Region: Germany

Gesundheitsvorsorge - Verbot der Massenimpfungen gegen Kinderkrankheiten

Petitioner not public
Petition is directed to
Deutschen Bundestag
497 supporters 497 in Germany

The petition is denied.

497 supporters 497 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2012
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

11/18/2015, 16:14

Pet 2-17-15-2126-042071Gesundheitsvorsorge
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.04.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Deutsche Bundestag möge ein sofortiges Verbot der Massenimpfungen gegen
Kinderkrankheiten beschließen. Konkret handelt es sich dabei um die Impfungen
gegen die fünf Kinderkrankheiten Masern, Mumps, Röteln, Windpocken und
Keuchhusten.
Zu den Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internet-Seite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 497 Mitzeichnungen sowie
205 Diskussionsbeiträge ein.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar:
Der Petitionsausschuss weist grundsätzlich darauf hin, dass Impfungen zu den
wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen gehören, die in der Medizin
zur Verfügung stehen. Schutzimpfungen sind in der Bundesrepublik Deutschland
grundsätzlich freiwillig. Sie sind nach Aussage der Bundesregierung gegenüber dem
Petitionsausschuss wichtig, damit ein Kind frühzeitig einen ausreichenden Schutz
gegen schwere Infektionen aufbauen kann. Impfungen verhindern den Ausbruch
gefährlicher Krankheiten, die häufig mit Komplikationen verbunden sind und für die
es zum Teil auch heute noch keine geeignete Therapie gibt.

Hinsichtlich des Vortrages, dass Massenimpfungen gegen Kinderkrankheiten nicht
überprüft wurden, weist der Petitionsausschuss auf Folgendes hin:
Den Nachweis der Wirksamkeit und Sicherheit von Impfstoffen muss jeder Hersteller
in experimentellen und klinischen Studien erbringen. Geprüft werden die
wissenschaftlichen Belege auf EU-Ebene unter der Regie der europäischen
Arzneimittelbehörde EMA; in Deutschland liegt die Verantwortung beim Paul-Ehrlich-
Institut (PEI) als Bundesamt für Sera und Impfstoffe.
Jede produzierte Impfstoffcharge muss vom PEI freigegeben werden, bevor sie in
Verkehr gebracht werden darf. Unerwünschte Wirkungen nach Impfungen sind
gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtig. Das Robert-
Koch-Institut (RKI) als zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der
Krankheitsüberwachung und -prävention erhebt und analysiert Daten zu
impfpräventablen Krankheiten, um u. a. die Wirksamkeit der Impfempfehlungen zu
evaluieren. Bisher sprechen alle Ergebnisse für eine hoheWirksamkeit der
Impfungen.
Ein Zusammenhang zwischen Impfungen und möglicherweise danach vermehrt
auftretenden Allergien wurde mehrfach in Studien untersucht. Bisher konnte ein
kausaler Zusammenhang in diesen Untersuchungen noch nie zweifelsfrei belegt
werden, da sich Ungeimpfte und Geimpfte gleichzeitig in verschiedenen Faktoren der
Lebensweise unterschieden. Eine Analyse Rotterdamer Ärzte, die alle zwischen
1966 und 2003 zu dem Thema veröffentlichten Fachartikel auswerteten, kam zu dem
Schluss, dass sich insbesondere in den methodisch zuverlässigeren
Untersuchungen kein erhöhten Allergierisiko durch Impfungen feststellen ließ.
Hinsichtlich des Vortrages, die Notwendigkeit von Infekten für die Entwicklung des
kindlichen Immunsystems sei inzwischen unzweifelhaft, weist der Petitionsausschuss
auf Folgendes hin:
Es steht außer Frage, dass Infektionen Kinder in ihrer Entwicklung zurückwerfen und
gesundheitliche Komplikationen bis hin zu Todesfällen verursachen können. So
führen insbesondere Maserninfektionen im weiteren Verlauf zu einer wochenlangen
Schwächung des Immunsystems und dadurch zu zum Teil schweren bakteriellen
Infektionen. Genau das soll mit Impfungen vermieden werden. Auch die Impfung

selbst stellt für das Abwehrsystem einen Stimulus dar und trainiert das
Immunsystem.
Der Vorschlag, Impfungen nur noch bei individuellem Risiko durchzuführen, würde
aufgrund der sinkenden Impfquoten prinzipiell die Gefahr neuer Epidemien bergen
und das Erkrankungsrisiko Ungeimpfter erhöhen. Das zeigen beispielsweise die
Diphtherie-Wellen in Russland und den anderen Nachfolgestaaten der UdSSR in den
1990er Jahren infolge sinkender Impfraten.
Soweit vorgetragen wird, die Massenimpfungen nehmen den Neugeborenen den
Nestschutz, weist der Petitionsausschuss auf Folgendes hin:
Säuglinge oder andere vulnerable Gruppen, die nicht geimpft werden können,
profitieren gerade von der Herdimmunität, die nur bei hohen Impfquoten erreicht
wird. Eine Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln stimuliert das Immunsystem
der Mutter weniger stark als eine Wildvirusinfektion, weshalb sich bei den Säuglingen
entsprechend weniger mütterliche Antikörper, und für eine kürzere Zeit, im Blut
nachweisen lassen. Allerdings ist auch bei Müttern, die Masern durchgemacht
haben, der Nestschutz des Kindes zeitlich begrenzt (er hält etwa drei Monate länger),
und es kann auch bei ihren Kindern noch im Säuglingsalter zu Masernerkrankungen
kommen.
Der Petitionsausschuss vermag sich diesen Ausführungen nicht zu verschließen und
kann daher nicht in Aussicht stellen, im Sinne des in der Petition vorgetragenen
Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.Begründung (pdf)


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