Region: Tyskland

Gesundheitswesen - Verstaatlichung von Krankenhäusern und Pflegeinrichtungen/Minimierung der Zahl der Pflege- und Krankenkassen

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
205 Stödjande 205 i Tyskland

Petitionen har nekats

205 Stödjande 205 i Tyskland

Petitionen har nekats

  1. Startad 2018
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2019-07-19 04:26

Pet 2-19-15-212-004112 Gesundheitswesen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, bei Krankheits- und Pflegefällen wieder das Wichtige
in den Vordergrund zu stellen.

Der Staat muss endlich mehr Geld in diesen Bereich investieren. Eine
Verstaatlichung von Krankenhäusern und Pflegeinrichtungen wäre wünschenswert.
Darüber hinaus sollte die Zahl der Pflege- und Krankenkassen deutlich minimiert
werden.

Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 207 Mitzeichnungen sowie
27 Diskussionsbeiträge ein.

Zu diesem Thema liegt dem Petitionsausschuss eine weitere Eingabe mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung zugeführt wird. Der Ausschuss bittet daher um
Verständnis, dass nicht auf alle vorgetragenen Gesichtspunkte eingegangen werden
kann.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar:

Hinsichtlich der Forderung nach mehr Investitionen in die Pflege- und
Gesundheitsversorgung ist darauf hinzuweisen, dass bereits in der
18. Legislaturperiode viele Maßnahmen zur spürbaren Verbesserung der Versorgung
in Gesundheit und Pflege umgesetzt wurden. Mit den drei Pflegestärkungsgesetzen
wurde eine umfassende Modernisierung der sozialen Pflegeversicherung eingeleitet
und ihre finanzielle Basis gestärkt. Die Pflegestärkungsgesetze haben die Leistungen
der Pflegeversicherung erheblich ausgeweitet und die Zahl der
Anspruchsberechtigten auf Leistungen der Pflegeversicherung deutlich erhöht

Mit dem Krankenhausstrukturgesetz wurden ebenfalls strukturelle Veränderungen
auf den Weg gebracht. Durch ein Pflegestellenförderprogramm konnten
Krankenhäuser mehr Personal einstellen und mit den Mitteln eines
Krankenhausstrukturfonds wurden gezielt Maßnahmen zur Umstrukturierung von
Krankenhäusern gefördert.

Auch im Gesundheitssystem wurden viele Maßnahmen umgesetzt, um die
medizinische Versorgung für die Menschen spürbar zu verbessern. Dazu gehört
beispielsweise das GKV- Versorgungsstärkungsgesetz, mit dem auch in Zukunft eine
gut erreichbare medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten auf hohem
Niveau in ländlichen oder strukturschwachen Regionen sichergestellt werden soll.

Mit dem Hospiz- und Palliativgesetz wurde der flächendeckende Ausbau der
Hospiz- und Palliativversorgung in allen Teilen Deutschlands gefördert.

Der Koalitionsvertrag verdeutlicht, dass auch in der aktuellen Legislaturperiode eine
Vielzahl von Maßnahmen geplant ist, um die Gesundheits- und Pflegeversorgung für
die Menschen weiter spürbar zu verbessern. Im Rahmen von drei Sofortprogrammen
sind zügige Verbesserungen vorgesehen. Im Pflege-Sofortprogramm ist die
Schaffung von 13.000 neuen Pflegestellen vorgesehen. Ferner wird die
Bundesregierung die Bezahlung und die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte
verbessern. Im Rahmen eines zweiten Sofortprogramms ist vorgesehen, für
gesetzlich Versicherte die Leistungen und den Zugang zur ambulanten Versorgung
zu verbessern. Hier soll über verschiedene Maßnahmen eine schnellere
Terminvergabe gewährleistet werden. Durch das dritte Sofortprogramm werden die
GKV-Beitragszahler an der guten Finanzentwicklung beteiligt und um bis zu 8 Mrd.
Euro jährlich entlastet.

