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Gesundheitsfachberufe - Ausreichende Stellenanzahl in der Altenpflege/Sicherstellung adäquater Pflege

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
244 Ondersteunend 244 in Duitsland

De petitie werd geaccepteerd

244 Ondersteunend 244 in Duitsland

De petitie werd geaccepteerd

  1. Begonnen 2018
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Succes

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

31-10-2019 03:25

Petitionsausschuss

Pet 2-19-15-2124-003532
06198 Salzatal
Gesundheitsfachberufe

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.09.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass die 8.000 zusätzlichen Stellen in der Altenpflege
unzureichend sind und mehr Stellen erforderlich sind.
Zur Begründung wird u.a. ausgeführt, 8.000 Stellen für Pflegeheime seien zu wenig, um
eine adäquate Pflege sicherstellen zu können. Das wäre pro Heim nicht einmal eine
Halbtagsstelle und in den Krankenhäusern seien die Missstände noch gar nicht erwähnt.
Zu den Einzelheiten des Vortrags der Petentin wird auf die von ihr eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
eingestellt. Es gingen 246 Mitzeichnungen sowie 13 Diskussionsbeiträge ein.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), die in Abstimmung mit
dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und dem Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erfolgte, wie folgt dar:
Das "Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG)"
vom 11.12.2018 sieht vor, dass differenzierend nach Einrichtungsgröße insgesamt 13.000
zusätzliche Pflegefachkraft-Stellen über jährliche Pauschalzahlungen der GKV an den
Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung vollfinanziert werden: Einrichtungen bis zu 40
Bewohnern sollen eine halbe Pflegestelle, Einrichtungen mit 41 bis 80 Bewohnern eine
Pflegestelle, Einrichtungen mit 81 bis 120 Bewohnern eineinhalb und Einrichtungen mit
mehr als 120 Bewohnern zwei Pflegestellen zusätzlich erhalten.
Petitionsausschuss

Ziel ist es, insbesondere den Aufwand im Zusammenhang mit der medizinischen
Behandlungspflege in der stationären Altenpflege pauschal teilweise abzudecken. Die
private Pflegeversicherung soll sich anteilig an der Finanzierung beteiligen. Auf diesem
Wege werden die Pflegebedürftigen zur Finanzierung dieser zusätzlichen Stellen nicht
belastet. Die Pflegeeinrichtungen sollen die Möglichkeit erhalten, auf Antrag schnell und
unbürokratisch diese zusätzlichen Stellen durch einen Zuschlag finanziert zu bekommen.
Insoweit ist der Forderung der Petentin Rechnung getragen worden.
Sofern in der Begründung der Petition auf nicht näher konkretisierte "Missstände" in der
Pflege Bezug genommen wird, ist darauf hinzuweisen, dass die Bundesregierung im o.g.
Gesetz darüber hinaus zahlreiche Maßnahmen für eine bessere Personalausstattung und
bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege eingebracht hat. Dadurch
sollen insbesondere die Bereiche Personalausstattung, Personalentwicklung und die
Finanzierung sowie die Bezahlung von Pflegefachpersonal verbessert werden. Um die
Attraktivität der Berufe in der Kranken- und Altenpflege insgesamt zu steigern, sollen
zudem Maßnahmen für eine bessere Gesundheitsvorsorge für die Beschäftigten in der
Pflege und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ergriffen werden.
Mit Stellungnahme vom April 2019 des BMG gegenüber dem Petitionsausschuss wies
dieses auf Folgendes hin:
Mit dem im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz zum 1. Januar 2019 neu eingeführten § 8
Abs. 6 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) erhält – wie ausgeführt - jede vollstationäre
Pflegeeinrichtung auf Antrag für die Neueinstellung bzw. Aufstockung von zusätzlichem
Pflegepersonal, gestaffelt nach Einrichtungsgröße, eine pauschale Vollfinanzierung durch
Mittel der GKV und der privaten Pflege-Pflichtversicherung.
Das Nähere der Antragstellung, einschließlich des Zahlungsverfahrens ist
bundeseinheitlich durch den GKV-Spitzenverband der Pflegekassen im Benehmen mit
den Bundesverbänden der Einrichtungsträger in den so genannten
Vergütungszuschlags-Festlegungen geregelt. Die dazu gesetzlich vorgesehene
Zustimmung des BMG im Benehmen mit dem BMFSFJ wurde mit Änderungsmaßgaben
erteilt, die vor allem der Vereinfachung im Verfahren dienen.
Petitionsausschuss

Die Vergütungszuschlags-Festlegungen sind seit Februar 2019 im Internet auf der Seite
des GKV-Spitzenverbandes im Bereich Pflegeversicherung veröffentlicht. Dort ist auch
das vom GKV-Spitzenverband entwickelte Antragsmuster zu finden.
Soweit ein Pflegeeinrichtungsbetreiber die Voraussetzungen erfüllt, kann er umgehend
einen Antrag stellen. Es genügt, diesen bei einer Pflegekasse zu stellen, die Vertragspartei
seiner Pflegesatzvereinbarung ist. Entscheidend ist hierbei der Zeitpunkt der
Antragstellung bei den Pflegekassen für deren Bescheiderteilung. Insbesondere um über
die Zahl des durch diesen Zuschlag finanzierten zusätzlichen Pflegepersonals und die
Ausgabenentwicklung Kenntnis zu erhalten, ist der Spitzenverband Bund der
Pflegekassen gesetzlich verpflichtet, dem BMG gemäß § 8 Abs. 6 Satz 14 SGB XI erstmals
bis zum 31.12.2019 und danach jährlich zu berichten.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Die abweichenden Anträge der Fraktionen der FDP, DIE LINKE. und von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium
für Gesundheit – als Material zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen
Bundestages zur Kenntnis zu geben, wurden mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


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