Region: Germany

Gesundheitsvorsorge - Aufstellung von kostenlosen Sportgeräten

Petitioner not public
Petition is directed to
Deutschen Bundestag
122 supporters 122 in Germany

The petition is denied.

122 supporters 122 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2012
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

11/18/2015, 16:16

Pet 2-17-15-2126-041321Gesundheitsvorsorge
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Deutsche Bundestag möge im Kontext der Sportförderung Anreize für Länder
und Kommunen schaffen, an öffentlich leicht zugänglichen Plätzen, Straßen,
Promenaden dauerhaft für jeden verfügbar kostenlose Sportgeräte aufzustellen.
Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen. Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages eingestellt. Es gingen 122 Mitzeichnungen sowie
32 Diskussionsbeiträge ein.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar:
Der Petitionsausschuss weist grundsätzlich darauf hin, dass das Anliegen des
Petenten, durch die Bereitstellung von kostenlosen Sportgeräten an öffentlichen
Plätzen einen Beitrag zur Volksgesundheit zu leisten, grundsätzlich zu begrüßen ist.
Durch körperliche Betätigung, besonders auch im Alltag, lassen sich nicht nur das
Sterberisiko sowie das Entstehungsrisiko für eine Vielzahl von Krankheiten
signifikant senken, sondern das Wohlbefinden und die seelische Gesundheit positiv
beeinflussen. Von regelmäßiger Bewegung profitiert jeder Mensch, unabhängig vom
Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand. Anreize und Angebote für
Bewegungsförderung müssen dort vorhanden sein, wo Menschen leben, wohnen,
arbeiten und spielen.
Auf Grund des föderalen Systems in Deutschland liegt die Zuständigkeit für die
Sportförderung sowie für die Gesundheitsförderung und Prävention im Wesentlichen

bei den Ländernund Kommunen. Dies gilt auch für die Bereitstellung von
kostenlosen Sportgeräten in Städten und Gemeinden. Der Bund kann lediglich die
Rahmenbedingungen beeinflussen und modellhafte Vorhaben erproben, die dann
von den jeweils zuständigen Ebenen aufgegriffen werden können.
So wurde 2008 von der Bundesregierung unter dem Titel "IN FORM - Deutschlands
Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung" der Nationale Aktionsplan zur
Prävention von Fehlernährung, Bewegungsmangel, Übergewicht und daraus
resultierenden Krankheiten beschlossen. Seitdem wurden verschiedene Aktivitäten
und Maßnahmen initiiert und angestoßen, die zur Förderung eines gesunden
Lebensstils beitragen und das Bewegungs- und Ernährungsverhalten nachhaltig
verbessern sollen. Hierzu wurden beispielsweise in jedem Bundesland Zentren für
Bewegungsförderung mit dem Ziel geschaffen, Bewegung im Alltag als etwas
Selbstverständliches zu etablieren. Diese wurden in der Regel bei den
Landesvereinigungen für Gesundheit eingerichtet und werden von dort - mit
Unterstützung der jeweiligen Bundesländer - weiter geführt. Es wurden
unterschiedliche Materialien erarbeitet, z.B. auch ein Leitfaden zur Einrichtung von
Bewegungsparcours für Seniorinnen und Senioren, die Städte und Gemeinden bei
der Planung und Umsetzung entsprechender Vorhaben nutzen können.
Auch die Schaffung von bewegungsfördernden Lebenswelten durch stadt- und
freiraumplanerische Maßnahmen konnte durch einzelne Initiativen modellhaft erprobt
werden. Exemplarisch kann hier das Aktionsbündnis für gesunde Lebensstile und
Lebenswelten "Garten für jeden - Ostfriesland" genannt werden. Es wurden
Mehrgenerationengärten geschaffen, die jedermann offen stehen und Besucherinnen
und Besuchern sowohl Ruhe und Erholung als auch die Möglichkeit zur Bewegung
bieten.
Die zahlreichen unterschiedlichen Aktivitäten und Maßnahmen zur
Bewegungsförderung, die in den vergangenen Jahren auf Landes- und kommunaler
Ebene etabliert wurden, zeigen, dass Gesundheitsförderung als Chance und
Möglichkeit zur Gestaltung eines gesundheitsfördernden Gemeinwesens gesehen
wird.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt, das Petitionsverfahren
abzuschließen.Begründung (pdf)


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