Erfolg
Wirtschaft

Gleiches Recht für Fusspflegerinnen und Fusspfleger auf Wiedereröffnung am 4.5.2020!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Peter Altmaier, Deutscher Bundesminister für Wirtschaft und Energie
2.731 Unterstützende 2.726 in Deutschland

Petition hat zum Erfolg beigetragen

2.731 Unterstützende 2.726 in Deutschland

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

15.05.2020, 20:22

Es ist vollbracht! Gemeinsam mit allen Unterstützern der Fußpflegebranche, hier und anderswo im Netz, haben wir einiges an Aufmerksamkeit erzeugen können. Die Wichtigkeit von Fußpflege wird nun sowohl im medizinischen als auch im kosmetischen Bereich anerkannt. Inzwischen dürfen in ganz Deutschland die Fußpfleger*innen ihre Arbeit wieder aufnehmen - natürlich unter Auflagen.
Für die wertvolle Unterstützung meiner Petition mit Ihren Unterschriften oder auch der Weitergabe an Familie, Bekannte und Freunde - persönlich oder über soziale Medien - möchte ich mich herzlich bedanken.


07.05.2020, 18:21

Auch Berlin erlaubt nun die Wiederöffnung von kosmetischer Fußpflege ab dem 11.05.20


05.05.2020, 16:33

Die derzeitige Situation ist nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine emotionale Belastung für viele. Umso wichtiger ist es, gemeinsam füreinander da zu sein und sich gegenseitig zu unterstützen.
Aus diesem Grund bin ich sehr glücklich, dass wir zusammen mit so vielen engagierten Fußpflegern und Podologen sowie weiteren Unterstützern in Deutschland unserer Branche eine gemeinsame Stimme gegeben haben. Eine gemeinsame und starke Stimme, denn in folgenden Bundesländern dürfen Fußpfleger seit dem 04.05.20 wieder arbeiten, wenn sie die entsprechenden Hygieneanforderungen erfüllen:
- Schleswig-Holstein
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Hessen
- Baden-Württemberg
- Bayern
In den übrigen Bundesländer soll in Kürze entschieden werden.



21.04.2020, 00:18

Im ursprünglichen Text war nicht klar ersichtlich, dass auch Podologen ihrer Tätigkeit nur mit Einschränkungen nachgehen können. Daher wurde folgende Information ergänzt: "Einem Teil ihrer Arbeit können Podologen daher noch nachgehen, aber Kunden ohne Verordnung oder Rezept dürfen auch von ihnen nicht behandelt werden"


Neuer Petitionstext: Am 16.04. hat meine geschätzte Kollegin und Mitstreiterin Ariane Grandel hier ihre Petition zur Neubewertung der Wiedereröffnungsregelung für Kosmetikstudios gestartet. Diese Petition unterstütze ich mit voller Überzeugung. Ich möchte sie aber auch als Plädoyer für einen weiteren, durch die aktuelle Situation in seiner Existenz bedrohten Dienstleistungsberuf verstanden wissen: Den der Fußpflegerin und des Fußpflegers. Viele Fußprofis sind in Kosmetikstudios tätig, viele aber auch nicht. Sie arbeiten selbstständig oder betreiben als Kleinstunternehmer eine reine Fußpflegepraxis.
Haut- und Körperpflege ist ganzheitliche Prophylaxe: Auch für die Fußgesundheit
Füße sind das Fundament unseres Lebens. Die Fußgesundheit spielt eine entscheidende Rolle für die Gesamtgesundheit. Wir brauchen unsere Füße jeden Tag und für unzählige Aktivitäten, wie Einkaufen, im Haushalt, beim Autofahren, beim Sport usw. Viele Menschen sind aufgrund ihres Alters oder eines körperlichen Gebrechens darauf angewiesen, dass sie bei der Fußpflege, beim Nägel schneiden oder Hornhaut abtragen Hilfe erhalten. Ohne einen Besuch beim Spezialisten können viele Kunden kaum schmerzfrei oder entspannt laufen. Die Podologie gehört zum Bereich der Medizinal-Fachberufe und ist Medizinal-Fachberufe. Einem Teil ihrer Arbeit können Podologen daher noch nachgehen, aber Kunden ohne Verordnung oder Rezept dürfen auch von Öffnungsbeschränkungen ausgenommen. ihnen nicht behandelt werden. Fußpflegerinnen und Fußpfleger, die ebenfalls wichtige pflegerische Arbeiten am Fuß verrichten, dürfen aber aufgrund der momentanen Situation überhaupt nicht arbeiten. Das trifft viele hart und einige müssen um ihre Existenz fürchten. Vor allem dann, wenn nach dem 3. Mai 2020 der Dienstleistungsbereich Fußpflege nicht wieder arbeiten darf. Nach jetzigem Stand steht dies zu befürchten.
Die Gleichbehandlung mit anderen Berufsgruppen wie den Friseuren, die voraussichtlich ab dem 4. Mai 2020 wieder öffnen können, ist hier nicht gegeben. Lediglich in Bayern könnte die Ausnahmeregelung auch für Fußpfleger gelten. Zumindest hat der bayerische Ministerpräsident auf einer Pressekonferenz am 16. April die Möglichkeit der Wiedereröffnung unter Auflagen ab dem 4. Mai für Frisöre und Fußpfleger angekündigt. Diese Ungleichbehandlung gegenüber Kolleginnen und Kollegen des gleichen Berufsstandes in anderen Bundesländern wäre noch weniger nachvollziehbar.
Als ausgebildeter Fußpfleger und Geschäftsführer der Eduard Gerlach GmbH fühle ich, Timor Gerlach-v. Waldthausen, mich verpflichtet, Sie um Unterstützung für diese Petition zu bitten, damit die Bundesregierung möglicherweise zu einer Neubewertung der Situation kommt und Fußpflegerinnen und Fußpflegern einheitlich die Wiedereröffnung gestattet.
Unser Unternehmen kümmert sich seit über 150 Jahren um das Wohl der Füße. Mit GEHWOL und GERLACH TECHNIK sind wir seit jeher fachhandelstreuer Partner der Dienstleistungsbranche. Wir kennen viele Fußpflegerinnen und Fußpfleger persönlich, treffen sie auf Events oder Messen und sind seit vielen, vielen Jahren mit ihnen partnerschaftlich verbunden. Daraus sind tiefe Beziehungen entstanden, die auf Nähe und Vertrauen basieren. So erfahren wir derzeit durch unzählige Anrufe, wie groß die Not bereits ist.


