Region: Niemcy

Gesundheitswesen - Einrichtung eines Epilepsie-Registers

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
27 27 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

27 27 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2017
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

21.11.2019, 03:24

Petitionsausschuss

Pet 2-18-15-212-044248
95445 Bayreuth
Gesundheitswesen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.10.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird die Einrichtung eines Epilepsie-Registers gefordert.
Zur Begründung wird u. a. ausgeführt, es gebe mittlerweile 600.000 Menschen, die an
Epilepsie erkrankt seien. Jedes Jahr erkranken bis zu 5.000 neu an Epilepsie. Ziel des
Registers sei es, die Therapiemöglichkeiten zu optimieren und die Forschung zu
unterstützen.
Zu den Einzelheiten des Vortrags der Petentin wird auf die von ihr eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
eingestellt. Es gingen 27 Mitzeichnungen sowie 13 Diskussionsbeiträge ein.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage von
Stellungnahmen der Bundesregierung wie folgt dar:
Bei Epilepsien handelt es sich um eine sehr heterogene Gruppe von Erkrankungen mit
verschiedensten klinischen Erscheinungsbildern und Ursachen, die sich zudem zwischen
verschiedenen Altersgruppen stark unterscheiden. Während im Kindes- und Jugendalter
altersgebundene Epilepsiesyndrome und idiopathische Epilepsien einen großen Teil der
Fälle ausmachen, stehen im höheren Erwachsenenalter symptomatische Epilepsien nach
fokalen Hirnerkrankungen im Vordergrund. Zudem sind einzelne epileptische Anfälle
(z. B. Gelegenheitsanfälle, ausgelöste Anfälle) oft erst im Verlauf von einer Epilepsie mit
wiederkehrenden Anfällen abzugrenzen. Eine weitere Schwierigkeit besteht in der
Petitionsausschuss

Abgrenzung von epileptischen Anfällen und nicht-epileptischen Anfällen (z. B.
psychogene Anfälle, konvulsive Synkopen). In der Regel ist darüber hinaus der Einbezug
von Informationen Dritter (Fremdanamnese) zu Anfällen sowie ergänzende apparative
Diagnostik (z. B. EEG, MRT des Gehirns, Polysomnographie, etc.) erforderlich.
Epilepsien werden in epidemiologischen und klinischen Studien in der Regel auf der
Basis von ärztlichen Diagnosen erfasst und anhand von klinischen
Klassifikationssystemen (zum Beispiel nach Definitionen der Internationalen Liga gegen
Epilepsie ILAE) definiert. Die Erfassungsalgorithmen variieren zwischen Studien und
nehmen Bezug auf die jeweils verfügbaren Datenquellen zu Anamnese, Fremdanamnese,
klinische Untersuchungen und apparativen Befunden.
Grundsätzlich ist die Einrichtung von Krankheitsregistern aus Sicht des
Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) dann sinnvoll, wenn ein solches Register von
der medizinisch-wissenschaftlichen Fachwelt als unverzichtbares Steuerungsinstrument
zur Verbesserung der Versorgungsqualität bestimmter Patientengruppen gesehen wird.
Ein dringender Bedarf für ein Epilepsie - Register wird weder durch die Prävalenz der
Erkrankung dokumentiert, noch wurde er bisher von der Fachwelt gegenüber dem BMG
formuliert. Auch sind dem BMG keine Mängel in der Qualität der Versorgung von
Epilepsie-Kranken bekannt, deren Behebung die Einrichtung eines speziellen
Krankheitsregisters erfordern würde.
Mit Stellungnahme der Bundesregierung vom August 2019 teilte diese mit, dass nach wie
vor ein dringender Bedarf für ein Epilepsie-Register weder durch die Prävalenz der
Erkankung dokumentiert wird, noch bisher von der Fachwelt formuliert wurde.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
Der abweichende Antrag der Fraktion der FDP, die Petition der Bundesregierung zur
Berücksichtigung zu überweisen, den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur
Kenntnis zu geben und im Übrigen das Petitionsverfahren abzuschließen sowie der
ebenfalls abweichende Antrag der Fraktion DIE LINKE., die Petition der Bundesregierung
– dem Bundesministerium für Gesundheit – als Material zu überweisen, wurden
mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


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