Reģions: Vācija

Gesundheitsfachberufe - Neue Berufsbezeichnung für examinierte Altenpflegekräfte

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Deutschen Bundestag
44 Atbalstošs 44 iekš Vācija

Petīcija nav rezultatīva

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Petīcija nav rezultatīva

  1. Sākās 2012
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

18.11.2015 16:15

Pet 3-17-17-2124-043730Gesundheitsfachberufe
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Die Petentin möchte erreichen, dass die Berufsbezeichnung „examinierte
Altenpflegerin/examinierter Altenpfleger“ geändert wird.
Sie führt aus, dass das Wort „Altenpflege“ nicht attraktiv klinge. Mit einer anderen
Bezeichnung, zum Beispiel „health and caremanager“, „geriatri-caremanager“ oder
auch „examinierter Pflege- und Aktivierungsmanager“ könne das Interesse geweckt
werden, eine Ausbildung für diesen wichtigen Beruf zu beginnen. Das Tätigkeitsfeld
habe sich sehr verändert. Heute stehe der therapeutische und aktivierende Ansatz
im Vordergrund. Um eine professionelle Pflege, gerade auch bei demenziell
veränderten Patienten, zu erreichen, seien mehr Fachkräfte erforderlich. Die
Veränderung der Berufsbezeichnung könne dem Fachkräftemangel entgegenwirken.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 44 Mitzeichnende haben
das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Auffassung zu dem Anliegen mitzuteilen. Die parlamentarische Prüfung hatte das im
Folgenden dargestellte Ergebnis:
Eine Aufwertung der Altenpflege sowie gute Rahmenbedingungen in diesem
Berufsfeld sind nach Auffassung des Petitionsausschusses erforderlich. Unter
Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern und
Verbänden eine „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“ gestartet,
deren Ziel es ist, die Aus- und Weiterbildung zu stärken und die Attraktivität des
Berufsbildes zu steigern. Der Vereinbarungstext wurde am 13. Dezember 2012

unterzeichnet und ist auf der Homepage des BMFSFJ abrufbar. Hintergrund der
Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive sind die demografische Entwicklung und
der wachsende Personalbedarf in der Altenpflege. Mit der steigenden Zahl der
Leistungsbezieher in der sozialen Pflegeversicherung wird auch der Bedarf an
qualifiziertem Personal in der Altenpflege weiter wachsen. Mit der Ausbildungs- und
Qualifizierungsoffensive haben sich Bund, Länder und Verbände auf ein
gemeinsames Vorgehen verständigt, mit dem die Ausbildungszahlen über die
Laufzeit des Ausbildungspaktes von drei Jahren jährlich um 10 % gesteigert werden
sollen. Zu den vielfältigen Zielvereinbarungen gehören neben der Steigerung der
Ausbildungszahlen in jedem Jahr die Wiedereinführung der dreijährigen
Umschulungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit für die Laufzeit der
Vereinbarung bei gleichzeitiger Stärkung der Möglichkeit zur Ausbildungsverkürzung
bei entsprechenden Vorkenntnissen sowie die Nachqualifizierung von bis zu 4000
Pflegehelferinnen und Pflegehelfern zur Altenpflegekraft. Weitere Inhalte sind die
Steigerung der Attraktivität des Berufsfeldes zum Beispiel durch verbesserte
Gesundheitsförderung, einen ausgewogenen Personalmix, leistungsgerechte
Vergütung und eine gemeinsame Kampagne zur verstärkten Wertschätzung dieses
Berufsfeldes.
Die Bundesregierung will zudem Verbesserungen durch die Weiterentwicklung der
Pflegeberufe erreichen. Die Pflegeausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits-
und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sollen modern
weiterentwickelt und in einem neuen Pflegeberufegesetz zusammengeführt werden.
Eine zukunftsgerechte Berufsbildung muss Pflegekräfte für ein präventives,
kuratives, rehabilitatives, palliatives und sozialpflegerisches Handeln qualifizieren.
Pflegefachkräfte müssen zur Pflege aller Altersgruppen in allen Versorgungsformen
befähigt werden. Die Zusammenführung der Pflegeberufe kann die Attraktivität des
Ausbildungsberufes für junge Menschen erhöhen.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass im Rahmen einer Bund-Länder-
Arbeitsgruppe Eckpunkte für das neue Pflegeberufegesetz entwickelt wurden.
Folgende Vorschläge für eine neue Berufsbezeichnung wurden aufgenommen:
„Pflegefachkraft“ oder „Generalistische Pflegefachkraft“. Der Gesetzentwurf wird vom
BMFSFJ und vom Bundesministerium für Gesundheit in gemeinsamer Federführung
erarbeitet.
Hierdurch wird der Beruf attraktiver gestaltet und damit einem Fachkräftemangel in
der Altenpflege entgegengewirkt. Der Petitionsausschuss empfiehlt, das

Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen, die Attraktivität des Berufes zu
steigern, hierduch teilweise entsprochen worden ist.Begründung (pdf)


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