Neue Begründung: Im Vergleich zum Friseursalon entsteht beim Besuch einer Fußpflegepraxis oder in der mobilen Fußpflege kein höheres Risiko. Mal davon abgesehen, dass der Fuß viel weiter weg vom Kopf ist und schon von daher eine natürliche Distanz bei der Behandlung vorhanden ist, gehört das Arbeiten nach strengen Hygienestandards nicht erst seit Corona zur guten und gängigen Praxis in Fußpflegestudios, Podologie-Einrichtungen und Kosmetikinstituten. Diese Standards werden durch den Rahmenhygieneplan und die Hygieneverordnungen der Länder geregelt und behördlich überwacht. Sie enthalten unter anderem Regelungen zur Haut- und Händedesinfektion, Flächendesinfektion sowie zur Reinigung, Desinfektion und bedarfsweise Sterilisation von eingesetzten Instrumenten.
Die Behandlung findet zudem in Kabinen oder getrennten Räumen statt. Auch die durch Corona bedingten besonderen Anforderungen an Hygiene und Kontaktbegrenzung in der Arbeitsfläche sind daher mindestens so gut umsetzbar wie beim Arbeiten im Frisörsalon, im Büro oder beim Einkaufen.
Einige Kunden vermeiden aus Angst vor einer Ansteckung einen Besuch in einer Fußpflegepraxis. Aber für alle anderen wäre ein Schritt zur Normalität wichtig, da es meist um die Gesunderhaltung der Füße geht. Hält der Lockdown für Fußpflegerinnen und Fußpfleger und damit der Komplettausfall des Einkommens an, droht vielen kleinen Betrieben und Solo-Selbständigen das Aus. Steuereinnahmen sinken und die Sozialsysteme werden zunehmend belastet. Die Gleichberechtigung beim Hochfahren der Wirtschaft hat also nicht nur eine individuelle, sondern auch eine gesamtwirtschaftliche Dimension.
Bitte unterzeichnen Sie nicht zuletzt deshalb das Gesuch. Teilen Sie die Petition so oft es geht mit Freunden, Bekannten und Verwandten. Es geht um nichts mehr als den Fortbestand einer Branche.
In gleicher Weise bitte ich Sie um Unterstützung für die Petition von Ariane Grandel (www.openpetition.de/petition/online/gleiches-recht-fuer-kosmetikinstitute-und-friseursalons-bei-der-wiedereroeffnung-am-4-5-2020#petition-main) zum Schutz der beruflichen Existenz von Kosmetikerinnen und Kosmetikern.
Herzlichen Dank für Ihre Solidarität, bleiben Sie gesund und mit uns zusammen – GEMEINSAM STARK!
Timor Gerlach-v. Waldthausen
#rettedeinefusspflegerIn
#rettedeinekosmetikerIn
#gemeinsamstark

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 194 (194 in Deutschland)


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