Область: Тюрингия
Диалог

Gleichbehandlung von Lehrkräften für besondere Aufgaben an Thüringer Fachhochschulen und Universitäten

Заявитель не публичный
Петиция адресована к
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
153 Поддерживающий 153 через Тюрингия

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  1. Начат 2019
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  5. Решение

Это онлайн-петиция des Thüringer Landtages .

06.08.2020, 04:38

Der Petitionsausschuss hat die Petition mehrfach beraten. Im Ergebnis der parlamentarischen Prüfung bleibt Folgendes festzustellen:

Die bisherige Fassung des § 4 der Thüringer Lehrverpflichtungsverordnung (ThürLVVO) sah für Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA) an Universitäten eine Lehrverpflichtung von 14 bis 20 Lehrveranstaltungsstunden (LVS) in wissenschaftlichen Fächern sowie für Lektoren und 20 bis 26 LVS in künstlerischen und gestalterischen Fächern vor. An Fachhochschulen hatten die LfbA eine Lehrverpflichtung von 20 bis 26 LVS.

Das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG), welches der Petitionsausschuss um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten hatte, hat zunächst deutlich gemacht, dass die vorgenannte Bandbreitenregelung auch dazu führen könne, dass LfbA an Universitäten und Fachhochschulen im Einzelfall die gleiche Lehrverpflichtung hätten. Allerdings würden sich die beiden Hochschultypen in den unterschiedlichen Anforderungen, die an sie gestellt werden, unterscheiden. Die Universitäten hätten ein anders Profil als die Fachhochschulen; letztere würden eine anwendungsbezogene Lehre vermitteln. Dieser Unterschied wirke sich auch auf die Lehrveranstaltungen aus. Nach der Auffassung des TMWWDG sei die geringere Lehrverpflichtung der LfbA an Universitäten dadurch gerechtfertigt, dass ihnen auch in einem gewissen Umfang neben der reinen Lehrverpflichtung (mit Vor- und Nachbereitung sowie dem Korrigieren und dem Abhalten von Prüfungen) ein Anteil an wissenschaftlichen Tätigkeiten übertragen werde. Dies sei an den Fachhochschulen nicht der Fall.

Vor einer abschließenden Beratung der Petition hatten die Petentin und ihre Vertrauensperson Gelegenheit, ihr Anliegen vor dem Petitionsausschuss vorzutragen. Im Rahmen der nicht öffentlichen Anhörung machten sie deutlich, dass die Aufgabenprofile der LfbA an Universitäten und Fachhochschulen im Wesentlichen gleich seien, nicht zuletzt aufgrund der Gleichwertigkeit der Bachelor- und Master-Abschlüsse im Rahmen der Bologna-Reform. Damit sei auch die Lehre im Wesentlichen gleichwertig. Das Aufgabenprofil einer LfbA sei ähnlich gelagert wie das eines Hochschullehrers, eines Professors bzw. von Lehrbeauftragten – sie würde ebenso Vorlesungen und Seminare abhalten, Prüfungen durchführen und ihre Arbeit selbst auswerten.

Die Vertreterin des TMWWDG machte insbesondere Ausführungen über die im Rahmen der Novellierung der Lehrverpflichtungsverordnung vorgenommenen Änderungen. Wesentliche Änderungen, die man für die LfbA vorgenommen habe, seien, dass Sprachkurse und zahnmedizinische Behandlungspraktika nunmehr voll auf die Lehrverpflichtungen angerechnet würden. Darüber hinaus sei die sogenannte Durchschnittsregelung herausgenommen worden, wonach von LfbA an Universitäten im Durchschnitt im Semester 18 LVS zu erbringen seien und an Musikhochschulen und Fachhochschulen 24 LVS. Dies sei aufgehoben worden. Zur Vorbeugung einer Überlastung habe man die tägliche Lehrbelastung für alle Lehrenden auf 8 LVS festgesetzt. Gleichwohl habe man diese Bandbreiten auch aus dem Grund beibehalten, dass Lehrverpflichtungen von LfbA an Universitäten noch einen gewissen Umfang an wissenschaftlicher Tätigkeit umfassten.

Der Petitionsausschuss hat die Petition in seiner 7. Sitzung abschließend beraten. Im Rahmen der Beratung wies der Ausschuss darauf hin, dass die Vereinbarung der Kultusministerkonferenz (KMK) hinsichtlich der Lehrverpflichtung an Hochschulen bereits 17 Jahre alt sei. Der Ausschuss regte daher an, dass das TMWWDG darauf hinwirken könne, eine Diskussion über die Notwendigkeit der Aktualisierung dieser Vereinbarung zu führen. Dabei sollte insbesondere über die Gleichwertigkeit der Aufgaben an Universitäten und Fachhochschulen beraten werden.

Im Ergebnis seiner Beratung stellte der Ausschuss fest, dass dem Anliegen zumindest teilweise entsprochen werden konnte. In diesem Zusammenhang sprach sich der Ausschuss für eine erneute Evaluation der Lehrverpflichtungsverordnung – insbesondere zur Frage der Gleichstellung und einer Absenkung des Lehrdeputats an den Fachhochschulen und bei den künstlerisch Tätigen an den Universitäten – zu gegebener Zeit aus. Darüber hinaus beschloss der Ausschuss, die Petition den Fraktionen des Landtags zur Kenntnis zu geben. Diese haben die Möglichkeit, entsprechende parlamentarische Initiativen zu ergreifen.


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