Erfolg
Bürgerrechte

Große Kirchen - keine Gottesdienste: "Rund-um-Verbot" in der Kirche muss aufgehoben werden

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
8.553 Unterstützende 8.143 in Deutschland

Petition hat zum Erfolg beigetragen

8.553 Unterstützende 8.143 in Deutschland

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

03.04.2020, 00:52

1. Aufgrund der Anfragen und Rückmeldungen, ist zu bemerken, dass viele Menschen wohl nur die Überschrift lesen und bei dem Wort "Gottesdienst" an eine gut gefüllte Kirche denken - und dann die Petition ablehnen, weil sie dies als Gefährdung empfinden würden. Der Schwerpunkt der Petition liegt aber auf dem undifferenzierten staatlichen "Rund-um-Verbot", das der Kirche keine Möglichkeit mehr lässt, überhaupt gemeinsam zu beten. Deshalb habe ich meine persönliche Erfahrung
vorangestellt.

Die Petition habe ich aus meiner katholischen Perspektive verfasst. Auch evangelische Christen wollen die Petition gerne unterstützen. Auf die Anregung eines evangelischen Pastors hin, möchte ich explizit betonen, dass es gut wäre, wenn auch evangelische Christen sich dem Anliegen anschließen könnten. Ich habe die dem Text deshalb einen entsprechenden Passus hinzugefügt und wenige Stellen in diesem Sinne verändert.


Neuer Titel: Große Kirchen - keine Gottesdienste: Verbot von Gottesdiensten "Rund-um-Verbot" in der Kirche muss aufgehoben werden


Neuer Petitionstext: **Gemeinsames Beten muss in der Krisenzeit bei Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen ermöglicht werden!**
Es war der 16. März und wie jeden Abend versammelten sich 6-7 Personen zu einem kleinen Abendgebet (Stundengebet). Schon am nächsten Tag wussten wir, das war das letzte Mal für lange Zeit gewesen. Die Landesregierung hat nach den Richtlinien des Bundes eine Verordnung erlassen. Jegliche Zusammenkunft in der Kirche ist ab jetzt verboten. Kein Abendgebet mehr, kein Taizé-Gebet, keine stille Anbetung, kein Rosenkranz, und, was für Katholiken gravierend ist, auch keine Eucharistiefeier mehr - auch nicht zu zehnt!
***So sehr wir die staatlichen Sicherheitsmaßnahmen auch in der Kirche unterstützen, so sehr sind wir der Überzeugung, dass ein gemeinsamer Gottesdienst auch in der Krisenzeit unter Einhaltung der verlangten Sicherheitsmaßnahmen möglich ist.***
Es gibt in unserem Land keine Räume, die im Alltag genutzt werden, welche größer wären als unsere Kirchen. Eine durchschnittliche Dorfkirche hat in Deutschland 300-600 Plätze. Dennoch gilt hier, was im Staat momentan überall gilt: für Zusammenkünfte geschlossen! Alle Bistümer mussten sämtliche Gottesdienste absagen und selbst die Ostergottesdienste, die das zentrale Geheimnis des christlichen Glaubens feiern und erneuern, sind den Verordnungen schon gleich zu Beginn der Krise zum Opfer gefallen.
Wer genauer hinschaut, muss feststellen, dass die Politiker, die das beschlossen haben, nicht genau hingeschaut, also nicht differenziert haben.
Eine christliche Kirche hat viele Arten von „Gottesdiensten“.
Hierzu
„Gottesdiensten“. Wie oben schon genannt gehören beipielsweise dazu beispielweise
die Eucharistische Anbetung, die eine stille Form des Gebetes ist
ist, der Rosenkranz (meditatives laut gesprochenes Gebet) und
das Stundengebet (gemeinsames Singen der Psalmen)
Psalmen) oder das Taizégebet.
Zu diesen Formen gemeinsamen Betens versammeln sich i.d.R. 3 bis 20 30 Gläubige.
Auch für evangelische Christen ist der Gottesdienst das Zentrum christlicher Glaubenspraxis, da er die besondere Gemeinschaft mit dem gekreuzigten und auferstandenen Christus in der Verkündigung des Wortes Gottes und im heiligen Abendmahl, im Gebet und im gemeinsamen Singen zum Ausdruck bringt. Er ist deshalb unverzichtbar! Es geht im Gottesdienst also nicht lediglich um eine „religiöse“ Versammlung von Bürgern, auf die man jederzeit auch verzichten könnte.
Und so stellt sich die Frage, wieso wider jede Vernunft eine „Zusammenkunft“ verboten wird, bei welcher alle Anwesenden ohne Probleme den vorgegebenen Sicherheitsabstand einhalten können? Wenn es erforderlich wäre, könnte man in einer Kirche von durchschnittlich 200 Plätzen mühelos einen Abstand von 4 Metern einhalten und so 30 Personen unterbringen. Man berührt sich gegenseitig nicht, man spricht nicht miteinander und man berührt, wenn man achtsam ist, nicht einmal die Kirchenbank. Wieso also sollte man dort nicht gemeinsam laut beten dürfen? Und etwas anderes will Gottesdienst nicht sein.
Wir fordern deswegen:
1. Sowohl die Die Bundes- wie auch die Landesregierungen werden aufgefordert, die Kirchen als Orte des Gebetes zu schützen und deren Öffnung weiterhin zu gewährleisten.
2. Wenn eine Kirche ausreichend Raum bietet, muss das gemeinsame Beten mehrerer Christen erlaubt sein, wenn ein Abstand von mind. 2 m gewährleistet wird. Dies könnte z.B. durch die Markierung von Sitzplätzen in den Bankreihen geregelt werden.
3. Wenn eine Kirche groß genug ist, z.B. 200 Sitzplätze hat, muss eine gottesdienstliche Feier mit 20-30 Personen möglich sein. Die Gemeinde vor Ort regelt die Aufteilung der Gläubigen auf die verschiedenen Gottesdienste. Jede(r) Gläubige hätte dann einmal in der Woche die Möglichkeit einen Gottesdienst zu besuchen.
4. Eintreten und Verlassen der Kirche sind so zu regeln, dass es zu keinen Kontakten kommt und das Einhalten der Abstände von 2m gewährleistet wird. Dies kann beispielsweise durch einen Ordnungsdienst am Eingang erreicht werden. Die Gläubigen verlassen nach Ende der Feier die Örtlichkeiten und kehren in ihre Häuser zurück. Kontakte müssen vermieden werden (außerhalb und ebenso innerhalb der Feier).
5. Wenn die Gesamtsituation sich stabilisiert hat, aber noch Einschränkungen nötig sind, wäre es möglich, für den Sonntagsgottesdienst für Katholiken und Protestanten eine größere Zahl von Heiligen Messen Gottesdiensten zu feiern, so dass eine Höchstzahl an Besuchern eingehalten werden kann.
Ein Live-Stream-Gottesdienst stellt keine wirkliche Alternative über Monate hinweg dar.
6. Sollten die derzeitigen Verbote aufrechterhalten werden, muss die Landesregierung nachweisen, dass eine Ansteckungsgefahr bei 2m Abstand in sehr großen und hohen Kirchenräumen real gegeben ist.


