Région: Allemagne

Grundgesetz - Keine Einschränkungen des Post- und Fernmeldegeheimnisses gegenüber nicht gewalttätigen Bürgern durch Geheimdienste

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
151 Soutien 151 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

151 Soutien 151 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2016
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

29/05/2019 à 04:22

Pet 4-18-07-10000-028296 Grundgesetz

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass Artikel 10 des Grundgesetzes und das
zugehörige Artikel 10-Gesetz so überarbeitet werden, dass Eingriffe in das
Post- oder Fernmeldegeheimnis gegenüber den Betroffenen offengelegt werden
müssen.

Zur Begründung ihrer Petition führt die Petentin aus, wenn nicht-gewalttätige Bürger
ohne richterliche Anordnung überwacht würden, dann müsse diesen Bürgern der
Eingriff in das Post-/Fernmeldegeheimnis immer nach spätestens 12 Monaten
mitgeteilt werden. Die für die Kontrolle eingerichteten Gremien seien mit
umfassenderen Befugnissen auszustatten.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die eingereichten Unterlagen Bezug
genommen.

Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 151 Mitzeichnern unterstützt.
Außerdem gingen 26 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Thematik darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Die gegenwärtige Fassung von Artikel 10 des Grundgesetzes ermöglicht eine
Abwägung der grundrechtlich gewährleisteten Freiheiten des Bürgers mit der
Aufgabe des Staates, Erkenntnisse über gegen ihn gerichtete Bedrohungen und
verfassungsfeindliche Bestrebungen zu gewinnen. Die Rechte der Betroffenen
werden insbesondere durch die Aufsicht und Überprüfungsmöglichkeiten der
genannten, demokratisch legitimierten Kontrollgremien gewährleistet. Die effektive
Beteiligung des Parlamentarischen Kontrollgremiums hinsichtlich der von der
Petentin angesprochenen Maßnahmen ist z. B. durch § 8b Absatz 3 des
Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) und durch § 14 des Artikel
10-Gesetzes (G 10) gewährleistet.

Die von der Petentin gewünschte Information der Betroffenen ist bereits jetzt in § 12
G 10 vorgesehen. Ebenso kann jemand, der sich in seinen Rechten betroffen sieht,
bereits nach bisheriger Rechtslage dann den Verwaltungsrechtsweg beschreiten.

Der von der Fraktion DIE LINKE. vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung
des Artikel 10-Gesetzes und weiterer Gesetze mit Befugnis für die
Nachrichtendienste des Bundes zu Beschränkungen von Artikel 10 des
Grundgesetzes (G 10-Aufhebungsgesetz – G 10-AufhG) ist in der 18. Wahlperiode
nicht beraten worden und daher der Diskontinuität unterfallen.

Aufgrund der bestehenden einfachgesetzlichen Vorschriften ist aus Sicht des
Petitionsausschusses ein Bedürfnis, die speziellen Mitteilungs- und
Beteiligungsregelungen auf Verfassungsebene zu verankern, nicht erkennbar.

Der Ausschuss hält die geltende Rechtslage für sachgerecht und vermag sich nicht
für eine Gesetzesänderung im Sinne der Petition auszusprechen.

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.

Der von der Fraktion der FDP gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung
– dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – zur Erwägung zu
überweisen, soweit es um eine Stärkung der parlamentarischen Kontrollgremien und
der G10-Kommission geht, und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen, ist
mehrheitlich abgelehnt worden

Ebenfalls mehrheitlich abgelehnt worden ist der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu
überweisen.

Begründung (PDF)


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