Región: Alemania

Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften - Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare und ihre Gleichstellung in allen Rechtsgebieten

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
241 Apoyo 241 En. Alemania

No se aceptó la petición.

241 Apoyo 241 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2016
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

14/08/2018 4:25

Pet 4-18-07-4036-034180 Gleichgeschlechtliche
Lebensgemeinschaften

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.07.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung

Mit der Petition wird die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare gefordert.

Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass gleichgeschlechtlichen
Paaren die Ehe in Deutschland nach wie vor verwehrt werde. Dies stelle eine konkrete
Diskriminierung der Betroffenen aufgrund ihrer sexuellen Identität dar. Angesichts des
gesellschaftlichen Wandels gebe es keine haltbaren Gründe, homo- und
heterosexuelle Paare unterschiedlich zu behandeln. Benachteiligungen von
eingetragenen Lebenspartnerschaften bestünden unter anderem im Adoptionsrecht.
Eine Mehrheit der Menschen in Deutschland würde eine Öffnung der Ehe befürworten
und dies sei auch im Sinne einer toleranten und offenen Gesetzgebung. Auf veralteten
Traditionen beruhende Strukturen gelte es zu ändern. Schließlich gebiete das
Versprechen der Politik, 100 % Gleichstellung zu erreichen, eine Öffnung der Ehe auch
für gleichgeschlechtliche Paare sowie eine Gleichstellung in allen Rechtsbereichen.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die Eingabe
verwiesen.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 379 Mitzeichnern
unterstützt, und es gingen 39 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss berücksichtigte im Rahmen der parlamentarischen Prüfung
die Stellungnahme des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz nach § 109 der
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, die unter anderem nach
Durchführung einer öffentlichen Anhörung von Sachverständigen am
28. September 2015 vorgelegt wurde (vgl. hierzu Bericht und Beschlussempfehlung
des Ausschusses, Drs. 18/12989). Das Plenum des Deutschen Bundestages befasste
sich mit dem sachgleichen Thema und beriet hierüber ausführlich (Protokoll der
Plenarsitzung 18/244 vom 30. Juni 2017).

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Gleichgeschlechtlichen Paaren war nach bisheriger Gesetzeslage die Ehe verwehrt.
Das Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft benachteiligte die Betroffenen
dabei im Vergleich zu Ehepaaren in bestimmten Bereichen, wie etwa dem
Adoptionsrecht.

Dies stellte eine konkrete und symbolische Diskriminierung von Menschen aufgrund
ihrer sexuellen Identität dar. Angesichts des gesellschaftlichen Wandels und der damit
verbundenen Änderungen des Eheverständnisses gibt es keine haltbaren Gründe,
homo- und heterosexuelle Paare unterschiedlich zu behandeln und am Ehehindernis
der Gleichgeschlechtlichkeit festzuhalten. Deshalb verabschiedete der Deutsche
Bundestag am 30. Juni 2017 das Gesetz zur Einführung des Rechts auf
Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts. Das Gesetz sieht primär eine
Ergänzung von § 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vor, die klarstellt, dass
auch gleichgeschlechtliche Personen eine Ehe eingehen können. Die Rechte der
Kirchen und Religionsgemeinschaften bleiben von dieser gesetzlichen Neuregelung
unberührt.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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