Neue Begründung: Für gläubige Christen ist das gemeinsame Beten in der Kirche mehr als nur ein Gemeinschaftserlebnis, auf das man gut und gerne auch ein paar Wochen verzichten könnte. Das Gebet und der Gottesdienst sind notwendig und unverzichtbar, um die Nähe Gottes zu erfahren und um spirituell gesund zu bleiben. Wir Christen wissen um die Kraft und Wirksamkeit des gemeinsamen Gebetes, das im Namen Jesu und in seiner Gegenwart, an die wir glauben, verrichtet wird und dessen äußere Form wir als Nahrung und spirituelle Stärkung für Leib und Seele dringend benötigen. Keinesfalls kann der religiöse Kult mit entbehrlichen oder aufschiebbaren Versammlungen gleichgesetzt werden. Politiker müssen hier mit mehr Augenmaß handeln und die spezifischen Gegebenheiten berücksichtigen, die ganz andere sind als bei den üblichen Zusammenkünften der Bürger.
Arbeit, Besprechungen und sonstige Zusammenkünfte können ins „Home-Office“ verlegt werden, der religiöse Kult nicht!
Mag der Einkauf im Supermarkt für uns alle wichtig sein, für betende Menschen gehört das gemeinsame, in der Gemeinschaft der Kirche vollzogene Gebet - genauso natürlich der Gottesdienst mit Wort und für Sakrament (für Katholiken die Heilige Messe Messe/ für Evangelische das Heilige Abendmahl)) - genauso unerlässlich zum Leben dazu wie die tägliche Nahrung. Es gibt materielle Nahrung und es gibt geistliche Nahrung, die man zum Leben braucht, und deshalb fordern wir die Landesregierungen und die Bischöfe dazu auf, den Gläubigen gemeinsame Gebetsformen Gebets- und die Heilige Messe Gottesdienstformen wenigstens in einem Mindestmaß wieder zu gewährleisten und das schwer beschädigte Grundrecht auf Religionsausübung wiederherzustellen, ohne die Sicherheit der Menschen zu beeinträchtigen. Alle Maßnahmen, die zum Schutz der Bürger beim Einkauf oder beim Arztbesuch gelten, können auch in den Kirchen Geltung haben und umgesetzt werden.
Man kann in den großräumigen Kirchen gemeinsam laut beten und **gleichzeitig die vorgeschriebenen Abstandsgebote und Kontaktverbote einhalten**. Ohne das geringste Problem.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 3644 (3376 in Deutschland)


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