Región: Alemania
Diálogo

Gleichstellungsrecht - Einrichtung eines Hilfetelefons für "Gewalt gegen Männer"

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
160 Apoyo 160 En. Alemania

Colecta terminada.

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  1. Iniciado 2017
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  4. Diálogo con destinatario
  5. Decisión

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

14/08/2018 4:31

Pet 3-18-17-2162-026983a Gleichstellungsrecht

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.06.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend – zu überweisen.

Begründung

Der Petent möchte erreichen, dass ein Hilfetelefon für von Gewalt betroffene Männer
eingerichtet und gefördert wird.

Er führt aus, dass auch Männer Hilfe bei Gewalterfahrungen benötigten. Das
Hilfetelefon solle dem Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ entsprechen. Mit der
Einrichtung eines derartigen Hilfetelefons würde zudem gegen das Tabuthema
Gewalt gegen Männer angegangen.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 160 Mitzeichnende
haben das Anliegen auf den Internetseiten unterstützt. Weiterhin hat der
Petitionsausschuss eine Petition mit einem vergleichbaren Anliegen erhalten, die
wegen des Sachzusammenhanges mit der vorliegenden Petition gemeinsam
behandelt wird. Es wird um Verständnis dafür gebeten, falls nicht alle
angesprochenen Gesichtspunkte dargestellt wurden. Der Petitionsausschuss hat
nach § 109 Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine
Stellungnahme des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem
Anliegen eingeholt, da es den Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines
Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarates vom 11. Mai 2011 zur
Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“
(Bundestags-Drucksache 18/12037), der dem Ausschuss zur federführenden
Beratung überwiesen wurde, betraf. Dieses Verfahren dient dazu, dass der
federführende Fachausschuss seine Entscheidungen in Kenntnis vorliegender
Petitionen trifft. Zudem kann der Petitionsausschuss bei seinen Entscheidungen die
Erfahrungen und Erkenntnisse des jeweiligen Fachausschusses einbeziehen.
Weiterhin hat der Petitionsausschuss die Bundesregierung gebeten, eine
Stellungnahme zu dem Anliegen abzugeben. Die Prüfung des Petitionsausschusses
hatte das im Folgenden dargestellte Ergebnis:

Schutz aller Menschen vor Gewalt ist wichtig, da Gewalt Menschen, ihr
Selbstwertgefühl und ihre Potenziale schädigt und zerstört. Sie stellt eine Verletzung
der Menschenrechte dar. Der Staat ist verpflichtet, Gewalt zu bekämpfen, vor Gewalt
zu schützen und Gewaltopfer zu unterstützen. Dies gilt für Frauen wie Männer
gleichermaßen.

Zur Bekämpfung von Gewalt gibt es zahlreiche gesetzgeberische Maßnahmen,
sowohl im straf- als auch im zivilrechtlichen Bereich. Dazu gehört auch das im Januar
2002 in Kraft getretene „Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei
Gewalttaten sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei
Trennung" (Gewaltschutzgesetz). Dieses ist geschlechtsneutral und kann von
Männern und Frauen in Anspruch genommen werden. Die Bundesregierung hat
mitgeteilt, dass die Evaluation des Gewaltschutzgesetzes ergeben habe, dass
häusliche Gewalt und Stalking weit überwiegend von Frauen angezeigt würden. Dies
zeige, dass die Betroffenheit und damit auch die Wahrnehmung von Gewalt
geschlechtsspezifisch stark differieren würden. Hierdurch würde auch der weitaus
höhere Anteil an Wegweisungen von Männern im Vergleich zu Frauen erklärt.

Zum Schutz von Frauen gibt es in Deutschland eine Vielzahl von Einrichtungen wie
z.B. Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe. Die Finanzierung
dieser Einrichtungen liegt in der Kompetenz der Bundesländer und Kommunen. Die
Bundesregierung hat weiterhin mitgeteilt, dass nach bislang vorliegenden
Erkenntnissen Männer überwiegend Gewalt durch männliche Täter im öffentlichen
Raum erfahren würden. Sie hat in diesem Zusammenhang auf die nicht
repräsentative Pilotstudie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMFSFJ) „Gewalt gegen Männer" verwiesen. In dieser sei untersucht
worden, wie Männer befragt werden können, um über ihre Gewalterfahrungen zu
sprechen und in welchen Bereichen sie Gewalt erlebten. Es gebe – anders als bei
gewaltbetroffenen Frauen – bislang keine belastbaren Erkenntnisse, ob gewaltbe-
troffene Männer überhaupt Unterstützungsbedarf haben wollen und gegebenenfalls
welchen. Auch gebe es keine Erkenntnisse, ob und – welche – Maßnahmen über die
nur rudimentär bestehenden speziellen Hilfsangebote hinaus zur Deckung des
Bedarfs geeignet seien.
Ein wichtiger Bündnispartner für diese Fragestellungen ist das Bundesforum Männer
e.V. (www.bundesforum-maenner.de). Dies hat für seine Arbeit eine sog. Plattform
beschlossen, die Grundlage der Arbeit ist. Einer der dort beschriebenen Eckpunkte
geht explizit auf die Frage der Gewaltbetroffenheit der Männer ein.

Das BMFSFJ hat im Rahmen einer internationalen Konferenz zur Männerpolitik das
Fazit gezogen, dass eine Übertragung des Unterstützungssystems für Frauen eins
zu eins auf Männer den Anforderungen an eine geschlechtersensible Bedarfsanalyse
nicht gerecht werden würde.

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass bisherige Forschungsergebnisse
zeigen, dass Frauen und Männer in unterschiedlicher Weise und in unterschiedlichen
Lebenskontexten und Beziehungskonstellationen Gewalt erleben können und dass
diese Gewalt in geschlechtsspezifisch geprägte Strukturen eingebettet ist. Diese
Unterschiede sollen laut Auskunft der Bundesregierung künftig sowohl bei der
Datensammlung und Dateninterpretation als auch im Hinblick auf darauf aufbauende
Unterstützungs-, Interventions- und Präventionskonzepte der Länder und Kommunen
systematisch einbezogen werden.

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass von familiärer Gewalt betroffene Männer mit
ihren Kindern heute jederzeit Eheberatungs-, Familien- und auch
Männerberatungsstellen kontaktieren können und dass es für gewaltbetroffene Män-
ner auch einige Einrichtungen, so genannte Männerhäuser, gibt. Die
Bundesregierung hat hierzu mitgeteilt, dass sich so genannte Männerhäuser z.B. in
Oldenburg, Berlin, Osterode am Harz, Leipzig und Dresden befinden.

Der Petitionsausschuss empfiehlt, die Petition wegen der weiteren Forschung zu den
unterschiedlichen Gewalterfahrungen der Bundesregierung – dem BMFSFJ – zu
überweisen.

Begründung (PDF)


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