29.08.2017, 10:50
Pet 2-17-15-212-032488Gesundheitswesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, die Bürokratiekosten im Gesundheitswesen
transparent zu machen und die Krankenkassen als Verursacher stärker zu
kontrollieren, um unnötige Verwaltungsausgaben zu vermeiden. Die im
Gesundheitswesen Beschäftigten sollen von unnötiger Bürokratie entlastet werden.
Zur Begründung wird ausgeführt, die gesetzlichen Krankenkassen bagatellisierten
mit nur 5,4 % die Bürokratiekosten im Gesundheitswesen. Nach neuesten
Erhebungen lägen sie bei 23 % und würden auf Ärzte, Pflegeberufe,
Physiotherapeuten und Apotheker verlagert. Die Bürokratiekosten sollten daher
transparent gemacht sowie der Bundesrechnungshof mit der Kontrolle der
Verwaltungs- und Bürokratiekosten der Krankenkassen beauftragt werden.
Zu den Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internet-Seite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 4.000 Mitzeichnungen sowie
145 Diskussionsbeiträge ein. Darüber hinaus erreichten den Petitionsausschuss
weitere 29.667 unterstützende Unterschriften auf dem Postwege.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss weitere Eingaben mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung zugeführt werden. Der Ausschuss bittet daher um
Verständnis, dass nicht auf alle vorgetragenen Gesichtspunkte eingegangen werden
kann.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wie folgt dar:
Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass die Petition sich auf die
Studie "Deutsches Gesundheitssystem auf dem Prüfstand Kostenfalle Komplexität",
die die Unternehmensberatung A.T. Kearney zu Beginn des Jahres 2012 vorstellte,
bezieht. Diese Studie gibt nach Aussage des BMG gegenüber dem
Petitionsausschuss vor, die tatsächlichen Verwaltungskosten im Gesundheitswesen
zu analysieren und zu berechnen, d. h. nicht nur die Verwaltungskosten der GKV im
engeren Sinne, sondern auch die Verwaltungskosten der Leistungserbringer und hier
die "GKV-induzierten Verwaltungskosten". Die Studie kommt dabei insbesondere zu
folgenden Ergebnissen:
- Die tatsächlichen Verwaltungskosten im Gesundheitswesen belaufen sich auf
40,4 Mrd.€. Dies entspreche 23 % der Gesamtausgaben der GKV. Zu den
Verwaltungskosten zählt die Studie neben den im GKV-System selbst
anfallenden 9,5 Mrd.€weitere 30,9 Mrd.€, die bei den Leistungserbringern
auftreten.
- Von den bei den Leistungserbringern anfallenden Verwaltungskosten seien
18,0 Mrd.€durch die GKV induziert. Zusammen mit den "offiziellen" GKV-
Verwaltungskosten ergebe sich ein ausschließlich durch die GKV verursachter
Verwaltungskostenaufwand von 27,5 Mrd.€bzw. 15,6 % der GKV-
Gesamtausgaben im Jahr 2010.
- Vergleiche man diesen Verwaltungskostenanteil mit den in der Industrie üblichen
Verwaltungskostenaufwänden, ergebe sich eine deutliche Diskrepanz: bei den
deutschen Unternehmen liege der Verwaltungskostenanteil nur bei 6,1 %.
- Insgesamt seien von den GKV-induzierten Verwaltungskosten 10,6 Mrd.€bei
den Leistungserbringern und 2,4 Mrd.€bei den Krankenkassen überflüssig, d. h.
vermeidbar.
Hinsichtlich dieser Aussagen der Studie weist der Petitionsausschuss auf Folgendes
hin:
Die Ergebnisse der Studie von A.T. Kearney sind aus vielen Gründen nach Aussage
des BMG gegenüber dem Petitionsausschuss äußerst fragwürdig und können
keinesfalls als Beleg für das Ausmaß der durch die GKV-induzierten
Verwaltungskosten bei den Leistungserbringern herangezogen werden.
So ist die Studie aus methodischen Gründen völlig unzureichend:
- Die Erhebung der angeblichen Verwaltungskosten fußt laut Studie angeblich auf
einer "individuellen Marktforschungsstudie mittels Fragebogenerhebung sowie
gezielter Arbeitsverteilungsanalysen mit mehr als 6.000 Leistungserbringern des
deutschen Gesundheitssystems". Die Auswahl der Leistungserbringer erfolgte
jedoch nicht repräsentativ, sondern über den Ärztenachrichtendienst, über
Hippokranet.de, über Apotheke-adhoc.de, Pharmagroßhändler, Apotheken-
Vorort-Besuche und Verbände.
- Konkrete Angaben zu den Inhalten der Fragebögen, insbesondere zu den die
Ergebnisse regelmäßig massiv beeinflussenden Fragen, werden in der Studie
nicht mitgeteilt. Angaben zur Stichprobengröße und zur Rücklaufquote fehlen
ebenfalls.
- Die jeweils vorgelegten Fragebögen wurden angeblich "mit Experten der
jeweiligen Fachbereiche konzipiert". Die Experten werden in der Studie nicht
benannt.
- Zur Validierung der über die Fragebögen ermittelten Werte wurden "einzelne
ausgewählte Befragte von einem A.T. Kearney-Studienteam über einzelne
repräsentative Tage konkret im Alltag mit der Stoppuhr begleitet". Nähere
Angaben über die Kriterien der Auswahl der Befragten, der angeblich
repräsentativen Tage, über die Einordnung der Tätigkeiten der Befragten u. ä.
werden in der Studie nicht aufgeführt.