Den Staat trifft eine besondere Verantwortung auch im Bereich der stationären
Versorgung eine bedarfsgerechte Krankenhausversorgung sicherzustellen. Diese
Verantwortung nehmen die Länder gemäß ihrer Zuständigkeit durch die
Krankenhausplanung als Bedarfsplanung wahr. Dabei haben die Länder das Gebot
der Trägervielfalt zu beachten, d. h. sie müssen in ihrer Planung Krankenhäuser in
öffentlicher, freigemeinnütziger und privater Trägerschaft berücksichtigen.
Dieser historisch gewachsene Trägerpluralismus hat sich für die Leistungserbringung
im deutschen Gesundheitswesen grundsätzlich bewährt. Es besteht vor diesem
Hintergrund kein Anlass, Regelungen vorzusehen, wonach Krankenhäuser
ausschließlich in nicht-kommerzieller Form betrieben werden dürfen. Durch
entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen kann sichergestellt werden, dass
die Qualität der Versorgung unabhängig von der Frage der Gewinnorientierung von
Krankenhäusern gewährleistet ist. So müssen die Krankenhäuser die
Versorgungsleistungen zu Preisen abgeben, die mit den Krankenkassen verhandelt
werden. Die Leistungen werden auf Basis von evidenzbasierten Standards erbracht,
bei denen eine qualitativ hochwertige Versorgung auch durch entsprechende
gesetzliche Vorgaben zur Umsetzung einer internen und externen Qualitätskontrolle
sichergestellt wird.

Bezüglich der Forderung nach einer Reduzierung der Zahl der Krankenkassen ist zu
bemerken, dass sich die Zahl der Krankenkassen seit 1992 bereits deutlich von rund
1.200 auf derzeit 110 verringert hat. Ursache hierfür ist eine Gesetzesänderung aus
dem Jahre 1992, die es den Krankenkassen erleichtert, sich zu größeren
Organisationen zusammenzuschließen. Auch der Wettbewerb zwischen den
Krankenkassen, der mit der Einführung der Kassenwahlrechte 1996/97 erheblich
verstärkt worden ist, hat hierzu beigetragen. Dieser Prozess ist noch nicht
abgeschlossen. Seit dem 1. April 2007 können Krankenkassen auch
kassenartenübergreifend fusionieren, d.h., dass sich zum Beispiel
Betriebskrankenkassen oder Ortskrankenkassen mit Ersatzkassen
zusammenschließen können. Dadurch ist auch in Zukunft eine weitere Verringerung
der Zahl der Krankenkassen zu erwarten.

Grundsätzlich ist eine freie Krankenkassenwahl und Wettbewerb zwischen den
Krankenkassen ein wesentliches Steuerungsinstrument in der gesetzlichen
Krankenversicherung. Der Wettbewerb setzt bei den Krankenkassen die
maßgeblichen Anreize, um die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung zu
verbessern und den Versicherten gute Leistungen und einen guten Service
anzubieten und darüber an sich zu binden. Ein funktionierender Wettbewerb setzt
voraus, dass die Versicherten eine ausreichende Auswahl zwischen verschiedenen
Krankenkassen haben. Eine "Einheitskasse" hätte demgegenüber keine
Veranlassung mehr, sich um eine wirtschaftliche und versichertenorientierte
Leistungserbringung und Verwaltung zu bemühen, da sie nicht befürchten müsste,
Versicherte an die konkurrierenden Krankenkassen zu verlieren.
Der Anteil der Verwaltungsausgaben – einschließlich der in der Petition
angesprochenen Vorstandsvergütungen – an den Ausgaben der gesetzlichen
Krankenversicherung beträgt lediglich rund 5%. In den letzten 10 Jahren sind die
Verwaltungskosten der Krankenkassen auch in deutlich geringerem Umfang als die
Einnahmen der Krankenkassen gestiegen. Die Krankenkassen leisten damit einen
wichtigen Beitrag zur Ausgabenbegrenzung und finanziellen Konsolidierung der
gesetzlichen Krankenversicherung.

Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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