Gesundheits- und
Kinderkrankenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und Altenpflege aufgehoben.
Die einheitliche Berufsbezeichnung "Pflegefachmann/Pflegefachfrau" bildet das neue
Berufsbild in der Pflege auch sprachlich ab. Deutlich gemacht werden mit dieser
Berufsbezeichnung auch die besondere fachliche Kompetenz und die spezielle
Qualifikation der beruflich Pflegenden, mit der die geforderte Beibehaltung der nach
dem Kranken- und Altenpflegegesetz geregelten Berufsbezeichnungen nicht im
Einklang stehen würde.
Der Petitionsausschuss vermag sich den Ausführungen des Petenten nicht zu
verschließen und empfiehlt daher, die Petition der Bundesregierung - dem
Bundesministerium für Gesundheit - als Material zu überweisen, soweit es darum
geht, eine moderne und wertschätzende Berufsbezeichnung zu finden, und das
Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Begründung (PDF)


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