Der in der Studie berichtete Umfang der angeblich vermeidbaren, GKV-induzierten
Verwaltungskosten beruht nicht auf Organisationsuntersuchungen oder
vergleichbaren wissenschaftlichen Studien, sondern ausschließlich auf den
Ergebnissen der – methodisch unzureichenden – Befragung von
Leistungserbringern, die "nach Selbsteinschätzungen" diesen Anteil auf "mindestens
50%" bezifferten. Diesen Wert hat A.T. Kearney ohne weitere Analyse auf die oben
angeführten – bereits zweifelhaften – GKV-induzierten Verwaltungskosten angesetzt.
Ein solches Vorgehen ist methodisch äußerst fragwürdig.
Ein Vergleich von Verwaltungskosten im Gesundheitswesen mit durchschnittlichen
Verwaltungskosten der Industrie ist ebenfalls methodisch angreifbar und fachlich
nicht zielführend. Zum einen beruhen die für die Industrie zitierten Werte nicht auf
wissenschaftlichen Fachpublikationen, sondern auf der Publikation einer weiteren
Unternehmensberatung ("AdminiStraight Institut"), die Dienstleistungen im
kaufmännischen Bereich anbietet und ihre Publikation nicht mit wissenschaftlicher
Zielsetzung, sondern offensichtlich mit dem Ziel der Kundenakquise verfasst hat.
Zum anderen ist es fachlich nicht sachgerecht, die Industrie mit dem
Gesundheitswesen zu vergleichen. Der Verwaltungskostenanteil liegt zum Beispiel in
den hochproduktiven Großunternehmen der Automobilindustrie deutlich niedriger als
in der dienstleistungsintensiven, deutlich stärker durch kleine und mittlere
Unternehmen (in der Studie werden insbesondere Arztpraxen, Apotheken,
Physiotherapeuten-Praxen und Sanitätshäuser untersucht) gekennzeichneten
Gesundheitswirtschaft.
Um Anteilswerte auszurechnen, bezieht die Studie die im Gesundheitssystem
angeblich anfallenden Verwaltungskosten von 40,4 Mrd.€nur auf die Ausgaben der
GKV und kommt so auf einen Wert von 23 %. Korrekt wäre – vorausgesetzt, die
Vorgehensweise insgesamt wäre methodisch akzeptabel – der Bezug auf die
gesamten Gesundheitsausgaben (2009: 278 Mrd.€); damit würde sich dieser Wert
auf rund 14 % reduzieren.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass es richtig ist, dass im
Gesundheitswesen Verwaltungskosten nicht nur bei den Krankenkassen, sondern
auch bei den Leistungserbringern anfallen. Nicht zu bestreiten ist ferner, dass ein –
in der Höhe unbekannter – Teil dieser Verwaltungskosten auf gesetzliche Vorgaben
zurückzuführen ist, die z. B. Fragen der Abrechnung oder der Qualitätssicherung
betreffen. Wie hoch der gesamte Verwaltungsaufwand einzelner Leistungserbringer
ist, hängt insbesondere auch von der Frage ab, wie effizient jeweils Organisation und
Arbeitsprozesse ausgestaltet sind.
Die Bundesregierung ist nach Aussage des BMG gegenüber dem
Petitionsausschuss bei allen anstehenden Reformmaßnahmen bestrebt, Ärzte,
Pflegekräfte sowie Versicherte und Patienten von unnötigem Verwaltungsaufwand zu
entlasten. Dies entlässt Krankenkassen und Leistungserbringer nicht aus der Pflicht,
auch selbst Bürokratie abzubauen, da viele entsprechende Fragen in die
Zuständigkeit der gemeinsamen Selbstverwaltungfallen. Diese ist zudem
angehalten, neue Regelungen dort zu erlassen, wo auch ein tatsächlicher und
fachlich begründbarer Regelungsbedarf besteht, und bestehende gesetzliche
Regelungen möglichst unbürokratisch umzusetzen.
Abschließend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass die gesetzlichen
Krankenkassen sowohl der Aufsicht durch das Bundesversicherungsamt bzw. der
zuständigen Länderaufsichten als auch der Kontrolle durch den Bundesrechnungshof
unterliegen; dies gilt insbesondere für die Haushaltsführung. Mit Inkrafttreten des
GKV-Versorgungsstrukturgesetzes zum 01.01.2012 müssen die Krankenkassen ihre
Jahresrechnungsergebnisse zudem von unabhängigen Wirtschaftsprüfern bzw.
vereidigten Buchprüfern prüfen und testieren lassen (§ 77 Abs. 1a Viertes Buch
Sozialgesetzbuch – SGB IV). Ferner müssen sie ab dem Jahr 2014 die wesentlichen
Ergebnisse ihrer Jahresrechnung in einer für die Versicherten verständlichen Weise
im Internet veröffentlichen; dazu gehören ausdrücklich auch die
Verwaltungsausgaben.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten sowie der jüngst vom Deutschen Bundestag
beschlossenen Regelungen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes vermag der
Petitionsausschuss ein weiteres Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen. Er
empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.
Begründung (PDF)