Region: Tyskland

Gesundheitsvorsorge - Ablehnung einer Impfpflicht

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutschen Bundestag
7 341 Stödjande 7 341 i Tyskland

Petitionen har nekats

7 341 Stödjande 7 341 i Tyskland

Petitionen har nekats

  1. Startad 2015
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2016-10-14 04:23

Pet 2-18-15-2126-018968



Gesundheitsvorsorge



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.09.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung



Mit der Petition wird die Einführung einer Impfpflicht abgelehnt.

Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten

Unterlagen verwiesen.

Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen

Bundestages eingestellt. Es gingen 7.341 Mitzeichnungen sowie

792 Diskussionsbeiträge ein. Weiterhin gingen 22 unterstützende Unterschriften auf

dem Postweg ein.

Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss weitere Eingaben mit verwandter

Zielsetzung vor, die wegen Zusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen

Prüfung zugeführt werden. Der Ausschuss bittet daher um Verständnis, dass nicht

auf alle vorgetragenen Gesichtspunkte eingegangen werden kann.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen eine Stellungnahme der

Bundesregierung eingeholt. Darüber hinaus hat der Ausschuss das Verfahren nach

§ 109 Abs. 1 Satz 2 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT)

eingeleitet und eine Stellungnahme des Gesundheitsausschusses eingeholt, da die

Petition einen Gegenstand der Beratungen in diesem Fachausschuss betrifft. Der

Ausschuss für Gesundheit hat mitgeteilt, dass er Petition in seiner 46. Sitzung am

17.06.2015 beraten hat.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich unter Berücksichtigung der

Stellungnahme und der Mitteilung des Ausschuss für Gesundheit wie folgt dar:

Schutzimpfungen sind ein effektives Mittel zur Prävention von Infektionskrankheiten.

Sie können nicht nur den Einzelnen vor bestimmten Infektionskrankheiten schützen,

sondern bei hohen Impfquoten auch eine Weiterverbreitung der Krankheiten in der



Bevölkerung verhindern. Dadurch können sie auch zum Schutz von Personen

beitragen, die sich aus Gesundheits- oder Altersgründen nicht oder noch nicht selbst

gegen die Krankheit schützen können (Herdenschutz).

Durch einen international koordinierten Einsatz von Schutzimpfungen können

einzelne Infektionskrankheiten unter Umständen ausgerottet werden. Die Ausrottung

der Pocken weltweit und das Verschwinden der Poliomyelitis in Europa sind hierfür

Beispiele.

Daher besteht ein hohes öffentliches Interesse daran, dass die Bevölkerung über

einen ausreichenden Impfschutz verfügt. Der Staat fördert die Impfprävention durch

vielfältige Maßnahmen, etwa durch öffentliche Information und Aufklärung, durch

Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO),

durch die Regelung von Schutzimpfungen als Pflichtleistungen der gesetzlichen

Krankenversicherung, durch ergänzende Impfangebote des öffentlichen

Gesundheitsdienstes (ÖGD), durch die Erhebung des Impfstatus im Rahmen der

Einschulungsuntersuchungen oder durch die Gewährung einer sozialen

Entschädigung im Fall von Gesundheitsschäden infolge einer öffentlich empfohlenen

Schutzimpfung.

Eine Impfpflicht ist ein weiteres mögliches Instrument zur Erreichung öffentlicher

Impfziele. Sie ist auch grundsätzlich rechtlich zulässig. Das Grundrecht auf

körperliche Unversehrtheit wird durch Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz nicht ohne

Schranken gewährleistet. Zum Schutz gesundheitlicher Interessen anderer bzw. der

Allgemeinheit wie z.B. zur Abwehr von Seuchengefahren sind gesetzliche Eingriffe in

das Grundrecht möglich. In der Bundesrepublik bestand eine allgemeine Impfpflicht

zuletzt nach dem Gesetz über die Pockenschutzimpfung vorn 18. Mai 1976 (BGBl. I

S. 1216). Die Impfpflicht wurde mit Wirkung vom 01. Juli 1983 aufgehoben, nachdem

die weltweite Eradikation der Pocken festgestellt worden war. Nach den heute in der

Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetzen gibt es keine allgemeine

Impfpflicht mehr. Daher darf eine Schutzimpfung - wie auch ein sonstiger

medizinischer Eingriff - nur vorgenommen werden, wenn die betreffende Person

eingewilligt hat.

In einzelnen Masernausbrüchen wie derzeit in Berlin mit bislang über 1.000

gemeldeten Erkrankungen kommen Defizite im Impfschutz von Teilen der

Bevölkerung zum Ausdruck. Dennoch besteht Aussicht, dass das vorhandene

Instrumentarium verbunden mit verstärkten Anstrengungen des öffentlichen

Gesundheitsdienstes ausreicht, um erforderliche Verbesserungen der Impfquoten zu



erreichen. Dass das auf der Freiwilligkeit der Impfentscheidung beruhende

Instrumentarium weniger in Grundrechte eingreift und grundsätzlich zur Erreichung

der Impfziele geeignet ist, ist bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Einführung

einer Impfpflicht zu berücksichtigen. Um auch lokale Krankheitsausbrüche zu

verhindern und den nötigen Beitrag zur Elimination der Masern zu leisten, sind

allerdings weitere Anstrengungen erforderlich.

Aus der vom Petenten beworbenen Internetseite wird deutlich, dass der Petent sich

nicht lediglich gegen eine Impfpflicht, sondern gegen Schutzimpfungen an sich

ausspricht. Die Zahl der Menschen, die Schutzimpfungen kategorisch ablehnen, ist

bislang nicht so groß, dass die etwa zur Ausrottung der Masern erforderliche

Impfquote nicht erreicht werden könnte. Bislang kann die überwältigende Mehrheit

der Menschen mit Information und Beratung erreicht und vom Nutzen der

Impfprävention überzeugt werden. Auch Ereignisse wie der Ausbruch in Berlin

machen der Öffentlichkeit deutlich, dass die Masern eine sehr hohe

Ansteckungsfähigkeit und einen nicht unbeachtlichen Anteil klinisch schwerer

Verläufe aufweisen. Moderne Masern-Impfstoffe sind demgegenüber allgemein sehr

gut verträglich und bringen sehr selten Komplikationen mit sich.

Vom Deutschen Bundestag wurde am 18.06.2015 das "Gesetz zur Stärkung der

Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz - PrävG)"

beschlossen. Eine generelle Impfpflicht sieht das Gesetz nicht vor. Das PrävG

konkretisiert dagegen die Überprüfung und Beratung in Bezug auf den Impfstatus als

Bestandteil der Gesundheitsuntersuchungen für Erwachsene und der

Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche. Um eine höhere

Beteiligung an den von der STIKO empfohlenen Schutzimpfungen auch bereits bei

Kindern, die in eine Kindertagesstätte aufgenommen werden, zu erreichen, wird der

Nachweis einer vorherigen ärztlichen Beratung in Bezug auf den Impfschutz

vorgesehen.

Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres

Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren

abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


Bidra till att stärka medborgarnas delaktighet. Vi vill göra din oro hörd samtidigt som vi förblir oberoende.

Donera nu