Regija: Njemačka

Grundgesetz - Aufnahme eines klaren Bekenntnisses zur Aussöhnung mit dem Judentum in das Grundgesetz

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Deutschen Bundestag
38 38 u Njemačka

Peticija je odbijena.

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  1. Pokrenut 2015
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  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

18. 11. 2015. 16:05

Pet 1-18-06-10000-017311

Grundgesetz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.10.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition wird die Aufnahme eines klaren Bekenntnisses zur Aussöhnung mit
dem Judentum in das Grundgesetz gefordert.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass sich am
27. Januar 2015 zum 70. Mal die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz
gejährt habe. Man habe gehofft, dass die Menschen aus Auschwitz, das zum Symbol
für das größte und grauenvollste Verbrechen der Menschheitsgeschichte geworden
sei, ihre Lehren für die Zukunft gezogen hätten. In letzter Zeit habe jedoch in
Deutschland und den europäischen Nachbarländern die Zahl antisemitischer
Übergriffe zugenommen. Daher sei ein deutliches Bekenntnis zur Aussöhnung mit
dem Judentum auch und gerade im Grundgesetz (GG) das notwendige Signal, dass
das wiedervereinigte Deutschland seine Verantwortung vor der Geschichte nicht
vergessen und Judenhass hier keine Chance habe. In diesem Sinne werde
vorgeschlagen, Artikel 3 GG um den folgenden Absatz 4 zu ergänzen: „Das deutsche
Volk bekennt sich zu seiner Verantwortung vor der Geschichte und sieht in der
Aussöhnung mit dem Judentum seine historische Verpflichtung. Der deutsche Staat
setzt sich für die Sicherheit der Juden in Deutschland und der Welt ein.“
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 38 Mitzeichnungen und 47 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass das entschiedene Eintreten gegen
jede Form von Antisemitismus für ihn ein sehr wichtiges Anliegen darstellt. Die
nachhaltige Bekämpfung des Antisemitismus in all seinen Erscheinungsformen ist eine
politische Priorität des Deutschen Bundestages sowie der Bundesregierung.
Ferner weist der Ausschuss darauf hin, dass das Grundgesetz die Verfassung
Deutschlands ist, welche dazu dient, der Bundesrepublik einen rechtlichen Rahmen
vorzugeben, in dem sich die staatliche Gewalt bewegt. Das Grundgesetz verfolgt
jedoch nicht den Zweck, einen Vorgabenkatalog für politisch wünschenswerte Ziele
- wie etwa die Aussöhnung mit dem Judentum und das Bekenntnis Deutschlands zu
seiner historischen Verantwortung - abzubilden.
Solche sogenannten Staatszielbestimmungen führen vielmehr zu einer
Verrechtlichung staatlichen Handelns. Indem sie dem staatlichen Handeln dauerhaft
und verbindlich Prioritäten vorgeben, engen sie den Gestaltungsspielraum der
Verwaltung, insbesondere aber des Gesetzgebers, ein. Der Gesetzgeber ist zum
Vollzug der Staatszielvorgaben verpflichtet; er kann dabei vom
Bundesverfassungsgericht dahingehend kontrolliert werden, ob er den
Staatszielvorgaben hinreichend Beachtung geschenkt hat. Aus diesem Grund besteht
das berechtigte Bedürfnis, die Staatszielbestimmungen der Artikel 20, 20a GG nicht
übermäßig zu erweitern, um die bisherigen Staatszielbestimmungen nicht zu
entwerten. Die Bundesregierung hat wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass die
Aufnahme neuer Staatszielbestimmungen in das Grundgesetz gewichtigen
verfassungspolitischen Bedenken begegnet. Der Ausschuss hebt hervor, dass sich die
bisherige Zurückhaltung des Grundgesetzes gegenüber weitgehend symbolischen
Normen bewährt hat und beibehalten werden sollte (vgl. zuletzt Drucksache 17/6672,
S. 20).
Vor diesem Hintergrund besteht nach Ansicht des Ausschusses kein Bedürfnis, der
Petition Abhilfe zu verschaffen, zumal sich die Bundesrepublik Deutschland seit
Jahrzehnten zu ihrer historischen Verantwortung und zur Unterstützung des Staates
Israel bekennt (so beispielsweise etwa Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in einer
Rede am 18. März 2008 vor der Knesset in Jerusalem und Bundespräsident Joachim
Gauck anlässlich seines Staatsbesuchs in Israel im Mai 2012).

Weiterhin macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass aufgrund des Beschlusses
des Deutschen Bundestages vom 4. November 2008 ein unabhängiger Expertenkreis
Antisemitismus eingesetzt wurde, um den Antisemitismus verstärkt weiter zu
bekämpfen und jüdisches Leben in Deutschland noch besser zu fördern. Der
2011 vorgelegte Bericht des unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus
„Antisemitismus in Deutschland – Erscheinungsformen, Bedingungen,
Präventionsansätze“ enthält verschiedene Handlungsempfehlungen, regt jedoch nicht
die mit der Petition begehrte Aufnahme eines Bekenntnisses zur Aussöhnung mit dem
Judentum in das Grundgesetz an (zu den Empfehlungen im Einzelnen vgl. näher
Drucksache 17/7700, S. 180 ff.).
Die o. g. Drucksachen können auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter
www.bundestag.de eingesehen werden.
Abschließend betont der Ausschuss, dass die Bundesregierung die mit der Petition
beanstandeten Gewaltausbrüche und antisemitischen Äußerungen bei pro-
palästinensischen und anti-israelischen Demonstrationen aufs Schärfste verurteilt hat.
Sie hat darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsbehörden jeden Übergriff auf jüdische
Einrichtungen und gegen Personen sehr ernst nehmen und dass antisemitische
Straftaten konsequent mit allen rechtsstaatlichen Mitteln verfolgt werden.
Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung
der Sach- und Rechtslage im Ergebnis keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu
erkennen und die mit der Petition erhobene Forderung nach Aufnahme eines
Bekenntnisses zur Aussöhnung mit dem Judentum in das Grundgesetz nicht zu
unterstützen.
Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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