Область: Бавария
Спорте

Golfplätze in Bayern wieder zur Nutzung des Individualsports Golf öffnen

Заявитель не публичный
Петиция адресована к
Bayrische Landesregierung
5 519 Поддерживающий 5 234 через Бавария

Петиция была отклонена.

5 519 Поддерживающий 5 234 через Бавария

Петиция была отклонена.

  1. Начат 2021
  2. Сбор закончен
  3. Заполнено на 15.02.2021
  4. Диалог
  5. Законченно

01.07.2021, 17:17

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Liebe Mitstreiter,

man glaubt es kaum. Aber die Sache wurde beschieden. Wenn man jedoch die Stellungnahme des GM liest, kann man erneut daran zweifeln, dass unser Anliegen gelesen wurde. Den genau gegen die Aussagen/Beschlüsse in der Stellungnahme richtete sich ja die Petition. Golfplätze sind eben keine typischen Sportstätten!!!! Insofern sehe ich die Petition als gescheitert, da die Einsicht bei den politischen Verantwortlichen sich hierzu nicht geändert hat.

Na ja. wir haben es überstanden und haben jetzt auch die Gewissheit, dass wir am Ende der politischen Willenskette stehen. Aber doch auch die Hoffnung, dass über die Zeit ein bisschen mehr Verständnis für das Anliegen der Golfer zur Einsicht gelangt ist.

Nochmals vielen, lieben Dank für Ihre Unterstützung. In der Hoffnung zu diesem Thema nie mehr aktiv werden zu müssen, verbleibe ich mit dem Wunsch an uns Alle, auf unseren herrlichen Golfplätzen weiter ohne Einschränkung noch viele Runden spielen zu können. Bleiben Sie gesund und positiv.

Hardy Erletz


06.04.2021, 21:00

Hallo liebe Mitstreitet. Damit Sie nicht glauben, unser Anliegen ist unter den Tisch gefallen, hier eine Antwort aus dem Bayerischen Landtag zu meiner Anfrage bezüglich des Sachstandes:

Corona-Pandemie; BayIfSMV - Öffnung der Golfplätze
Petition vom 15.02.2021

Zum Schreiben vom 06.04.2021

Sehr geehrter Herr Erletz,

das zuständige Staatsministerium hat die zu Ihrer Petition angeforderte Stellungnahme noch nicht vorgelegt.
Ein Termin für die abschließende Beratung im Ausschuss für Gesundheit und Pflege konnte deshalb noch nicht bestimmt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitta Junker



Brigitta Junker
Referat P II Ausschüsse, Kommissionen
Leiterin des Büros des Ausschusses für Bildung und Kultus


21.02.2021, 12:41

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Hallo liebe Golffreunde und Unterstützer der Petition,

der Betreff ist nicht ganz richtig, da mein Anliegen ein anderes ist. Geht aber technisch nicht anders.

Ich bitte Euch/Sie, Eure Vorstände im Sinne des anhängenden Schreibens etwas zu "motivieren". Ich sehe hier derzeit die einzige Möglichkeit zum Spielen zu kommen. Zwar kann jeder für sich diese Option schon nutzen. Aber ich halte es für fairer, dies allen Mitgliedern zugänglich zu machen.

Natürlich kann jeden Tag etwas passieren. Aber leider werden eher die Corona-Zahlen schlechter, als dass die Regierung unsere Plätze öffnet. Und Warten scheint bezüglich der Wettervorhersage keine Option, oder?

Es ist wichtig, dass wir mit der Masse aktiv werden. Dies auch, um den Vorständen vielleicht ein bisschen Mut zu machen. Aber vor allem ihnen zu zeigen, dass ihr/sie erkennen, das die Mitglieder diesen Weg auch wollen.

Mit den besten Grüßen
Hardy Erletz


15.02.2021, 11:13

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Verehrte Golffreunde und Unterstützer der Petition,

mit insgesamt 5517 Unterschriften hat sich leider nur ein geringer Teil der ca. 140.000 bayerischen Golfer beteiligt, aber immerhin diejenigen, denen der Golfsport wichtig ist und die sich aus Überzeugung in der Sache engagieren wollen. Ich bin mir sicher, dass Ihre Unterschrift dem Anliegen den nötigen Nachdruck verleiht, um in der Sache erfolgreich zu sein.

