Περιοχή: Γερμανία

Gesundheitswesen - Gesellschaftliche Aufklärung über Hospizarbeit und Palliativmedizin

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag
94 Υποστηρικτικό 94 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

94 Υποστηρικτικό 94 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2015
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

17/08/2016, 4:23 π.μ.

Pet 2-18-15-212-016640



Gesundheitswesen



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung



Mit der Petition wird gefordert, dass das Bundesministerium für Gesundheit eine

Kampagne zur gesellschaftlichen Aufklärung über die Hospizarbeit und

Palliativmedizin startet und die für die Wahrnehmung der Interessen der

Hospizdienste und Palliativmedizin maßgeblichen Spitzenorganisationen an der

Umsetzung beteiligt.

Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten

Unterlagen verwiesen.

Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen

Bundestages eingestellt. Es gingen 94 Mitzeichnungen sowie 1 Diskussionsbeitrag

ein.

Zu diesem Thema liegt dem Petitionsausschuss eine weitere Eingabe mit verwandter

Zielsetzung vor, die wegen des Zusammenhangs einer gemeinsamen

parlamentarischen Prüfung zugeführt wird. Der Ausschuss bittet daher um

Verständnis, dass nicht auf alle vorgetragenen Gesichtspunkte eingegangen werden

kann.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen eine Stellungnahme der

Bundesregierung eingeholt. Darüber hinaus hat der Ausschuss das Verfahren nach

§ 109 Abs. 1 Satz 2 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT)

eingeleitet und eine Stellungnahme des Ausschusses für Gesundheit eingeholt, da

die Petition einen Gegenstand der Beratung in diesem Fachausschuss betrifft. Der

Ausschuss hat mitgeteilt, dass er die Petition in seiner 57. Sitzung am 04.11.2015

beraten hat.



Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich unter Berücksichtigung der

Stellungnahme und der Mitteilung des Ausschusses wie folgt dar:

Die Aufklärung der Bevölkerung über die vielfältigen Hilfs-, Versorgungs- und

Unterstützungsangebote der Hospizversorgung und der Palliativmedizin ist ein

wichtiges Anliegen. Bereits heute gibt es vielfältige Angebote und Informationsstellen

auf unterschiedlichen Verantwortungsebenen. Hierzu gehören kommunale

Servicestellen ebenso wie umfangreiche Informationsangebote der zuständigen

Bundes- und Landesministerien, der gesetzlichen Krankenversicherung und der

sozialen Pflegeversicherung, der Leistungserbringer und der maßgeblich an der

Hospizversorgung beteiligten Organisationen.

Im Rahmen der gesetzlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Hospiz- und

Palliativversorgung wurden neben gezielten Maßnahmen der Versorgung auch

weitere Verbesserungen der Aufklärung und Information der Versicherten

vorgesehen. Insoweit wird auf das vom Deutschen Bundestag am 05.11.2015

beschlossene "Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in

Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz - HPG)" verwiesen.

Damit Versicherte in ihrer letzten Lebensphase die Versorgung und Begleitung

erhalten, die sie benötigen und wünschen, ist ein ausdrücklicher Leistungsanspruch

auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die gesetzlichen Krankenkassen bei

der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und

Hospizversorgung geschaffen worden. Der Anspruch beinhaltet die Information über

die regional verfügbaren Beratungs- und Versorgungsangebote sowie deren

Ansprechpartner und ggf. Hilfestellung bei der Kontaktaufnahme. Die Krankenkassen

haben sich dabei mit anderen Beratungsstellen (z. B. kommunalen Servicestellen

oder auch der Pflegeberatung) sowie den an der Versorgung beteiligten

Leistungserbringern abzustimmen, damit es nicht aufgrund von Informationsdefiziten

zu Versorgungs- und Betreuungslücken kommen kann. Damit wird eine auf die

individuellen Bedürfnisse abgestimmte gezielte Information und Beratung

sichergestellt, die im konkreten Einzelfall alle Möglichkeiten der Hilfe und

Unterstützung aufzeigt.

