Gesundheitsfachberufe - Angemessene Vergütung für Pflegekräfte

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
2.542 Unterstützende 2.542 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

2.542 Unterstützende 2.542 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

20.01.2017, 03:22

Pet 2-18-15-2124-011014



Gesundheitsfachberufe



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.12.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Die Petition

a) der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Gesundheit - als Material zu

überweisen,

b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

Begründung



Mit der Petition wird eine angemessene Vergütung der Pflegekräfte gefordert.

Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten

Unterlagen verwiesen.

Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen

Bundestages eingestellt. Es gingen 14 Mitzeichnungen sowie 99 Diskussionsbeiträge

ein. Weiterhin gingen 61.511 unterstützende Unterschriften auf dem Postweg ein.

Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss weitere Eingaben mit verwandter

Zielsetzung vor, die wegen des Zusammenhangs einer gemeinsamen

parlamentarischen Prüfung zugeführt werden. Der Ausschuss bittet daher um

Verständnis, dass nicht auf alle vorgetragenen Gesichtspunkte eingegangen werden

kann.

Die Petition wurde in der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am

23.03.2015 beraten.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage von

Stellungnahmen der Bundesregierung wie folgt dar:

Im Nachgang zur o. g. öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am 23.03.2015

hat das Bundesministerium für Gesundheit die in der Sitzung zugesagten

Fachgespräche mit Vertretern der Krankenkassen und ihrer Verbände sowie mit

Vertretern der maßgeblichen Spitzenorganisationen der Pflegedienste geführt.

Hierbei wurden insbesondere die Berücksichtigung von Tariflöhnen bei den



Preisvereinbarungen nach § 132a Abs. 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V),

praktische Erfahrungen mit den Verhandlungen und Schiedsverfahren sowie die

Gehaltsstruktur und Tarifbindung bei ambulanten Pflegediensten thematisiert.

Leistungen der häuslichen Krankenpflege müssen durch die Krankenkassen

angemessen vergütet werden, damit auch ein tarifgebundener Pflegedienst in der

Lage ist, seine Aufwendungen bei wirtschaftlicher Betriebsführung zu finanzieren.

Über die Einzelheiten der Versorgung mit häuslicher Krankenpflege, über die Preise

und deren Abrechnung und die Verpflichtung der Leistungserbringer zur Fortbildung

schließen die Krankenkassen Verträge mit den Leistungserbringern. Der

Gesetzgeber geht davon aus, dass die Vertragsparteien als unmittelbar am

Versorgungsgeschehen Beteiligte eine sachgerechte Vertragsgestaltung,

einschließlich einer angemessenen Vergütungsvereinbarung durchführen. Die

gesetzlichen Regelungen sehen für den Fall der Nichteinigung vor, dass eine

unabhängige Schiedsperson den Vertragsinhalt festlegt.

Seitens der an den Fachgesprächen teilnehmenden Krankenkassenvertreter wurde

ausdrücklich versichert, dass die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts

hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit von Tariflöhnen bei den Vergütungsvereinbarungen

umgesetzt und auch Tarifsteigerungen bei den Verhandlungen angemessen

berücksichtigt würden. Wichtig ist indes ein Mehr an Transparenz zum Nachweis der

tatsächlich gezahlten Tariflöhne bzw. Arbeitsentgelte.

Insgesamt zeigt die Praxis, dass in den vergangenen Jahren auf Grundlage der

geltenden gesetzlichen Regelungen erhebliche Kostensteigerungen bei den

Verhandlungen berücksichtigt wurden. So berichteten die Krankenkassenvertreter

beispielsweise aus Thüringen, dass Kostensteigerungen von 8 Prozent und hierbei

Personalkostenerhöhungen von 6 Prozent anerkannt worden seien. Die AOK Baden-

Württemberg berichtete von Ausgabensteigerungen im Bereich der häuslichen

Krankenpflege von 2011 bis 2014 in Höhe von 27,6 Prozent, die nicht allein mit

Leistungsausweitungen, sondern auch mit Kostensteigerungen zu begründen sind.

Dies wurde auch von Seiten der Pflegedienste bestätigt. Ein wesentlicher Grund

dafür, dass die in letzter Zeit erfolgten Vergütungserhöhungen dennoch als nicht

ausreichend angesehen werden, liege darin, dass mit den Vergütungserhöhungen

auch Kostensteigerungen aufgefangen werden müssen, die in der Vergangenheit

nicht ausreichend kompensiert worden seien.



