Région: Allemagne

Gesundheitsfachberufe - Anerkennung von Qualifikationen im Pflegebereich

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
112 Soutien 112 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

112 Soutien 112 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2012
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

18/11/2015 à 16:13

Pet 2-17-15-2124-039801Gesundheitsfachberufe
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.06.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Die Petentin fordert, dass alle europäischen Examen und Diplome von Pflegekräften
in Deutschland anerkannt und verstärkt Pflegekräfte aus dem Ausland angeworben
werden, um den Pflegenotstand zu beheben.
Zur Begründung wird ausgeführt, die jüngste Berechnung des Statistischen
Bundesamtes sage aus, dass rund 34.000 Vollzeitkräfte zu wenig in Altenheimen,
ambulanten Pflegediensten und Krankenhäusern vorhanden seien.
Zu den Einzelheiten des Vortrages der Petentin wird auf die von ihr eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internet-Seite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 112 Mitzeichnungen sowie
22 Diskussionsbeiträge ein.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss weitere Eingaben mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Zusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung zugeführt werden. Der Ausschuss bittet daher um
Verständnis, dass nicht auf alle vorgetragenen Gesichtspunkte eingegangen werden
kann.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage von
Stellungnahmen der Bundesregierung wie folgt dar:

Die Bundesregierung wies gegenüber dem Petitionsausschuss darauf hin, dass sie
sich der Notwendigkeit, die pflegerische Versorgung - gerade auch im Hinblick auf
den zukünftigen Fachkräftebedarf - weiter zu entwickeln, bewusst ist. Um dies zu
erreichen, startete die Bundesregierung im Dezember 2012 u. a. eine Ausbildungs-
und Qualifizierungsoffensive für die Altenpflege und beabsichtigte, die verschiedenen
Pflegeberufe der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und
Kinderkrankenpflege sowie der Altenpflege in einem Berufsgesetz
zusammenzuführen. Auch in der neuen Legislaturperiode wird an der
Weiterentwicklung der Pflegeberufe festgehalten. Ziel ist es, den Wechsel zwischen
den Berufen in der Pflege zu erleichtern, indem ein einheitliches Berufsbild mit einer
gemeinsamen Grundausbildung und einer darauf aufbauenden Spezialisierung für
die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege etabliert wird.
Um auch Bürgerinnen und Bürgern aus EU- oder Nicht-EU-Staaten die Aufnahme
einer Berufstätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland zu erleichtern, wurde das
"Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland
erworbener Berufsqualifikationen" (BGBl. 2011, S. 2515) vom 06.12.2011, welches
im Wesentlichen am 01.04.2012 in Kraft trat, verabschiedet. Durch dieses Gesetz
sind die Verfahren zur Bewertung und Anerkennung von im Ausland erworbenen
Berufsqualifikationen vereinfacht und verbessert worden. Die Möglichkeiten für
ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ihrer beruflichen Ausbildung
entsprechend in Deutschland tätig zu werden, sind damit deutlich ausgeweitet
worden. Darüber hinaus existieren bereits Regelungen zur gegenseitigen
Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen in der Europäischen Union.
Die im Zusammenhang mit dem o. g. "Anerkennungsgesetz" überarbeiteten
Regelungen zur Anerkennung von sog. Drittstaatsqualifikationen im
Krankenpflegegesetz wurden zwischenzeitlich durch eine Änderung der Ausbildungs-
und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege ergänzt.
Durch die novellierte "Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und
Ausländern (Beschäftigungsverordnung- BeschV)" vom 06.06.2013 ist das
Anerkennungsrecht seit dem 01.07.2013 für deren Zuwanderung in den deutschen
Arbeitsmarkt relevant. Fachkräfte, die ihre nicht akademische Berufsausbildung in
Staaten außerhalb der EU absolviert haben, können jetzt zum Arbeiten nach
Deutschland zuwandern, wenn sie über eine Berufsqualifikation in einem sog.

Mangelberuf verfügen, die nach den Anerkennungsregeln von Bund und Ländern mit
einem deutschen Abschluss gleichwertig ist. Die Bundesagentur für Arbeit
veröffentlicht eine Positivliste nach § 6 Abs. 2 BeschV, die regelmäßig aktualisiert
wird. Darin aufgeführt sind die Ausbildungsberufe, in denen qualifiziertes Personal in
besonderem Maße benötigt wird. Darunter befinden sich auch Berufe in den
Gesundheits- und Pflegeberufen.
Hierbei berücksichtigt Deutschland die Vorgaben des "Globalen Verhaltenskodex der
WHO für die internationale Anwerbung von Gesundheitsberufen". Er steht der
aktiven Anwerbung von Gesundheitsfachkräftenaus Herkunftsländern, in denen ein
akuter Personalmangel in diesen Berufen besteht, so dass die gesundheitliche
Versorgung der Bevölkerung in diesen Ländern gefährdet würde, entgegen. Nach
Feststellungen der WHO trifft dies derzeit auf 57 Staaten zu, aus denen die private
Arbeitsvermittlung von Gesundheitsfachkräften und deren Anwerbung durch Arbeit-
geber deswegen untersagt ist (§ 38 BeschV). Pflegekräfte aus diesen Ländern
erhalten daher im Rahmen der Regelung für die Zulassung in Engpassberufen nur
dann eine Zustimmung zur Beschäftigung, wenn sie sich den Arbeitsplatz in
Deutschland eigeninitiativ gesucht haben.
Vor dem Hintergrund des Dargestellten, insbesondere der jüngst beschlossenen
Regelungen, vermag der Petitionsausschuss ein weiteres Tätigwerden nicht in
Aussicht zu stellen und empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem
Anliegen teilweise entsprochen worden ist.Begründung (pdf)


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