Die Petition, wie Sie sie Online unterschrieben haben, geht zusätzlich zu dem bereits Online eingereichten Teil dem Petitionsausschuss des bayerischen Landtags schriftlich mit Ihren Unterschriften zu.

Darüber hinaus habe ich die Landesregierung und die zuständigen Ministerien mit einem separaten Schreiben unter Hinweis auf die Petition zum Handeln aufgefordert. Ich hoffe, dass so alle politischen Gremien und Entscheidungsträger über das Anliegen informiert und hoffentlich auch tätig werden. Das Schreiben finden Sie in der Anlage.

Mir bleibt nur noch, mich ganz, ganz herzlich bei Ihnen für Ihre Unterstützung zu bedanken. In der Hoffnung auf zeitnahen Erfolg, bleibt uns allen jetzt nur Daumen drücken und abwarten.

Ich halte Sie selbstverständlich auf dem Laufenden!

Mit den allerbesten Wünschen und Grüßen. Bleiben Sie gesund und bis die Tage auf dem Golfplatz.

Hardy Erletz



22.01.2021, 21:27

Petition wird verlängert, da aufgrund der Jahreszeit die Erreichbarkeit der Clubs und somit deren Mitglieder sehr verzögert möglich war. Die Clubs wurden mit dem heutigen Tag erneut schriftlich gebeten, die Information und den Link zur Petition weiterzugeben.


Neues Zeichnungsende: 14.02.2021
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 3.369 (3.233 in Bayern)


03.01.2021, 10:31

Formatierung des Auszugs aus der 8. BayIfSMV zur besseren Lesbarkeit!


Neuer Petitionstext: Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
sehr geehrte Frau Staatsministerin Huml,
sehr geehrter Herr Staatsminister Herrmann,
war der Individualsport Golf gemäß der 8. BayIfSMV vom 30.10.2020 noch erlaubt, so wurde bereits mit der 9. BayIfSMV vom 30.11.2020 der Golfsport  quasi „durch die Hintertür“ verboten, indem die Nutzung aller Sportstätten ausnahmslos verboten wurde. **Somit wurde zwar Golfen als Individualsport nicht verboten, aber den Golfspielern im wahrsten Sinn des Wortes „der Boden unter den Füßen weggezogen“, da diese nun mal zwingend einen geeigneten Platz benötigen und nicht auf Wald und Flur spielen können.** Daran wurde mit der 10. BayIfSMV vom 08.12.2020 festgehalten.
**Die Unterzeichnenden bitten Sie inständig, die derzeitige Regelung zur Schließung von Sportstätten individuell anzupassen und zu der Regelung vom 30.10.2020 gem. 8. BayIfSMV zurückzukehren.** Hiermit ermöglichen Sie uns ca. 168.000 Bürgern in Bayern, die in Golfclubs engagiert und diesem Sport verfallen sind, weiterhin Ihren Sport auszuüben und sorgen damit wesentlich für unsere Gesundheit.
***Auszug 8. BayIfSMV vom 30. Oktober 2020,***
***Teil *Teil 3 Sport und Freizeit, § 10 Sport:***
*(1)****Die
Sport:(1) 1 **Die Ausübung von Individualsportarten ist nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt****. Die Ausübung von Mannschaftssportarten ist untersagt. 3Abs. 2 bleibt unberührt.*
*…*
erlaubt**...*
*(3) Der Betrieb und****die Nutzung****von Sporthallen, Sportplätzen und****anderen Sportstätten****sowie von Tanzschulen****ist und **die Nutzung ... von** **anderen Sportstätten ... ist nur für die in Abs. 1 Satz 1****und Abs. 2 1 ... genannten Zwecke zulässig.*
*…*
zulässig.***

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 203 (194 in Bayern)


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