Aus Sicht der Vertreter der Pflegedienste spielten auch Schiedsverfahren eine

wichtige Rolle, um Vergütungserhöhungen durchsetzen zu können. Kritisiert wurde

diesbezüglich, dass die Einigung auf eine Schiedsperson oder die Bestimmung der

Schiedsperson durch die Aufsichtsbehörde (§ 132a Abs. 2 Satz 6 und 7 SGB V) sehr

langwierig sein könnten und in der Praxis immer wieder zu Problemen führen

würden. Hierdurch würden Tariferhöhungen und Erhöhungen der Arbeitsentgelte nur

verzögert Berücksichtigung finden. Pflegedienste müssten insoweit in Vorleistung

gehen.

Die Bundesregierung beabsichtigt danach, zum einen die Forderung nach einer

besseren Transparenz über die bei den einzelnen Pflegediensten anfallenden

tatsächlichen Kosten für Tariflöhne und Arbeitsentgelte aufzugreifen. Hierzu ist

beabsichtigt, die gesetzlichen Vorgaben für die vom Spitzenverband Bund der

Krankenkassen und den für die Wahrnehmung der Interessen von Pflegediensten

maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene zu vereinbarenden

Rahmenempfehlungen um Transparenzvorgaben für die Vergütungsverhandlungen

zum Nachweis der tatsächlich gezahlten Tariflöhne oder Arbeitsentgelte zu

ergänzen. Zudem ist beabsichtigt, auch die Vorschläge für ein effizienteres

Schiedsverfahren aufzugreifen.

Mit ergänzender Stellungnahme vom Oktober 2016 teilte die Bundesregierung

gegenüber dem Petitionsausschuss Folgendes mit:

Die Bundesregierung hat im Rahmen des "Gesetzes für sichere digitale

Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung

weiterer Gesetze" ("eHealth-Gesetz"), das am 29. Dezember 2015 in Kraft getreten

ist, die Forderung nach mehr Transparenz über die bei den einzelnen Pflegediensten

anfallenden tatsächlichen Kosten für Tariflöhne und Arbeitsentgelte aufgegriffen.

Die Rahmenempfehlungspartner für die Verträge über die einheitliche Versorgung

mit häuslicher Krankenpflege haben im Zusammenhang mit den Regelungen zu den

Grundsätzen der Vergütung und ihrer Strukturen auch Transparenzvorgaben für die

Vergütungsverhandlungen zum Nachweis der tatsächlich gezahlten Tariflöhne und

Arbeitsentgelte vorzugeben (§ 132a Abs. 1 Satz 4 Nr. 6 SGB V). Die Nachweise

haben dabei in anonymisierter Form zu erfolgen. Hiermit wird eine bessere

Berücksichtigung bei den Vergütungsverhandlungen im Sinne der Rechtsprechung

des Bundessozialgerichts erreicht



Zur Effizienzsteigerung der Regelung zum Schiedsverfahren wurde ebenfalls

klargestellt, dass im Falle der Nichteinigung der Vertragsinhalt durch eine von den

Vertragspartnern zu bestimmende unabhängige Schiedsperson festgelegt wird.

Darüber hinaus wurde eine Straffung und Steigerung der Effizienz bei der

Durchführung von Schiedsverfahren durch die Vorgaben von Fristen vorgenommen.

Hiermit soll ermöglicht werden, dass Tarifsteigerungen und Erhöhungen von

Arbeitsentgelten schneller bei den Pflegediensten ankommen (§ 132a Abs. 2 Satz 6

und 7 SGB V).

Es ist nun die Aufgabe des GKV-Spitzenverbandes und der für die Wahrnehmung

der Interessen der Pflegedienste maßgeblichen Spitzenorganisationen auf

Bundesebene entsprechende Rahmenempfehlungen zu vereinbaren. Das

Bundesministerium für Gesundheit verfolgt diesen Prozess aufmerksam.

Vor dem Hintergrund des Dargelegten empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition

der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Gesundheit - als Material zu

überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

Der abweichende Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition

der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen und den Fraktionen des

Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


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