Zudem sollen finanzielle Anreize dafür gesetzt werden, dass vollstationäre

Pflegeeinrichtungen ein individuelles und ganzheitliches Beratungsangebot vorhalten

und in Kooperation mit anderen Versorgern und Leistungserbringern organisieren.

Ein solches individuelles Beratungsangebot zur gesundheitlichen

Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase soll auf Wunsch und Willen des



Pflegebedürftigen im Rahmen einer umfassenden Fallbesprechung insbesondere auf

medizinische Abläufe eingehen, Notfallszenarien thematisieren sowie Hilfen und

Angebote zur palliativ-medizinischen und palliativ-pflegerischen Begleitung sowie

psychosozialen Begleitung während des Sterbeprozesses unter möglicher

Hinzuziehung der Angehörigen und anderer Vertrauenspersonen aufzeigen. Durch

Abstimmung und Kooperation mit den umliegenden regionalen

Versorgungsangeboten soll sichergestellt werden, dass eine umfassende

medizinische, pflegerische und hospizliche Betreuung entsprechend der individuellen

Versorgungsplanung gewährleistet wird.

Diese, auf die individuellen Bedürfnisse und Wünsche abgestellten Informations- und

Beratungsangebote geben konkrete Hilfestellung im Einzelfall. Dies wird für

wirkungsvoller gehalten als eine allgemeine Informationskampagne, zumal es bereits

vielfältige allgemeine Informationsangebote gibt und durch die öffentliche Debatte um

das Thema Sterbehilfe das Wissen um die Möglichkeiten der Hospizversorgung und

Palliativversorgung auf breiter Basis bereits verstärkt wird.

Das o.g., beschlossene HPG sieht neben den Beratungsangeboten u.a. Folgendes

vor:

…"Der Leistungsanspruch auf ambulante Palliativversorgung (APV) soll gesetzlich

klargestellt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll für die Palliativpflege

konkrete Festlegungen zu den Versorgungsanforderungen treffen, die auch

Regelungen zur Zusammenarbeit an den Schnittstellen der hospizlichen und

palliativen Versorgung umfassen und die zudem die besonderen Belange von

Kindern berücksichtigen. Zur Stärkung der APV und der Vernetzung hospizlicher und

palliativer Angebote sowie zur Verbesserung der Versorgungsqualität und der

Kooperation der an der Versorgung Beteiligten, sollen im vertragsärztlichen Bereich

zusätzlich vergütete Leistungen eingeführt werden. …

Die vertragliche Umsetzung der SAPV soll erleichtert und den Vertragspartnern mehr

Gestaltungsspielraum gegeben werden. Dadurch soll insbesondere im ländlichen

Raum der weitere Aufbau entsprechender Strukturen gefördert werden. Hierzu wird

u. a. ein Schiedsverfahren für streitige Vertragsverhandlungen etabliert und es wird

klargestellt, dass die SAPV gemeinsam mit der allgemeinen APV in

Selektivverträgen geregelt werden kann.

Zur Stärkung und zum weiteren Ausbau der hospizlichen Arbeit sowie zur

Beseitigung von Rechtsunsicherheiten hinsichtlich der Kostenerstattung werden



verschiedene Maßnahmen ergriffen. So soll die finanzielle Ausstattung stationärer

Hospize deutlich verbessert werden. Künftig übernehmen die Krankenkassen für

Erwachsene in stationären Hospizen 95 Prozent (bisher 90 Prozent) der

zuschussfähigen Kosten unter Anrechnung von Leistungen der Pflegeversicherung.

Weiter soll der Mindestzuschuss zur stationären Hospizversorgung pro Tag von

sieben auf neun Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 SGB IV

erhöht werden. Bei der ambulanten Hospizarbeit sollen künftig nicht nur die

Personalkosten, sondern auch die Sachkosten angemessen berücksichtigt

werden."…(Deutscher Bundestag-Drucksache 18/6585 vom 04.11.2015, S. 20 f.)

Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres

Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren

abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Der abweichende Antrag der Fraktionen DIE LINKE. und von

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition der Bundesregierung - dem

Bundesministerium für Gesundheit - als Material zu überweisen, soweit eine bessere

Aufklärung über die Arbeit der Hospize und die Palliativmedizin gefordert ist und das

Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


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