Regija: Njemačka

Grundgesetz - Änderung von Artikel 26 des Grundgesetzes (Verbot von autonomen Waffensystemen)

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
129 129 u Njemačka

Peticija je odbijena.

129 129 u Njemačka

Peticija je odbijena.

  1. Pokrenut 2018
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

21. 11. 2019. 03:26

Pet 1-19-06-10000-005953 Grundgesetz

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.10.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird eine Ergänzung von Artikel 26 Grundgesetz um ein Verbot
autonomer Waffensysteme gefordert.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass
ethisch-normative Entscheidungen nur von Menschen getroffen werden könnten. Der
Einsatz und die Entwicklung von künstlicher Intelligenz in grundrechtsrelevanten
Bereichen müsse gesellschaftlich begleitet und vom Gesetzgeber reguliert werden.
Für die Handlungen selbstlernender Maschinen und die daraus resultierenden Folgen
müsse immer eine natürliche oder juristische Person verantwortlich sein. Autonome
Waffensysteme, die in Kriegsgebieten Menschen bekämpfen und töten würden, ohne
dass ein Mensch darüber direkt Kontrolle habe, gehörten international geächtet.
Deutschland solle auf die Entwicklung, Herstellung und den Besitz von und auf
Verfügungsgewalt über autonome Waffensysteme verzichten. Zudem dürften diese
Waffensysteme weder durch noch über Deutschland transportiert noch auf dem
Staatsgebiet gelagert oder bereitgehalten werden.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 129 Mitzeichnungen und 16 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass die Vorschrift des Artikels 26
Absatz 1 Grundgesetz (GG) mit der Ächtung friedensstörender Handlungen und dem
Gebot ihrer Pönalisierung bestehende Grundwerte der Völkerrechtsordnung schützt,
die Friedensorientierung Deutschlands zum Ausdruck bringt und völkerrechtliche
Verbotsnormen in innerstaatliches Recht übernimmt. Artikel 26 Absatz 2 Satz 1 GG
ergänzt die allgemeine Verbotsregelung des Artikels 26 Absatz 1 GG, indem die
Herstellung, Beförderung und das Inverkehrbringen von zur Kriegsführung bestimmter
Waffen unter Genehmigungsvorbehalt gestellt werden. Verbote von bestimmten
Waffensystemen können jedoch international wirksam nur auf der völkerrechtlichen
Ebene erfolgen.

Ferner macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass in der internationalen
Diskussion bislang noch keine Einigung erzielt worden ist, was unter autonomen
Waffensystemen zu verstehen ist und wo die Abgrenzung zu automatisierten
Waffensystemen verläuft. Dabei ist anerkannt, dass es autonome Waffensysteme,
also Waffensysteme mit der Fähigkeit, selbst zu lernen, und damit unabhängig von
Entscheidungen des Menschen selbständig über den Waffeneinsatz zu entscheiden,
noch gar nicht gibt.

Der Ausschuss hebt hervor, dass sich die Bundesregierung aktiv für eine Verhinderung
des Aufkommens autonomer letaler Waffensysteme einsetzt, die außerhalb jeglicher
Einflussnahme des Menschen tätig werden. Der zwischen CDU, CSU und SPD
geschlossene Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode spricht das mit seinem
Bekenntnis zur weltweiten Ächtung autonomer Waffensysteme aus (S. 149).
Oberste Leitlinie der Bundesregierung in allen Fragen des Einsatzes von Kriegswaffen
sind die Vorgaben des internationalen Rechts, insbesondere des Humanitären
Völkerrechts, das u. a. den Einsatz von Waffen verbietet, wenn nicht zwischen
Kämpfern und Zivilisten unterschieden werden kann und gegen das Gebot zur
Verhinderung übermäßiger Leiden verstoßen wird.

Der Petitionsausschuss begrüßt ausdrücklich dieses Bekenntnis der Bundesregierung
zur weltweiten Ächtung autonomer Waffensysteme.

Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss keinen gesetzgeberischen
Handlungsbedarf hinsichtlich der mit der Petition geforderten Ergänzung von
Artikel 26 GG um ein Verbot autonomer Waffensysteme zu erkennen. Der Ausschuss
empfiehlt daher im Ergebnis, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem
konkreten Anliegen einer Grundgesetzänderung nicht entsprochen werden konnte.

Der von der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der
Bundesregierung - dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat - als
Material zu überweisen, den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu
geben, soweit ein Verbot von Entwicklung, Herstellung, Nutzung und Handel
autonomer Waffensysteme gefordert ist, und das Petitionsverfahren im Übrigen
abzuschließen, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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