Reģions: Vācija

Gesundheitsfachberufe - Erhalt des eigenständigen Berufsbildes der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege

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Petīcija ir adresēta
Deutschen Bundestag
13 819 Atbalstošs 13 819 iekš Vācija

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  1. Sākās 2015
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

01.06.2018 04:23

Pet 2-18-15-2124-027654

Gesundheitsfachberufe


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.04.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass im neuen Pflegeberufegesetz das eigenständige
Berufsbild der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erhalten bleibt. Wenn die
generalistische Pflegegrundausbildung stattfinden soll, dann muss im Gesetz eine
ausreichende Spezialisierung bzw. Schwerpunktsetzung für die Gesundheits- und
Kinderkrankenpflege festgelegt werden, die der aktuellen Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung für Berufe in der Krankenpflege (2003) entspricht.
Zu den Einzelheiten des Vortrags der Petentin wird auf die Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 16.426 Mitzeichnungen sowie
54 Diskussionsbeiträge ein. Weiterhin gingen 148.280 unterstützende Unterschriften
auf dem Postweg ein.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss weitere Eingaben mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung zugeführt werden. Der Ausschuss bittet daher um
Verständnis, dass nicht auf alle vorgetragenen Gesichtspunkte eingegangen werden
kann.
Die Petition wurde in der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am
11.04.2016 beraten.
Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen Stellungnahmen der Bundesregierung
eingeholt. Darüber hinaus hat der Ausschuss das Verfahren nach § 109 Abs. 1
Satz 2 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) eingeleitet und eine
Stellungnahme des Ausschusses für Gesundheit eingeholt, da die Petition einen

Gegenstand der Beratung in diesem Fachausschuss betrifft. Der Ausschuss hat
mitgeteilt, dass er die Petition in seiner 120. Sitzung am 21.06.2017 beraten hat.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich unter Berücksichtigung der
Stellungnahmen und der Mitteilung des Ausschusses wie folgt dar:
Die anlässlich der - gemeinsam am 30.05.2016 von den Ausschüssen für
Gesundheit und für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen
Bundestags - durchgeführten öffentlichen Anhörung vorgebrachten Argumente und
Stellungnahmen der Experten und Verbände sind im Nachgang intensiv diskutiert
worden.
Im April 2017 haben sich die Regierungsfraktionen auf einen Kompromissvorschlag
verständigt. Dieser sieht gegenüber dem Regierungsentwurf des
Pflegeberufereformgesetzes im Wesentlichen vor, dass alternativ zu dem
generalistischen Abschluss Pflegefachfrau oder Pflegefachmann spezielle
Abschlüsse in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und in der Altenpflege
erworben werden können.
Durch ein Wahlrecht werden diejenigen Auszubildenden, die sich zu Beginn der
Ausbildung für den Vertiefungsbereich Kinderkrankenpflege oder Altenpflege
entschieden haben, nach zwei Jahren darüber entscheiden können, ob sie die
generalistische Ausbildung fortsetzen oder ob sie im Bereich der Kinderkranken-
oder Altenpflege den Abschluss als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder
Altenpfleger/in wählen. Insoweit ist der Forderung der Petentin nach Erhalt des
eigenständigen Berufsbilds der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege Rechnung
getragen worden.
Die Vorschriften über die Berufsabschlüsse in der Gesundheits- und
Kinderkrankenpflege sowie in der Altenpflege sollen nach sechs Jahren nach
Inkrafttreten des Pflegeberufereformgesetzes durch das BMG und BMFSJ evaluiert
werden. Der Start der neuen Ausbildungen ist zum 01.01.2020 vorgesehen.
Das "Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz - PflBRefG)"
vom 17.07.2017 wurde vom Deutschen Bundestag am 22.06.2017 beschlossen. Das
PflBRefG tritt im Wesentlichen am 01.01.2020 in Kraft.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Der abweichende Antrag der Fraktion DIE LINKE., die Petition der Bundesregierung -
dem Bundesministerium für Gesundheit - zur Erwägung zu überweisen und den
Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, wurde mehrheitlich
abgelehnt.
Der abweichende Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition
der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Gesundheit - als Material zu
überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben,
wurde mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


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