Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften - Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
1.670 Unterstützende 1.670 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

1.670 Unterstützende 1.670 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

09.01.2019, 03:22

Pet 4-18-07-4036-002754 Gleichgeschlechtliche
Lebensgemeinschaften

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass das Institut der eingetragenen
Lebenspartnerschaft mit der Institution der Ehe gleichgestellt wird.

Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass das Bürgerliche Gesetzbuch
(BGB), das Steuerrecht und das Adoptionsrecht in Bezug auf die eingetragene
Lebenspartnerschaft auf einen verfassungskonformen Stand gebracht werden
müssten. Gleichgeschlechtliche Paare seien trotz des Instituts der eingetragenen
Lebenspartnerschaft in einigen Rechtsbereichen noch immer gegenüber der Ehe
benachteiligt. Es sei nicht zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht ein
Gesetz, das die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft regelt, stoppen
werde.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die Eingabe
verwiesen.

Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 1.670 Mitzeichnern
unterstützt, und es gingen 162 Diskussionsbeiträge ein.

Dem Petitionsausschuss liegen zu diesem Thema mehrere Eingaben mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten,
dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden
kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zum Anliegen der Eingabe darzulegen. Zudem berücksichtigte der Petitionsausschuss
die Stellungnahme des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz nach § 109 der
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, die unter anderem nach
Durchführung einer öffentlichen Anhörung von Sachverständigen am 28. September
2015 vorgelegt wurde (vgl. hierzu Bericht und Beschlussempfehlung des
Ausschusses, Drs. 18/12989). Das Plenum des Deutschen Bundestages befasste sich
mit dem sachgleichen Thema und beriet hierüber ausführlich (Protokoll der
Plenarsitzung 18/244 vom 30. Juni 2017).

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Gleichgeschlechtlichen Paaren war nach bisheriger Gesetzeslage die Ehe verwehrt.
Das Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft benachteiligte die Betroffenen
dabei im Vergleich zu Ehepaaren in bestimmten Bereichen, wie etwa dem Steuerrecht
und dem Adoptionsrecht.

Dies stellte eine konkrete und symbolische Diskriminierung von Menschen aufgrund
ihrer sexuellen Identität dar. Angesichts des gesellschaftlichen Wandels und der damit
verbundenen Änderungen des Eheverständnisses gibt es keine haltbaren Gründe,
homo- und heterosexuelle Paare unterschiedlich zu behandeln und am Ehehindernis
der Gleichgeschlechtlichkeit festzuhalten. Deshalb verabschiedete der Deutsche
Bundestag am 30. Juni 2017 das Gesetz zur Einführung des Rechts auf
Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts. Das Gesetz sieht primär eine
Ergänzung von § 1353 des BGB vor, die klarstellt, dass auch gleichgeschlechtliche
Personen eine Ehe eingehen können. Damit wird die mit der Petition geforderte
Gleichstellung - insbesondere im Steuerrecht und Adoptionsrecht - gewährleistet.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


08.06.2017, 13:14


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