Terület: Németország
Eredmény
Polgári jogok

Große Kirchen - keine Gottesdienste: "Rund-um-Verbot" in der Kirche muss aufgehoben werden

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
8 553 Támogató 8 143 -ban,-ben Németország

A petíció hozzájárult a sikerhez

8 553 Támogató 8 143 -ban,-ben Németország

A petíció hozzájárult a sikerhez

  1. Indított 2020
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Eredmény

A petíció sikeres volt!

2020. 04. 19. 2:03

Liebe Unterstützer*innen,

Darüber, dass unsere Petition in den letzten Tagen einen großen Zuspruch erfahren hat, bin ich sehr glücklich. Dankbar bin ich den Altbischöfen der evangelischen Kirche, die mit ihrer Unterschrift klar Position bezogen haben, dankbar bin ich für alle, die mit ihrer Unterschrift signalisieren, dass sie mit dem Kurs der Regierenden und der Leitungsebene der Kirchen nicht zufrieden sind.
1. Zunächst ein kleiner Rückblick:
Die letzten Tage glichen wirklich einer Achterbahnfahrt. Der Unmut in kirchlichen Reihen vermehrte sich und es gab Hoffnung, dass sich etwas bewegen könnte. Kardinal Wölki sagte in dieser Woche, dass er Lösungen für die Wiederaufnahme der Gottesdienste vorbereite und auch Bischf Bätzing, Vorsitzender der DBK, erklärte nach der Bekanntgabe des bis zum 4.Mai reichenden Verbots der Bundesregierung: "Mit Enttäuschung nehme ich allerdings zur Kenntnis, dass das Verbot von öffentlichen Gottesdiensten aller Religionsgemeinschaften derzeit erhalten bleiben soll. Angesichts von ersten Lockerungsmaßnahmen in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens kann ich das nicht nachvollziehen, erst recht nicht nach der sehr deutlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der vergangenen Woche zu den schwerwiegenden Eingriffen in die Religionsfreiheit."
Außerdem beteuerte er: dass er in die Gespräche am Freitag „Lösungsvorschläge einbringen“ würde, wie Infektionsschutz und Religionsausübung in Einklang zu bringen seien.
www.kath.net/news/71333
Ein klares Signal, dass auch Bischof Bätzing davon ausging, dass es Lockerungen für die Kirche geben muss. Und zwar nicht erst nach dem 4. Mai.
Die Petiton liegt übrigens, das sei hier nochmals betont, allen Bischöfen seit dem 1. April vor, seither konnte man schon über Lösungswege nachdenken.
Das Ergebnis am Freitag war und ist unerklärlich und eine herbe Enttäuschung:
Nach der Unterredung mit Vertretern der Regierung und der Glaubensgemeinschaften wurde das Ergebnis so zusammengefasst: "Wir sind froh, dass sich heute Vertreter von Bund und Ländern, der Kirchen und Religionsgemeinschaften in großer Einmütigkeit darauf verständigt haben, dass man im Laufe der nächsten Woche konkrete Wege für eine schrittweise Lockerung der Beschränkungen religiöser Zusammenkünfte und damit auch von Gottesdiensten prüfen will"

Lassen Sie mich hierzu zwei wichtige Schritte der letzten acht Tage hervorheben: Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass die Einschränkung von Grundrechten wie des Versammlungsrechtes nicht rechtmäßig ist, deswegen konnten Demonstrationen in Gießen, Hamburg und Stuttgart entgegen der ersten Ablehung der Verwaltungsgerichtshöfe stattfinden.
Außerdem hat das BGV in seiner Urteilsbegründung im Eilantrag des Instituts Philipp Neri aus Berlin festgestellt, dass „die Klage weder unzulässig noch unbegründet“ ist.
Am 10. April wurde entschieden:
„Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die Glaubensfreiheit einer fortlaufenden strengen Prüfung seiner Verhältnismäßigkeit anhand der jeweils aktuellen Erkenntnisse“.
www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-024.html
Dies war 7 Tage vor dem Gespräch von Bischof Bätzing mit der Bundesregierung!
2. Anregungen:
Deswegen meine große Bitte an alle Juristen oder Verwandte und Freunde von Juristen unter den Unterstützer*innen: Bitte prüft eine Klage gegen diese neuen Regelungen vom 17. April, die wiederum öffentliche Gottesdienste in jeder Form verbieten. Ein undifferenziertes öffentliches Gottesdienstverbot verstößt gegen das Recht auf freie Religionsausübung und die zu wahrende Verhältnismäßigkeit.
Das vorgeschobene Problem, dass man zunächst Lösungswege suchen müsse, gibt es überhaupt nicht. Bischof Bätzing hatte Lösungswege schon vorbereitet, Sachsen beginnt ab Montag mit der Wiederzulassung von Gottesdiensten.
Denn, wie es die Petition aufzeigt und wie es für alle Geschäfte gilt, sind einfach die Vorschriften der Infektionsschutzverordnung für die Corona-Krise einzuhalten, was in jeder Gemeinde vor Ort auch umsetzbar ist. Aber gerade deswegen sind wir als Gläubige gefordert, weiterhin für die sofortige Wiederaufnahme der Gottesdienste einzutreten. Vielleicht könnte man dem Beispiel in Stuttgart heute folgen und auf die Rechtsverletzung aufmerksam machen, indem wir vielleicht weniger mit lautstarken Parolen, sondern eher mit Liedern und Gebeten auf unser Anliegen aufmerksam machen könnten.
Aufgrund der weiteren Verzögerung möchte ich die Laufzeit der Petition mindestens bis zum 4. Mai verlängern.
Angesichts der sonstigen Lockerungen bleiben die gegenwärtigen Verordnungen eine schwerwiegende Beeinträchtigung unseres Grundrechts auf freie Religionsausübung und eine fortwährende Verletzung der Verhältnismäßigkeit.

Mit herzlichen Grüßen
Johannes Schmerbeck


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